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FG Köln, 22.11.1994 - 2 K 2343/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ausbilder haupt- und nebenberuflich - Angestellter der Handwerkskammer hat Anspruch auf Steuervergünstigung für die Nebentätigkeit
Papierfundstellen
- EFG 1995, 416
Wird zitiert von ... (4)
- FG Düsseldorf, 29.02.2012 - 7 K 4364/10
Zur Beurteilung einer Tätigkeit als "nebenberuflich" i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG
Ein solcher Zusammenhang mit einem bestehenden Dienstverhältnis kann nur angenommen werden, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind, der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem Dienstverhältnis -faktisch oder rechtlichobliegende Nebenpflicht erfüllt oder auch in der zusätzlichen Tätigkeit der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn unterliegt (BFH vom 29. Januar 1987 IV R 189/85, BStBl II 1987, 783; vom 30. März 1990 VI R 188/87, BStBl II 1990, 854; FG Sachsen-Anhalt vom 16. April 2002 4 K 10500/99, juris; FG München vom 6. Oktober 1992 7 K 7066/87, juris; FG Köln vom 22.11.1994 2 K 2343/93 EFG 1995, 416 m.w.N.; Blümich/Erhard § 3 EStG Tz. 982; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach § 3 Nr. 26 EStG Tz. 4). - FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 171/05
Abgabenordnung: Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins
Zudem würde nicht jede Erwartungshaltung eines Arbeit- bzw. Auftraggebers als faktische Verpflichtung gewertet werden können (so auch FG Köln vom 22.11.1994, 2 K 2343/93, EFG 1995, 416). - FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10500/99
Nebenberufliche Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG eines Sozialpädagogen; …
Der Prozessbevollmächtigte verwies auf eine Entscheidung des FG Köln vom 22. November 1994 (2 K 2343/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 416), nach der die zusätzliche Mitwirkung eines Arbeitnehmers an Meistervorbereitungslehrgängen, der hauptberuflich in der Unterrichtung von Auszubildenden tätig sei, auch dann "nebenberuflich" i. S. des § 3 Nr. 26 EStG erfolgen könne, wenn beide Tätigkeiten für denselben Arbeitgeber ausgeübt würden. - FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2002 - 4 K 10499/99
Nebenberufliche Tätigkeit i. S. des § 3 Nr. 26 EStG eines Sozialpädagogen; …
Der Prozessbevollmächtigte verwies auf eine Entscheidung des FG Köln vom 22. November 1994 (2 K 2343/93. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 416), nach der die zusätzliche Mitwirkung eines Arbeitnehmers an Meistervorbereitungslehrgängen, der hauptberuflich in der Unterrichtung von Auszubildenden tätig sei, auch dann "nebenberuflich" i. S. des § 3 Nr. 26 EStG erfolgen könne, wenn beide Tätigkeiten für denselben Arbeitgeber ausgeübt würden.