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   VG Mainz, 19.06.2012 - 2 K 473/11.MZ   

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https://dejure.org/2012,18846
VG Mainz, 19.06.2012 - 2 K 473/11.MZ (https://dejure.org/2012,18846)
VG Mainz, Entscheidung vom 19.06.2012 - 2 K 473/11.MZ (https://dejure.org/2012,18846)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 2 K 473/11.MZ (https://dejure.org/2012,18846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 25 BPersVG, § 31 PersVG RP, § 10 BPersVWO, § 8 BPersVWO
    Anfechtung der Wahl zum Personalrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Löschung eines nicht wählbaren Wahlbewerbers von einer Vorschlagsliste durch den Wahlvorstand

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - PB 15 S 161/93

    Zum Verstoß gegen das Wahlverfahren zur Personalratswahl, hier: Rückgabe des

    Auszug aus VG Mainz, 19.06.2012 - 2 K 473/11
    In vergleichbarer Weise hat auch der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 20. April 1993 - PB 15 S 161/93) entschieden.
  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Auszug aus VG Mainz, 19.06.2012 - 2 K 473/11
    Es ist nämlich mittlerweile höchstrichterlich entschieden (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 6 P 8/01), dass der Eintritt in die Freistellungsphase zu einem Ausschluss des aktiven und passiven Wahlrechts in der ehemaligen Dienststelle führt.
  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10

    Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes

    Auszug aus VG Mainz, 19.06.2012 - 2 K 473/11
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 13. Juli 2011 - 6 P 21.10 - in Randziffer 14 des Entscheidungsumdrucks festgestellt.
  • OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18

    Besorgnis der Befangenheit; Einigungsstellenvorsitz; Wahlanfechtung

    27 Anders als die Antragsteller meinen und entgegen der von ihnen angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschl. v. 20. April 1993 - PB 15 S161/93 -, juris Rn. 32 ff.) und des Verwaltungsgerichts Mainz (Beschl. v. 19. Juni 2012 - 2 K 473/11 -, juris) war der Hauptwahlvorstand nicht verpflichtet, sondern vielmehr gehindert, den Namen der auf Listenplatz Nr. 9 angeführten Bewerberin zu streichen.
  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16

    Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlanfechtung; Wahlumschlag

    Ausdrücklich offen lässt die Kammer indessen die Frage, ob ein Wahlvorstand rechtmäßig handelt, wenn er einen Wahlvorschlag, auf dem nicht sämtliche Bewerber wählbar sind, insgesamt zurückweist (so BVerwG, Beschl. v. 27.05.1960 - VII P 13.59 -, BVerwGE 10, 344-348) oder in diesem Fall der Wahlvorstand die nicht wählbaren Bewerber aus dem Vorschlag zu streichen hat (so mit durchaus beachtlichen Argumenten: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.04.1993 - PB 15 S 161/93 -, juris; offen gelassen: Hess. VGH, Beschl. v. 17.06.1993 - TK 175/93 -, juris Rn. 20, differenzierend: VG Mainz, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 K 473/11.MZ -, juris).
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