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   FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2002 - 2 K 2626/01   

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https://dejure.org/2002,7363
FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2002 - 2 K 2626/01 (https://dejure.org/2002,7363)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2002 - 2 K 2626/01 (https://dejure.org/2002,7363)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2002 - 2 K 2626/01 (https://dejure.org/2002,7363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 9
    Ermäßigter Steuersatz für Saunaumsätze eines Fitness-Centers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Steuersatz für Saunaumsätze eines Fitness-Centers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 652
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.01.1999 - V R 88/98

    Sportzentrum mit Sauna; Steuersatz für Umsätze

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2002 - 2 K 2626/01
    Anders als in dem vom BFH mit Urteil vom 28. Januar 1999 - V R 88/98 entschiedenen Fall liege kein Pauschalentgelt unabhängig von der wirklichen Inanspruchnahme vor; der Kunde könne nur die Einrichtungen nutzen, die er gebucht habe.

    Die den Entscheidungen des BFH (Urteile vom 8. September 1994 - V R 88/92, BStBl II 1994, S. 959, vom 28. Januar 1999 - V R 88/98, BFH/NV 1999, S. 992 , und vom 28. September 2000 - V R 14-15/99, BStBl II 2001, S. 78) zugrunde liegenden Sachverhalte seien vergleichbar.

    Dem Urteil des BFH vom 8. September 1994 - V R 88/92 (BStBl II 1994, S. 959), auf das sich die Urteile vom 28. Januar 1999 - V R 88/98 (BFH/NV 1999, S. 992 ) und vom 28. September 2000 - V R 14, 15/99 (BStBl II 2001, S. 78) stützen, liegt ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde.

    Dieser Beurteilung stehen möglicherweise die Urteile des BFH vom 28. Februar 1999 - V R 88/98 und vom 28. September 2000 - V R 14, 15/99 entgegen.

  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2002 - 2 K 2626/01
    Die Zugangskontrollen erfüllten damit die Anforderungen des BFH-Urteils vom 8. September 1994 - V R 88/92 (BStBl II 1994, S. 959).

    Die den Entscheidungen des BFH (Urteile vom 8. September 1994 - V R 88/92, BStBl II 1994, S. 959, vom 28. Januar 1999 - V R 88/98, BFH/NV 1999, S. 992 , und vom 28. September 2000 - V R 14-15/99, BStBl II 2001, S. 78) zugrunde liegenden Sachverhalte seien vergleichbar.

    Dem Urteil des BFH vom 8. September 1994 - V R 88/92 (BStBl II 1994, S. 959), auf das sich die Urteile vom 28. Januar 1999 - V R 88/98 (BFH/NV 1999, S. 992 ) und vom 28. September 2000 - V R 14, 15/99 (BStBl II 2001, S. 78) stützen, liegt ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.03.2000 - 2 K 2219/98

    Zur Besteuerung von Umsätzen aus der Einräumung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2002 - 2 K 2626/01
    Zur Begründung ihrer Klage trägt die Klägerin vor, nach den Grundsätzen des rechtskräftigen Senatsurteils vom 28. März 2000 - 2 K 2219/98 liege, soweit der Kunde die Wahlmöglichkeit habe, eine teilbare Leistung vor, mit der Folge, dass der auf die Sauna-Nutzung entfallende Teil der Entgelte ermäßigt zu besteuern sei.

    Der hier zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich davon grundlegend, wie bereits im Urteil des Senats vom 28. März 2000 - 2 K 2219/98 festgestellt.

  • BFH, 28.09.2000 - V R 15/99

    Sportzentrum - Nutzung gegen Pauschalentgelt - Steuerliche Begünstigung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2002 - 2 K 2626/01
    Der dem BFH-Urteil vom 28. September 2000 - V R 15/99 zugrunde liegende Sachverhalt sei nicht vergleichbar.
  • BFH, 12.05.2005 - V R 54/02

    Kein ermäßigter Steuersatz für Nutzung einer Sauna im Fitnessstudio

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 652 und in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2003, 559 veröffentlicht ist, war der Auffassung, bei der Überlassung der Sauna und der übrigen Anlagen handele es sich um voneinander unabhängige Leistungen, weil sie einzeln angeboten würden und organisatorisch sichergestellt sei, dass die nicht gebuchte Leistung nicht in Anspruch genommen werden könne.
  • BFH, 17.11.2005 - V B 26/04

    NZB - grundsätzliche Bedeutung; ermäßigter Steuersatz; Sauna im Fitnessstudio

    Dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. September 2002 2 K 2626/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 652), das bei einem Kombinationsvertrag ein Bündel von unabhängigen Leistungen angenommen habe, sei nicht zu folgen.

    Die gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz (in EFG 2003, 652) zugelassene Revision unterstreiche die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

    Der BFH hat deshalb das von der Klägerin angeführte Urteil des FG Rheinland-Pfalz (in EFG 2003, 652) aufgehoben (BFH-Urteil vom 12. Mai 2005 V R 54/02, BFHE 209, 171).

  • FG Düsseldorf, 03.03.2004 - 5 K 6645/01

    Fitness-Center; Umsatzsteuersatz; Saunanutzung; Sporteinrichtung; Einheitliche

    Unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts -FG- Rheinland-Pfalz vom 24.09.2002 (2 K 2626/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 652), bei dem das Gericht sogar bei so genannten Kombiverträgen vom Vorliegen mehrerer umsatzsteuerlich relevanter Leistungen ausgegangen sei, macht die Klägerin geltend, dass in ihrem Fall ebenfalls eine Zusammenfassung mehrerer voneinander unabhängiger Leistungen und eben keine einheitliche Leistung vorliege.

    Sofern sich möglicherweise aus dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.09.2002 (a. a. O.) eine andere Beurteilung ergibt, folgt der Senat dem - in Einklang mit der oben zitierten BFH-Rechtsprechung - nicht.

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