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VG Berlin, 29.08.2013 - 2 K 50.13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Anforderungen an die Kosteneinschätzung einer Behörde bei einem Bürgerbegehren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Kolonie Oeynhausen: Kosteneinschätzung zum Bürgerbegehren zulässig
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Kolonie Oeynhausen: Kosteneinschätzung zum Bürgerbegehren zulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Bürgerbegehren - Amtliche Kostenprognose darf aufgenommen werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kolonie Oeynhausen - Kosteneinschätzung zum Bürgerbegehren zulässig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 3.09
Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; sicherheitsempfindliche Tätigkeit; …
Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 2 K 50.13
Hinzu kommen muss, dass die Gerichte bei der Aufgabe, die entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände eigenverantwortlich festzustellen und rechtlich zu bewerten, auch dann an Grenzen stoßen, wenn sie im gebotenen Umfang auf die Sachkunde der Verwaltung zurückgreifen oder sich auf andere Weise sachverständiger Hilfe bedienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - BVerwG 2 A 3/09 - juris, Rdnr. 37). - VG Berlin, 09.05.2014 - 19 K 177.12
Kolonie Oeynhausen: Streit um Bauvorbescheid
Auszug aus VG Berlin, 29.08.2013 - 2 K 50.13
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Streitakte und die Verwaltungsvorgänge (2 Bände) sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge im Verfahren VG 19 K 177.12 (5 Leitzordner) Bezug genommen.
- VG Gelsenkirchen, 03.03.2021 - 15 L 238/21
Kostenschätzung eines Bürgerbegehrens, Folgekosten
vgl. so zur vergleichbaren Regelung des § 45 Abs. 4 Bezirksverwaltungsgesetz Berlin: Verfassungsgerichtshof (VGH) des Landes Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 173/11 -, juris, Rn. 53; VG Berlin, Urteil vom 29. August 2013 - 2 K 50.13 -, juris, Rn. 20; vgl. ferner zum Gebot der vollständigen Darstellung der wesentlichen Entscheidungsgrundlagen OVG NRW, Urteil vom 7. Oktober 2020 - 15 A 2927/18 -, juris, Rn. 109.