Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 2 K 3887/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Teilauflösung einer Ansparrücklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung einer sog. Ansparabschreibung nach § 7g EStG bei Unterbleiben der speziell geplanten Investition
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Teilauflösung einer Ansparrücklage und Vollauflösung der Rücklage bei Austausch des Investitionsobjekts erstmalige Bildung einer Ansparrücklage mehr als zwei Jahre nach Anschaffung des betreffenden Wirtschaftsguts unzulässig
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unzulässigkeit einer Teilauflösung einer Ansparrücklage und Vollauflösung der Rücklage bei Austausch des Investitionsobjekts - erstmalige Bildung einer Ansparrücklage mehr als zwei Jahre nach Anschaffung des betreffenden Wirtschaftsguts unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abrisskosten sind Herstellungskosten
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 2 K 3887/09
- BFH, 21.01.2013 - III B 167/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.09.2005 - X R 32/03
Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 2 K 3887/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (s. Urteil des BFH vom 21. September 2005 X R 32/03, BFHE 211, 221, BStBl II 2006, 66), der sich der Senat anschließt, kann die vorzeitige Auflösung der Ansparrücklage nicht auf einen Teil der Rücklage beschränkt werden, sondern umfasst zwangsläufig die volle, für das jeweilige einzelne Investitionsvorhaben gebildete Rücklage. - BFH, 08.11.2006 - I R 89/05
Ansparabschreibung: nachträgliche Bildung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 2 K 3887/09
Dies ist vorliegend der Fall, so dass typisierend und unwiderleglich das Fehlen des Finanzierungszusammenhanges vermutet wird (BFH Urteil vom 8. November 2006 I R 89/05, BFH/NV 2007, 671). - BFH, 30.11.2010 - VIII B 3/10
Keine gemeinsame Ansparrücklage für mehrere Wirtschaftsgüter
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 2 K 3887/09
Zudem sind Ansparrücklagen grundsätzlich für jedes Wirtschaftsgut gesondert zu bilden (vgl. BFH Beschluss vom 30. November 2010 VIII B 3/10, BFH/NV 2011, 432 m.w.N.), so dass eine Verrechnung bereits aus diesem Grund ausscheidet. - BFH, 07.11.2007 - X R 16/07
Betriebsausgabenabzug nach § 7g EStG
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 2 K 3887/09
Die nachträgliche Geltendmachung der Ansparrücklage gemäß § 7g EStG erfordert zudem, dass eine berichtigte Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorgelegt wird, so dass die investitionsbezogenen Angaben buchmäßig verfolgt werden können (BFH Urteil vom 7. November 2007 X R 16/07, BFH/NV 2008, 217).