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   VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14   

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VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14 (https://dejure.org/2016,51044)
VG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.2016 - 2 K 932/14 (https://dejure.org/2016,51044)
VG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 2 K 932/14 (https://dejure.org/2016,51044)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht auf Vertrauensschutz berufen kann (Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 29).

    Der von der Beklagten angeführte haushaltsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung allein genügt dafür nicht (Urteile vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - juris Rn. 46 und vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 40), so dass der formelhafte Verweis hierauf die geschuldete Ermessensausübung nicht zu ersetzen vermag.".

  • VG Aachen, 23.02.2016 - 3 K 2123/13

    Zuwendung; Zweckwidrigkeit; Rückforderung; Rückzahlung; Verrechnung;

    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Denn Zuschüsse, die für Honorare (z.B. für Beratungsleistungen) geleistet werden, setzen einen aufgrund der vertraglichen Verpflichtung entstandenen Vermögensnachteil im Aktivvermögen des Zuwendungsempfängers voraus (ebenso VG Aachen, Urt. v. 23.2.2016, 3 K 2123/13, juris Rn. 39).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Juni 2015 (10 C 15/14, BVerwGE 152, 211, und in juris, Rn. 29) ausgeführt, dass die Anforderungen an die Ermessensbetätigung bei einer Rücknahme hoch sind und dass kein Fall intendierten Ermessens vorliegt, in dem auf den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung verwiesen werden kann:.
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 68.90 u.a. - BVerwGE 91, 82 , vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 32 und Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Sofern der Betroffene zur Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen gemäß § 28 Abs. 1 HmbVwVfG angehört wurde, beginnt die Jahresfrist erst zu laufen, wenn die Tatsachen vollständig, uneingeschränkt und zweifelsfrei ermittelt worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.1.2001, 8 C 8/00, juris).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 68.90 u.a. - BVerwGE 91, 82 , vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 32 und Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 68.90 u.a. - BVerwGE 91, 82 , vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 32 und Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 852/14

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht -

    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Zwar muss ein Dienstleistungsvertrag nicht zwingend schriftlich geschlossen werden; die Schriftform hätte jedoch den Inhalt der angeblich geschlossenen Vereinbarung dokumentieren können, u.a. zum Umfang der vereinbarten Tätigkeit, zur Abgrenzung von einer Tätigkeit im Anstellungsverhältnis, zur Höhe des Honorars, zu den Möglichkeiten der Vertragsbeendigung etc. Die fehlende Schriftform der angeblich getroffenen Honorarvereinbarungen erstaunt nicht nur wegen der Nachweispflicht des Klägers im Rahmen der erhaltenen Zuwendung, sondern auch vor dem Hintergrund, dass der Kläger als Auftraggeber im Falle einer Betriebsprüfung nachweisen muss, dass der bei ihm Beschäftigte nicht als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig angestellt ist bzw. war (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 27.4.2016, L 5 R 852/14, juris).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Der von der Beklagten angeführte haushaltsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung allein genügt dafür nicht (Urteile vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - juris Rn. 46 und vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 40), so dass der formelhafte Verweis hierauf die geschuldete Ermessensausübung nicht zu ersetzen vermag.".
  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
    Auszug aus VG Hamburg, 21.12.2016 - 2 K 932/14
    Scheinverträge sind solche Verträge, die mit dem Ziel vereinbart werden, den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorzurufen, nicht aber die damit verbundenen Rechtsfolgen eintreten lassen zu wollen (BGH, Urt. v. 24.1.1980, III ZR 169/78, juris, Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 29.10.2015 - 1 A 348/14

    Zuwendung; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Widerrufsbescheid; Zweckverfehlung;

  • OLG Hamburg, 12.08.2014 - 9 U 119/13

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung der

  • KG, 12.04.2007 - 8 U 76/06

    Bürgschaftsvertrag; Scheingeschäft: Anspruch aus einer Bürgschaft für

  • BVerwG, 18.07.1990 - 3 B 88.90

    Berücksichtigung von erheblichen Umständen bei einer Ermessensentscheidung über

  • OVG Sachsen, 10.03.2015 - 1 A 589/13

    Zuwendung; Widerruf; Zweckverfehlung; Auflagenverstoß; Nachschieben von Gründen

  • VGH Bayern, 20.09.2016 - 6 ZB 16.1031

    Nichtzulassung der Berufung mangels Zulassungsgrund

  • VG Oldenburg, 08.07.2015 - 5 A 2763/12

    Ausstattung; Baukosten; Eigenleistungen; Ganztagsschule; Ganztagsspezifische

  • OVG Thüringen, 04.12.2014 - 3 KO 307/13

    Ausbildungsförderung: Nachweis des Abschlusses eines vermögensmindernden

  • LG Bonn, 26.06.2003 - 18 O 361/01

    Verlust der Geschäftsführerstellung mit der Vorstandsmitgliedschaft in einem

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