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   FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00   

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https://dejure.org/2002,14739
FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00 (https://dejure.org/2002,14739)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.10.2002 - 2 K 268/00 (https://dejure.org/2002,14739)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 2 K 268/00 (https://dejure.org/2002,14739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkostenerstattung bei Lotsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrtkostenerstattung bei Lotsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 74
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00
    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 31. Juli 1996 (Az. XI R 5/95) den Begriff des Einsatzortes und der Betriebsstätte klar und eindeutig wie folgt definiert und ausgelegt: äDer Lotse gelangte ... zu seinen jeweiligen Einsatzorten.

    Nach der von den Beteiligten zitierten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31. Juli 1996 BFH/NV 1997, 279) ist es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug geboten, die von der Rechtsprechung für den Fahrtkostenabzug von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Einsatzstellen entwickelten Grundsätze auch auf den Regelungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu übertragen und Fahrtkosten ausnahmsweise zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen Wohnung und ständig wechselnden Beschäftigungsstätten angefallen sind (BFH-Urteile BStBl II 1988, 334; BStBl II 1991, 97; BStBl II 1992, 90, und in BFH/NV 1993, 719).

    Maßgebend für die von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abweichende Behandlung der Fahrten zu wechselnden Einsatzstellen ist vornehmlich der Umstand, dass der Steuerpflichtige --wie bei Dienstreisen-- nicht laufend zur gleichen Arbeitsstätte fährt und deshalb nicht die Möglichkeit hat, durch eine entsprechende Wohnsitznahme vorzusorgen und dadurch selbst die Höhe seiner Fahrtaufwendungen zu bestimmen (BFH-Urteil vom 31. Juli 1996 a.a.O.).

    In der Entscheidung vom 31. Juli 1996 (a.a.O.) stellte der BFH auf eine Entfernung von mehr als 20 Kilometer ab.

  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00
    Allerdings sind bei einem auf ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigten Arbeitnehmer Aufwendungen für Fahrten zu Arbeitsstätten, die im üblichen Arbeitsplatzeinzugsbereich seiner Wohnung liegen, nur mit den Pauschbeträgen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 20. November 1987 BStBl II 1988, 443; vom 10. Oktober 1994 BStBl II 1995, 137).

    Dabei hat der BFH im Urteil vom 20. November 1987 (a.a.O.) eine Entfernung von 15 Kilometern als noch im üblichen Arbeitsplatzeinzugsbereich liegend angesehen.

  • BFH, 11.07.1980 - VI R 119/77

    PKW-Fahrten eines Arbeitnehmers mit ständig wechselnden Einsatzstellen zu einem

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00
    Denn bereits mit Entscheidung vom 11.Juli 1980 (BStBl II 1980, 653) hat der BFH entschieden, dass ein Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Einsatzstellen, der mit seinem PKW von seiner Wohnung ständig zu ein und demselben Ort fährt, von wo er mit einem Kfz seines Arbeitgebers zu der jeweiligen Einsatzstelle weiterbefördert wird, für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem ständig gleich-bleibenden Ort nur die Pauschsätze des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend machen könne.
  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00
    Allerdings sind bei einem auf ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigten Arbeitnehmer Aufwendungen für Fahrten zu Arbeitsstätten, die im üblichen Arbeitsplatzeinzugsbereich seiner Wohnung liegen, nur mit den Pauschbeträgen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 20. November 1987 BStBl II 1988, 443; vom 10. Oktober 1994 BStBl II 1995, 137).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 44/89

    Beschäftigungsstätte als Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00
    Nach der von den Beteiligten zitierten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31. Juli 1996 BFH/NV 1997, 279) ist es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug geboten, die von der Rechtsprechung für den Fahrtkostenabzug von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Einsatzstellen entwickelten Grundsätze auch auf den Regelungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu übertragen und Fahrtkosten ausnahmsweise zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen Wohnung und ständig wechselnden Beschäftigungsstätten angefallen sind (BFH-Urteile BStBl II 1988, 334; BStBl II 1991, 97; BStBl II 1992, 90, und in BFH/NV 1993, 719).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 34/90

    Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit eines Händlers auf Jahr-

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00
    Nach der von den Beteiligten zitierten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31. Juli 1996 BFH/NV 1997, 279) ist es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug geboten, die von der Rechtsprechung für den Fahrtkostenabzug von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Einsatzstellen entwickelten Grundsätze auch auf den Regelungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu übertragen und Fahrtkosten ausnahmsweise zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen Wohnung und ständig wechselnden Beschäftigungsstätten angefallen sind (BFH-Urteile BStBl II 1988, 334; BStBl II 1991, 97; BStBl II 1992, 90, und in BFH/NV 1993, 719).
  • BFH, 05.11.1987 - IV R 180/85

    Fahrtkosten - Arzt - Eigener Pkw - Praxisvertretung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00
    Nach der von den Beteiligten zitierten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31. Juli 1996 BFH/NV 1997, 279) ist es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug geboten, die von der Rechtsprechung für den Fahrtkostenabzug von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Einsatzstellen entwickelten Grundsätze auch auf den Regelungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu übertragen und Fahrtkosten ausnahmsweise zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen Wohnung und ständig wechselnden Beschäftigungsstätten angefallen sind (BFH-Urteile BStBl II 1988, 334; BStBl II 1991, 97; BStBl II 1992, 90, und in BFH/NV 1993, 719).
  • BFH, 15.04.1993 - IV R 5/92

