Rechtsprechung
   FG Sachsen, 28.07.2010 - 2 K 322/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25612
FG Sachsen, 28.07.2010 - 2 K 322/10 (https://dejure.org/2010,25612)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28.07.2010 - 2 K 322/10 (https://dejure.org/2010,25612)
FG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 2 K 322/10 (https://dejure.org/2010,25612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine zu niedrige Steuerfestsetzung; Defintion des Begriffes Betrieb nach ertragssteuerrechtlichen Grundsätzen mangels Regelung im Umwandlungssteuergesetz; Die auf Erreichung eines arbeitstechnischen bzw. produktionstechnischen Zweckes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sacheinlage; einheitliche Beurteilung bei gleichzeitiger Einbringung je eines Betriebes mit negativem und positivem Kapital durch dieselbe Person gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sacheinlage - einheitliche Beurteilung bei gleichzeitiger Einbringung je eines Betriebes mit negativem und positivem Kapital durch dieselbe Person gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 2027
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2010 - 2 K 322/10
    Dies ergibt sich aus der Auslegung des § 20 Abs. 2 S. 4 UmwStG a.F. Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille maßgebend, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den er hineingestellt ist (ständige Rechtsprechung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1952, BVerfGE 1, 299, 312; Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. März 2001, BStBl II 2001, 437, m.w.N.).
  • BFH, 08.11.1989 - I R 174/86

    "Vorgründungsgesellschaft" und "Vorgesellschaft" im Körperschaftsteuerrecht

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2010 - 2 K 322/10
    Davon besteht aber eine Ausnahme, soweit eine Besteuerungsgrundlage für ein anderes Verfahren maßgeblich ist (zur Nullfestsetzung bei Körperschaftsteuerbescheiden: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. November 1989, BStBl II 1990, 91 ).
  • BFH, 19.12.2007 - I R 111/05

    Bindung an den Wertansatz des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung von

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2010 - 2 K 322/10
    Dies ist vorliegend der Fall, da gemäß § 20 Abs. 4 S. 1 UmwStG a. F. der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft - hier die Klägerin - das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis gilt, mit der Folge, dass beim Einbringenden nicht zu prüfen ist, ob der Wert zutreffend ermittelt wurde (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Dezember 2007, BStBl. II 2008, 536).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2010 - 2 K 322/10
    Unerheblich ist, dass D Inhaber beider Betriebe war, da auch eine natürliche Person mehrere Betriebe unterhalten kann (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. August 1989, BStBl. II 1989, 901).
  • BFH, 29.03.2001 - IV R 49/99

    Sonderabschreibungen für Handelsschiffe

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2010 - 2 K 322/10
    Dies ergibt sich aus der Auslegung des § 20 Abs. 2 S. 4 UmwStG a.F. Für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille maßgebend, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den er hineingestellt ist (ständige Rechtsprechung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1952, BVerfGE 1, 299, 312; Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. März 2001, BStBl II 2001, 437, m.w.N.).
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 136/85

    Buchführungspflicht - Grenzwerte für den Beginn - Einzelner Betrieb

    Auszug aus FG Sachsen, 28.07.2010 - 2 K 322/10
    Danach ist ein Betrieb die auf Erreichung eines arbeits- bzw. produktionstechnischen Zwecks gerichtete organisatorische Zusammenfassung personeller, sachlicher und anderer Arbeitsmittel zu einer selbständigen Einheit (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13. Oktober 1988, BStBl. II 1989, 7), wobei auch ein Besitzunternehmen im Rahmen der Betriebsaufspaltung ein eigenständiger Betrieb sein kann (Schmitt/Hörtnagel/Stratz, UmwStG , 4. Auflage, § 20 , Rn. 9).
  • BFH, 13.09.2018 - I R 19/16

    Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist unstreitig, dass diese Voraussetzungen für jeden Gesellschafter gesondert zu prüfen sind (z.B. Sächsisches FG, Urteil vom 28. Juli 2010 2 K 322/10, EFG 2011, 2027; Herlinghaus in Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, a.a.O., § 20 Rz 164; Schmitt in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 7. Aufl., § 20 UmwStG Rz 333).

