Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 28.09.2010

Rechtsprechung
   VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 216/10.KO, 2 K 639/10.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26341
VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 216/10.KO, 2 K 639/10.KO (https://dejure.org/2010,26341)
VG Koblenz, Entscheidung vom 28.09.2010 - 2 K 216/10.KO, 2 K 639/10.KO (https://dejure.org/2010,26341)
VG Koblenz, Entscheidung vom 28. September 2010 - 2 K 216/10.KO, 2 K 639/10.KO (https://dejure.org/2010,26341)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,26341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für als Berufssoldaten oder Zeitsoldaten freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtete Soldaten im Sanitätsdienst zur Stellung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Sanitätsoffizier als Kriegsdienstverweigerer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sanitätsoffizier als Kriegsdienstverweigerer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Klage gescheitert: Oberstabsarzt muss weiter dienen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für nachträgliche Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist eine Gesinnungsumkehr aufgrund eines Schlüsselerlebnisses oder eines längeren inneren Wandlungsprozesses notwendig - Eine bloße Meinungsänderung ohne erkennbaren Anlass reicht nicht aus, um aus der Bundeswehr ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 216/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 -, Urteile vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 -, vom 22. August 1994 - 6 C 14.93 - und vom 27. November 1985 - 6 C 5.85 -, m.w.N., [...]) besteht für Soldaten im Sanitätsdienst, die sich als Berufs- oder Zeitsoldaten freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet haben, kein Rechtsschutzbedürfnis zur Stellung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, weil und solange sie Sanitätsdienst zu leisten haben, denn ihr Dienst ist kein Kriegsdienst mit der Waffe.
  • BVerwG, 20.11.2009 - 6 B 24.09

    Waffenloser Dienst, Sanitätsdienst, Sanitätsoffizierin, Anerkennung als

    Auszug aus VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 216/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 -, Urteile vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 -, vom 22. August 1994 - 6 C 14.93 - und vom 27. November 1985 - 6 C 5.85 -, m.w.N., [...]) besteht für Soldaten im Sanitätsdienst, die sich als Berufs- oder Zeitsoldaten freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet haben, kein Rechtsschutzbedürfnis zur Stellung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, weil und solange sie Sanitätsdienst zu leisten haben, denn ihr Dienst ist kein Kriegsdienst mit der Waffe.
  • BVerwG, 28.08.1996 - 6 C 2.95

    Recht der Soldaten - Kein Rechtsschutzbedürfnis für Anerkennung als

    Auszug aus VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 216/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 -, Urteile vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 -, vom 22. August 1994 - 6 C 14.93 - und vom 27. November 1985 - 6 C 5.85 -, m.w.N., [...]) besteht für Soldaten im Sanitätsdienst, die sich als Berufs- oder Zeitsoldaten freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet haben, kein Rechtsschutzbedürfnis zur Stellung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, weil und solange sie Sanitätsdienst zu leisten haben, denn ihr Dienst ist kein Kriegsdienst mit der Waffe.
  • BVerwG, 22.08.1994 - 6 C 14.93

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr hinsichtlich

    Auszug aus VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 216/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. November 2009 - 6 B 24.09 -, Urteile vom 28. August 1996 - 6 C 2.95 -, vom 22. August 1994 - 6 C 14.93 - und vom 27. November 1985 - 6 C 5.85 -, m.w.N., [...]) besteht für Soldaten im Sanitätsdienst, die sich als Berufs- oder Zeitsoldaten freiwillig zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet haben, kein Rechtsschutzbedürfnis zur Stellung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, weil und solange sie Sanitätsdienst zu leisten haben, denn ihr Dienst ist kein Kriegsdienst mit der Waffe.
  • VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 639/10

    Besondere Härte als Voraussetzung der Entlassung eines Soldaten aus dem

    Widerspruch und Klage (Az.: 2 K 216/10.KO) blieben erfolglos.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten, den Verwaltungsakten der Beklagten einschließlich der zu dem Verfahren 2 K 216/10.KO vorgelegten Akten (insgesamt 5 Hefter und 1 Ordner) sowie den Gerichtsakten 2 K 216/10.KO, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung waren.

    Dass dies - jedenfalls bisher und auch unter Berücksichtigung der Bedingungen im Auslandseinsatz - nicht der Fall ist, hat die Kammer im Verfahren des Klägers betreffend die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. September 2010 (Az.: 2 K 216/10.KO) entschieden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 639/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38166
VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 639/10 (https://dejure.org/2010,38166)
VG Koblenz, Entscheidung vom 28.09.2010 - 2 K 639/10 (https://dejure.org/2010,38166)
VG Koblenz, Entscheidung vom 28. September 2010 - 2 K 639/10 (https://dejure.org/2010,38166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,38166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besondere Härte als Voraussetzung der Entlassung eines Soldaten aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit als zwei selbstständige Rechtskreise; Nachweis einer wirklichen "Umkehr" ...

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Klage gescheitert: Oberstabsarzt muss weiter dienen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 216/10

    Sanitätsoffizier als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 639/10
    Widerspruch und Klage (Az.: 2 K 216/10.KO) blieben erfolglos.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen der Beteiligten, den Verwaltungsakten der Beklagten einschließlich der zu dem Verfahren 2 K 216/10.KO vorgelegten Akten (insgesamt 5 Hefter und 1 Ordner) sowie den Gerichtsakten 2 K 216/10.KO, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung waren.

    Dass dies - jedenfalls bisher und auch unter Berücksichtigung der Bedingungen im Auslandseinsatz - nicht der Fall ist, hat die Kammer im Verfahren des Klägers betreffend die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. September 2010 (Az.: 2 K 216/10.KO) entschieden.

  • BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87

    Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 639/10
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (BVerwGE 81, 294 [BVerwG 02.03.1989 - BVerwG 6 C 10.87] [295 f.]):.

    Sein weiterer Hinweis darauf, der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ( Urteil vom 2. März 1989, Az.: 6 C 10.87 ) habe die Formel der "Wandlung vom Saulus zum Paulus" praktisch aufgegeben, die auf einer Verwechslung zweier unterschiedlicher Gesichtspunkte bei der Beurteilung einer Gewissensentscheidung beruhe, überzeugt insofern nicht, als das Gericht gerade davon ausgegangen war, das erstinstanzliche Gericht habe bei richtigem Verständnis dieser Anforderung eine "Umkehr" des Klägers festgestellt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 10 A 11919/04

    Gewissensentscheidung nicht glaubhaft gemacht: OVG lehnt vorzeitige Entlassung

    Auszug aus VG Koblenz, 28.09.2010 - 2 K 639/10
    Hinsichtlich des Prüfungsrahmens beim Merkmal der besonderen Härte schließt sich die Kammer der - gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Entscheidungspraxis entsprechenden - Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. Februar 2005, Az.: 10 A 11919/04.OVG, [...]) an, das ausgeführt hat:.

    Auch zum Begriffsinhalt und zur Definition dieses Merkmals hat das Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 25. Februar 2005, a.a.O.) im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung Ausführungen gemacht, denen sich die Kammer anschließt und die sie sich zu Eigen macht:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht