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   VG Meiningen, 13.01.2004 - 2 K 677/02.Me   

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https://dejure.org/2004,22988
VG Meiningen, 13.01.2004 - 2 K 677/02.Me (https://dejure.org/2004,22988)
VG Meiningen, Entscheidung vom 13.01.2004 - 2 K 677/02.Me (https://dejure.org/2004,22988)
VG Meiningen, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 2 K 677/02.Me (https://dejure.org/2004,22988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Amtshilfepflicht und Beistandspflicht der Zulassungsstelle im Verhältnis zum Finanzamt; Pflicht der Zulassungsstelle vom Finanzamt den Nachweis zu verlangen, dass ein Fahrzeughalter der Steuerpflicht nicht nachkommt; Materiell-rechtliche Überprüfung des ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Cottbus, 04.02.2013 - 1 K 720/11

    Verkehrsrecht

    Das Gericht folgt insoweit nicht der abweichenden Rechtsprechung des Niedersächsisches Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Februar 1974 - VI - A 149/73 -, NJW 1975, 358) und des Verwaltungsgerichts Meiningen (Urteil vom 13. Januar 2004 - 2 K 677/02.Me -, juris Rn. 20 f.), wonach die Zulassungsstelle im Rahmen der ihr im Verhältnis zum Finanzamt obliegenden Amtshilfe- und Beistandspflicht verpflichtet sei, von dem Finanzamt den Nachweis zu verlangen, dass der Fahrzeughalter seiner Steuerpflicht nicht nachgekommen ist, und das Finanzamt der Zulassungsstelle den Nachweis vorlegen müsse, dass der Betroffene seine Steuerpflicht nicht erfüllt hat, was beinhalte, dass der Zulassungsstelle der Erlass des Steuerbescheides, dessen Vollziehbarkeit und der Zahlungsrückstand in geeigneter Weise nachgewiesen werde.

    Denn der Bürger, der sich einer Abmeldung seines Fahrzeugs von Amts wegen aufgrund ausstehender Kraftfahrzeugsteuerforderungen gegenübersieht, ist nicht rechtsschutzlos gestellt oder in der Wahrung seiner Rechte eingeschränkt (so aber offenbar VG Meiningen, Urteil vom 13. Januar 2004 - 2 K 677/02.Me -, juris Rn. 21).

  • VG München, 26.02.2014 - M 23 K 11.4724

    Abmeldung von Amts wegen

    Der in Hinblick auf die Ermittlungspflichten der Zulassungsbehörde abweichenden Ansicht des VG Meinigen (VG Meiningen, U.v. 13.1.2004 - 2 K 677/02.Me - juris Rn. 21 ff.) folgt das Gericht nicht, da sich eine derartige Pflicht der Zulassungsbehörde weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn und Zweck des § 14 KraftStG ableiten lässt (vgl. VG Cottbus, U.v. 4.2.2013, a.a.O. Rn. 18 ff.).
  • VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 344/17

    Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht gezahlter Kraftfahrzeugsteuer

    Selbst wenn die Kammer der hiervon abweichenden Auffassung des Verwaltungsgerichts Meiningen folgen würde (VG Meiningen, Urteil vom 13. Januar 2014 - 2 K 677/02.Me - a. A. VG des Saarlandes, a. a. O., juris Rn. 24 ff.; VG München, a. a. O., juris Rn. 28) und erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Steuerschuld und dementsprechende Ermittlungspflichten der Zulassungsstelle verlangen sollte, wären diese Voraussetzungen vorliegend eingehalten worden.
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 686/09

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bei Kraftfahrzeugsteuerschulden

    dessen Urteil vom 13.01.2004, 2 K 677/02.Me, zitiert nach Juris.
  • VG Göttingen, 28.01.2009 - 1 A 380/08

    Fehlverhalten; Finanzamt; Nichtentrichtung der Kfz-Steuer; Prinzip der

    Im Rahmen des gemeinsamen Verwaltung shandelns nach § 14 Abs. 1 KraftStG ist der Beklagte zumindest berechtigt, wenn nicht sogar verpflichtet, von dem Finanzamt den Nachweis zu verlangen, dass der Fahrzeughalter seiner Steuerpflicht nicht nachgekommen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.02.1974, NJW 1975, 358 zum früheren § 16 KraftStG; VG Meiningen, Urteil vom 13.01.2004 - 2 K 677/02.Me -, juris).
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