Rechtsprechung
FG Hamburg, 17.04.2013 - 2 K 154/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, EStG VZ 2010
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden: keine berufliche Veranlassung des Zweitwohnsitzes bei geringer Entfernung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Keine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung bei geringer Entfernung zwischen beiden Haushalten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung bei geringer Entfernung zwischen beiden Haushalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden - in 30 km Entfernung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Doppelte Haushaltsführung
- Begründung einer doppelten Haushaltsführung
- Berufliche Veranlassung
Papierfundstellen
- EFG 2013, 1484
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. …
Auszug aus FG Hamburg, 17.04.2013 - 2 K 154/12
Denn auch dann finde die nunmehr doppelte Haushaltsführung ihre berufliche Veranlassung darin, dass ein weiterer Haushalt in einer Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Motiven begründet werde (BFH-Urt. vom 05.03.2009, VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016).§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG nehme die privat motivierte Wahl des Ortes des privaten Wohnsitzes eines Arbeitnehmers insoweit hin und gehe in Satz 1 sogar noch darüber hinaus, wenn danach auch nicht zu prüfen sei, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten werde (BFH-Urt. vom 05.03.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016).
- BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06
Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Auszug aus FG Hamburg, 17.04.2013 - 2 K 154/12
Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (BFH-Urt. vom 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; Urteil vom 10.2004, VI R 82/02, BStBl II 2005, 98). - BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen …
Auszug aus FG Hamburg, 17.04.2013 - 2 K 154/12
Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (…BFH-Urt. vom 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; Urteil vom 10.2004, VI R 82/02, BStBl II 2005, 98).