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   VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05   

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VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05 (https://dejure.org/2006,19287)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 07.06.2006 - 2 K 1377/05 (https://dejure.org/2006,19287)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 2 K 1377/05 (https://dejure.org/2006,19287)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Gebrauchs einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger am 21.10.2005 gegen den Be scheid des Antragsgegners vom 9.8.2005 Klage erhoben (Az.: 2 K 1380/05) und zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im Verfahren 2 K 1380/05 und der vorgelegten Behördenakte des Antragsgegners (1 Heftung Bl. 1 - 87) verwiesen.

    I Der zulässige Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung der gegen die OrdnungsverfÜgung des Antragsgegners vom 9.8.2005 erhobenen Klage (2 K 1380/05) wiederherzustellen hat keinen Erfolg.

    Gegenwärtig lässt sich nicht sicher beurteilen, wie über die unter dem Az. 2 K 1380/05 anhängige Klage zu befinden sein wird.

    Im vorliegenden Eilverfahren bedeutet dies, dass der Ausgang des Klageverfahrens 2 K 1380/05 weiterhin offen ist, so dass über den Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der Aberkennungsentscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung zu befinden ist.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: EuGH) sieht Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und der Besitz eines solchen EU-Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass sein Inhaber die in der Richtlinie 91/439/EWG vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausstellung erfüllt hat (vgl. EuGH,; Urt. v. 29.4.2004 Rs. C-476/01 - Kapper, NZV 2004, 372, 374, m.w.N.).

    Denn Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG ist als Ausnahme zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine, der im Interesse der innergemeinschaftlichen Freizügigkeit und damit einer der Grundfreiheiten der Römischen Verträge aufgestellt wurde, restriktiv auszulegen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004, aaO, S. 375).

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04

    Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Offen ist, ob dem Erfordernis einer Zuerkennungsentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 5 FeV Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (ABI. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2.6.1997 (ABI. L 150, S. 41) und der Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14.9.2000 (ABI. L 237 S. 45 ff; im Folgenden: Richtlinie 91/439/EWG) entgegen steht (so wohl: OVG Rhld.-Pf, Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff).

    Derselbe Maßstab gilt für die Wiederher stellung des Suspensiveffektes im Fall einer behördlichen Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 StVG), weil die Funktion und der Schutzzweck der Zuerkennungs- bzw. Aberkennungs entscheidung derselbe ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, aaO, S. 1152).

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ableitbare Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.10.1977, BVerfGE 46, 160, 164) gebieten es danach, hohe Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu stellen.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Die Interessenabwägung ihrerseits hat sich an den Vorgaben zu orientieren, die das Bundesverfas sungsgericht in seinem Beschluss vom 20.6.2002 (NJW 2002, 2378, 2379 f.) aufgestellt hat.
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Dem stehen auch europarechtliche Vorgaben nicht entgegen, da es sich vorliegend nicht um eine unmittelbar geltende Verordnung i.S.d. Art. 249 Abs. 1 EG handelt, sondern die Umsetzung einer Richtlinie i.S.d. Art. 249 Abs. 3 EG in bundesdeutsches Recht im Streit steht (vgl. EuGH, Urt. v. 21.2.1991, Rs. C-143/88 - Zuckerfabrik Süderdithmarschen u.a., NVwZ 1991, 460, und Urt. v. 9.11.1995, Rs. C-465/93 - Atlanta Frucht; NJW 1996, 1333).
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Vermeintlich der Richtlinie 91/439/EWG entgegenstehendes nationales Recht, namentlich § 28 Abs. 5 FeV, wird gerade nicht angewandt (vgl. EuGH, Urt. v. 19.6.1990, Rs. C-213/89 - Factortame I, NJW 1991, 2271).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Zugleich erlegt Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung zur Anerkennung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. EuGH, Beschl. v. 6.4.2006 Rs. C-227/05 - Halbritter, www.europa.eu.int/jurisp/...; auf die Vorlagefrage des VG München, Beschl v. 4.5.2005, NJW 2005, 2800).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Dem stehen auch europarechtliche Vorgaben nicht entgegen, da es sich vorliegend nicht um eine unmittelbar geltende Verordnung i.S.d. Art. 249 Abs. 1 EG handelt, sondern die Umsetzung einer Richtlinie i.S.d. Art. 249 Abs. 3 EG in bundesdeutsches Recht im Streit steht (vgl. EuGH, Urt. v. 21.2.1991, Rs. C-143/88 - Zuckerfabrik Süderdithmarschen u.a., NVwZ 1991, 460, und Urt. v. 9.11.1995, Rs. C-465/93 - Atlanta Frucht; NJW 1996, 1333).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Offen ist, ob dem Erfordernis einer Zuerkennungsentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 5 FeV Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (ABI. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2.6.1997 (ABI. L 150, S. 41) und der Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14.9.2000 (ABI. L 237 S. 45 ff; im Folgenden: Richtlinie 91/439/EWG) entgegen steht (so wohl: OVG Rhld.-Pf, Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff).
  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

  • VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Gebrauchs einer EU-Fahrerlaubnis

    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger am 21.10.2005 gegen den Bescheid des Beklagten vom 9.8.2005 Klage erhoben und erfolglos die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt (vgl. Beschluss der Kammer vom 7.6.2006 im Verfahren 2 K 1377/05).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, im Verfahren 2 K 1377/05 und der vorgelegten Behördenakte des Beklagten verwiesen.

  • VG Chemnitz, 27.08.2008 - 2 K 763/08
    Am 21.10.2005 hat der Kläger Klage erhoben (Az.: 2 K 1380/05) und zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt (Az.: 2 K 1377/05), die mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 7.6.2006 abgelehnt wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, den Inhalt der beigezogenen Gerichtsakten 2 K 1377/05 und 2 K 1380/05 sowie die Sitzungsniederschrift vom 27.8.2008 Bezug genommen.

  • VG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 K 1408/06

    Missbräuchliche Ausnutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis, dem diese in

    Ein Teil der Rechtsprechung hält sie für Fallgestaltungen wie die vorliegende nicht für einschlägig und in Eilverfahren die Rechtslage deshalb nach wie vor für offen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.06.2006 - 7 L 843/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 07.06.2006 - 2 K 1377/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 [V]; ähnlich wohl VG Minden, Beschluss vom 14.06.2006 - 3 L 321/06 - s. auch Vorlagebeschluss des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2006 - 12 ME 139/06
    Allerdings hat der EuGH auch Besonderheiten im Fall des dortigen Klägers angesprochen (insbesondere Rdnrn. 30 und 31 des Beschlusses) und seine Entscheidung "aufgrund aller vorstehenden Erwägungen" (Rdnr 32 des Beschlusses) getroffen, was dafür sprechen könnte, dass der Ausschluss der Heranziehung vor der Fahrerlaubniserteilung liegender Sachverhalte nur für mit dem dortigen Ausgangsfall vergleichbar besonders gelagerte Fallkonstellationen gelten soll (so z. B. VG Freiburg, B. v. 01.06.2006 - 1 K 752/06 -, V. n. b. ; VG Chemnitz, Beschl. v. 07.06.2006 - 2 K 1377/05 -, V. n. b.).
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