    Voraussetzungen des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlaß von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 02.10.2002 - 2 K 268/00
    Nach der von den Beteiligten zitierten Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31. Juli 1996 BFH/NV 1997, 279) ist es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug geboten, die von der Rechtsprechung für den Fahrtkostenabzug von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Einsatzstellen entwickelten Grundsätze auch auf den Regelungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zu übertragen und Fahrtkosten ausnahmsweise zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen Wohnung und ständig wechselnden Beschäftigungsstätten angefallen sind (BFH-Urteile BStBl II 1988, 334; BStBl II 1991, 97; BStBl II 1992, 90, und in BFH/NV 1993, 719).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte

    Für eine solche ortsfeste Einrichtung genügt nämlich eine Lotsenstation, selbst wenn sich der Lotse dort --wie vom Kläger geltend gemacht-- nur für kurze Zeit aufhält und seine Tätigkeit im Wesentlichen auf den Schiffen und im Wachdienst auf den Außenstationen oder zu Hause (in einem häuslichen Arbeitszimmer oder Büro) erbringt (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 XI R 13/01, BFH/NV 2004, 909, in Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 9. August 1995 XI R 109/92, BFH/NV 1996, 404; ebenso Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 2. Oktober 2002  2 K 268/00, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 74: Nur Entfernungspauschale für Fahrtkosten von der Wohnung zur Lotsenstation).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2009 - 3 K 266/08

    Aufwendungen für die Fahrten eines Seelotsen - Begriff der Betriebsstätte

    Soweit er hierzu weiter ausgeführt hat, etwas anderes könne gelten, wenn die Übernahme und Rückgabe des Fahrzeuges nicht an festen Busdepots, sondern an wechselnden Orten auf freier Strecke erfolge, weil dann nicht mehr typisierend unterstellt werden könne, dass sich der Arbeitnehmer auf die ihm dadurch entstehenden berufsbedingten Mehraufwendungen einstellen und die Fahrtkosten durch geeignete Maßnahmen gering halten könne (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 2005, VI R 15/04, BStBl II, 2005, 788), zeigt auch dies, dass eben jener Gesichtspunkt - wie schon im oben zitierten Elblotsenfall - maßgebend für die Antwort auf die Frage ist, ob der Steuerpflichtige zu einer (regelmäßigen) Arbeits- bzw. Betriebsstätte oder zu ständig wechselnden Beschäftigungsstätten fährt (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 1996, XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279; so auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02. Oktober 2002, 2 K 268/00, EFG 2003, 74).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist der Kläger, soweit er seit dem September 2003 mit seinem Fahrzeug zu seinen Einsätzen im Lotsbezirk R         gefahren ist, zu einer - wenn auch großräumigen - so doch regelmäßigen Betriebsstätte, nicht aber zu ständig wechselnden Beschäftigungsstätten gefahren (vgl. zu insoweit vergleichbaren Fällen Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 07. April 1993, III 1040/92, juris und Urteil vom 02. Oktober 2002, 2 K 268/00, EFG 2003, 74).

  • FG Hamburg, 25.04.2003 - VI 237/01

    Werbungskostenabzug bei Flugbegleiterinnen

    Insoweit ist es nach der Rechtsprechung unerheblich, ob der feststehende Ort, an den der Steuerpflichtige ständig fährt, der Betrieb seines Arbeitgebers oder ein anderer Ort ist (ebenso FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.10.2002, 2 K 268/00, EFG 2003, 74 zu Fahrten eines Lotsen von der Wohnung zur Lotsenstation, von der aus er mit einem Lotsenboot zu den Schiffen gebracht wird).
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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 19.06.2000 - 2 K 268/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24564
VG Leipzig, 19.06.2000 - 2 K 268/00 (https://dejure.org/2000,24564)
VG Leipzig, Entscheidung vom 19.06.2000 - 2 K 268/00 (https://dejure.org/2000,24564)
VG Leipzig, Entscheidung vom 19. Juni 2000 - 2 K 268/00 (https://dejure.org/2000,24564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit, in welchem Umfang Hilfe zur Pflege für die Beschäftigung von Pflegekräften zu gewähren ist; Erlass einer einstweiligen Anordnung; Glaubhaftmachung des Bestehens eines Anordnungsanspruchs; Glaubhaftmachung des Anordnungsgrunds; Anrechnung des nach SGB XI ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Cottbus, 06.11.2002 - 2 K 2080/99
    Auszug aus VG Leipzig, 19.06.2000 - 2 K 268/00
    In den Hauptsacheverfahren mit den Aktenzeichen 2 K 2080/99 und 2 K 2081/99 fand am 10.2.2000 eine mündliche Verhandlung statt, in der die Antragsgegnervertreterin vortrug, dass kein anerkannter Pflegedienst eine 24-Stunden-Pflege der Antragstellerinnen abdecken könne.
  • VG Dessau, 06.03.2003 - 2 B 43/03

    Kostenübernahme für Assistenzkräfte durch den Sozialhilfeträger -

    Dies gilt auch für den zugrunde gelegten Stundenlohn, der dem Tariflohn für ungelernte Pflegekräfte nach BAT KR I entspricht (vgl. hierzu auch VG Leipzig, Beschl. 19. Juni 2000 - 2 K 268/00 -).
  • VG Dessau, 26.09.2002 - 2 A 387/01
    Dass die häusliche Pflege durch vom Kläger selbst angestellte Assistentinnen gegenüber einer ggfs. ergänzenden Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist (vgl. zu einer entsprechenden Kostenbetrachtung VG Leipzig, Beschl. v. 19. Juni 2000 - 2 K 268/00-; s.a. Mergler/Zink, BSHG-Kommenatr, Loseblatt Stand Mai 2002, § 69 c RdNr. 36b), erscheint zwar wenig wahrscheinlich (vgl. den Kostenvergleich des OVG Saarlouis, Urt. v. 4. Dezember 2000 - 3 R 35/99-), eine entsprechende Beurteilung wird aber erst nach Ermittlung des genauen Pflegebedarfs nach Umfang, Art und Zeit möglich sein.
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