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   SG Düsseldorf, 18.03.2015 - S 2 KA 132/13   

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https://dejure.org/2015,9325
SG Düsseldorf, 18.03.2015 - S 2 KA 132/13 (https://dejure.org/2015,9325)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2015 - S 2 KA 132/13 (https://dejure.org/2015,9325)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2015 - S 2 KA 132/13 (https://dejure.org/2015,9325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufestsetzung der Gesamtpunktzahlvolumina in einer ärzlichen Gemeinschaftspraxis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Auszug aus SG Düsseldorf, 18.03.2015 - S 2 KA 132/13
    Diese haben die Funktion, unverhältnismäßigen Nachteilen vorzubeugen, was insbesondere für atypische Konstellationen von Bedeutung ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R -).
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 43/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Ausschluss der sachlich-rechnerischen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 18.03.2015 - S 2 KA 132/13
    Strukturelle und damit langfristig bestehende lokale Bedarfe - wie hier vorgetragen - bedürfen jedoch zunächst einer Neufeststellung der Versorgungssituation durch den Landesausschuss (BSG, Urteil vom 28.08.2013 - B 6 KA 43/12 R -).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Auszug aus SG Düsseldorf, 18.03.2015 - S 2 KA 132/13
    Gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) kann ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden (zur Anwendbarkeit dieser Regelung im Vertragsarztrecht vgl. BSG, Urteil vom 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R -).
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 76/03 R

    Honorarverteilungsregelung - Ausrichtung auf umfassende Umsatzbegrenzung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 18.03.2015 - S 2 KA 132/13
    Demgemäß hat das Bundessozialgericht einen Bemessungszeitraum von vier Quartalen z.B. im Rahmen der Individualbudgets, die im Bereich der Beklagten über viele Jahre der Honorarverteilung zugrunde gelegen haben, grundsätzlich stets für ausreichend erachtet (vgl. z.B. die Urteile vom 10.12.2003 - z.B. B 6 KA 76/03 R -).
  • SG Marburg, 01.07.2015 - S 12 KA 430/14

    § 44 Abs. 2 SGB X kann neben § 44 Satz 2 und 3 BedarfsplRL angewandt werden. Die

    Nach § 42 Abs. 1 Satz 7 BedarfsplRL ist ein deutlich verändertes und angezeigtes und nachgewiesenes Leistungsverhalten innerhalb der Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft zwischen den Aufsatzquartalen und dem Beginn des Job-Sharings bei der Festsetzung der Obergrenzen zu berücksichtigen (z.T. entgegen SG Düsseldorf v. 18.03.2015 - S 2 KA 132/13 - juris Rdnr. 23).

    Soweit nach SG Düsseldorf der Hinweis auf das Beispiel einer Krankheit des Arztes deutlich mache, dass außergewöhnliche Umstände in der Person oder jedenfalls in der beruflichen Sphäre des Arztes liegen müssten (vgl. SG Düsseldorf v. 18.03.2015 S 2 KA 132/13 - juris Rdnr. 23), kann dem nicht vollständig gefolgt werden.

  • SG Marburg, 01.07.2015 - S 12 KA 431/14

    Parallelverfahren zu SG Marburg, Urt. v. 01.07.2015 - S 12 KA 430/14

    Soweit nach SG Düsseldorf der Hinweis auf das Beispiel einer Krankheit des Arztes deutlich mache, dass außergewöhnliche Umstände in der Person oder jedenfalls in der beruflichen Sphäre des Arztes liegen müssten (vgl. SG Düsseldorf v. 18.03.2015 - S 2 KA 132/13 - [...] Rdnr. 23), kann dem nicht vollständig gefolgt werden.
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