    Umstritten ist indes, ob auch bei Einbringung mehrerer Sacheinlagegegenstände durch dieselbe Person die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 für jeden Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen sind (so z.B. Bäuml in Kraft/Edelmann/Bron, UmwStG, § 20 Rz 261; Graw, EFG 2016, 954; Herlinghaus in Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, a.a.O., § 20 Rz 162a; Menner in Haritz/Menner, Umwandlungssteuergesetz, 4. Aufl., § 20 Rz 331, 335; Mutscher in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 20 UmwStG Rz 210, 211; Patt in Dötsch/Patt/Pung/Möhlenbrock, Umwandlungssteuerrecht, 7. Aufl., § 20 Rz 216 ff.; Schloßmacher, Neues Umwandlungssteuergesetz, S. 69) oder ob insoweit eine Gesamtbetrachtung bzw. Saldierung erfolgen kann (so z.B. Sächsisches FG, Urteil in EFG 2011, 2027; Koch, Betriebs-Berater 2016, 2603, 2607; Schmitt in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 20 UmwStG Rz 333; Widmann in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, § 20 UmwStG Rz R 561; wohl auch Breuninger, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 2009/2010, 355, 358, sowie Littmann, Deutsches Steuerrecht 1969, 521, 588, für § 17 Abs. 2 UmwStG 1969).

    Auch diese Ausführungen des Gesetzgebers beziehen sich auf den konkreten einzelnen Sacheinlagegegenstand und lassen sich demgemäß nicht als Begründung für die Verrechnung mehrerer Sacheinlagegegenstände anführen (a.A. Sächsisches FG in EFG 2011, 2027; Schmitt in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 20 UmwStG Rz 333).

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2016 - 11 K 12073/15

    Körperschaftsteuer 2010 bis 2012, einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags 2010 und

    Dementsprechend sind die Sacheinlagen im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG jeweils gesondert nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 UmwStG zu bewerten (so auch: Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Juli 2010 - 2 K 322/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 2027, m.w.N.).

    Denn der Gesetzgeber hat in § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG ausdrücklich - und zwar in Bezug auf den jeweiligen Sacheinbringungsgegenstand im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG (vorliegend: den Mitunternehmeranteil) bestimmt, dass bei Vorliegen eines negativen steuerlichen Eigenkapitals eine Buchwertaufstockung vorzunehmen ist (ebenso: Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Juli 2010 - 2 K 322/10, a.a.O.).

    d) Der Senat vermag sich allerdings der Ansicht des Sächsisches Finanzgericht (Urteil vom 28. Juli 2010 - 2 K 322/10, a.a.O.) nicht anzuschließen, dass im Falle der Einbringung mehrerer Sacheinlagegegenstände in einem einheitlichen Vorgang durch dieselben Personen ausnahmsweise von einer Buchwertaufstockung abzusehen ist.

    Daher scheidet eine Gesamtbetrachtung bzw. Saldierung der Kapitalkonten aus (ebenso: Patt in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, a.a.O.; Mutscher in Frotscher/Maas, UmwStG, § 20 Rn. 210 f.; Herlinghaus in Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, UmwStG, 2. Auflage 2013, § 20 Rn. 162; Hötzel/Kaeser in Rödder//Rogall/Stangl, Der Umwandlungssteuererlass 2011, § 20 UmwStG, Rn. 20.20; a.A. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Juli 2010 - 2 K 322/10, a.a.O.; Widmann in Widmann/Mayer, UmwStG, § 20 Rn. 561; Schmitt in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., Rn. 333).

  • BFH, 08.06.2011 - I R 79/10

    Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)

    Das Sächsische Finanzgericht (FG) entschied mit Urteil vom 28. Juli 2010  2 K 322/10, dass die Klage zulässig und begründet sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht