Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Satzungsgeber; Verteilungsmaßstab; Straßenbaubeitrag; Grundstücksnutzung; Straße; Erschließungsbeitrag; Durchführungsplan; Bebauungsplan
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 A 288/92
- OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93
Die nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage, mit der die Klägerin geltend gemacht hat, daß nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 1991 (2 L 167/91) und 01. Juni 1993 (2 M 60/921) wie bei den Kanalanschlußbeiträgen auch bei den Ausbaubeiträgen nicht die tatsächliche, sondern allein die zulässige Grundstücksnutzung für die Veranlagung maßgebend sei, wies das Verwaltungsgericht mit Gerichtsbescheid vom 01. Juli 1993, auf dessen Inhalt wegen der näheren Einzelheiten Bezug genommen wird, als unbegründet zurück.Auf den dagegen gerichteten Einwand der Klägerin, daß im Ausbaubeitragsrecht die Grundsätze der Entscheidungen des Senats vom 26. März 1992 (- 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, 322, = KStZ 11992, 157/159) und 01. Juni 1993 (- 2 M 60/92 -, Die Gemeinde 1993, 282) zum Kanalanschlußbeitragsrecht Anwendung finden müßten, braucht mit Rücksicht auf die Entscheidung des Senats vom heutigen Tage in der Sache 2 L 135/92 nicht mehr eingegangen zu werden.
- BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81
Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93
Dieser - mit gleichem Inhalt sowohl aus dem Landesrecht als auch dem Bundesrecht (Gleichbehandlungsprinzip) herzuleitende - Grundsatz verlangt jedoch keine Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern lediglich eine Typengerechtigkeit, d.h. ein Abstellen auf Regelfalle eines Sachverhalts und deren gleichartige Behandlung als sogenannte typische Fälle (vgl. statt vieler, BVerwG, Urteil vom 25.08.1982 - 8 C 54.81 -, DVBl 1983, 46). - BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93
Eine solche Arbeitsleistung kann, wenn sie überhaupt möglich ist, jedenfalls in der Gemeinde nicht zugemutet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1971 - BVerwG IV C 28.70 -, BVerwGE 38, 147, 148). - OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 135/92
Anschlußbeitrag; Bauliche Nutzung; Grundstück; Satzungsermessen; Wohneinheit
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 185/93
Auf den dagegen gerichteten Einwand der Klägerin, daß im Ausbaubeitragsrecht die Grundsätze der Entscheidungen des Senats vom 26. März 1992 (- 2 L 167/91 -, Die Gemeinde 1992, 322, = KStZ 11992, 157/159) und 01. Juni 1993 (- 2 M 60/92 -, Die Gemeinde 1993, 282) zum Kanalanschlußbeitragsrecht Anwendung finden müßten, braucht mit Rücksicht auf die Entscheidung des Senats vom heutigen Tage in der Sache 2 L 135/92 nicht mehr eingegangen zu werden.
- OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09
Straßenausbaubeitrag
Für die Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes ist an ein Merkmal anzuknüpfen, von dem - nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten - angenommen werden darf, es sei von besonderem Aussagewert für den Umfang des durch die ausgebaute Anlage (die Straße) gebotenen Vorteils (Senatsurt. v. 21.12.1993 - 2 L 185/93 -). - OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07
Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung; Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung
Für die Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes ist an ein Merkmal anzuknüpfen, von dem - nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten - angenommen werden darf, es sei von besonderem Aussagewert für den Umfang des durch die ausgebaute Anlage (die Straße) gebotenen Vorteils (Senatsurt. v. 21.12.1993 - 2 L 185/93 -). - OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 79/96
Grundstücksbreite; Frontmetermaßstab; Straßenbaumaßnahme; Tiefenbegrenzung; …
Jedenfalls ist nämlich für die Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes an ein Merkmal anzuknüpfen, von dem - nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten - angenommen werden darf, es sei von besonderem Aussagewert für den Umfang des durch die ausgebaute Anlage (die Straße) gebotenen Vorteils (OVG Schleswig, Urt. v. 21.12.1993 -2 L 185/93-). - OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96 Jedenfalls ist nämlich für die Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes an ein Merkmal anzuknüpfen, von dem - nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten - angenommen werden darf, es sei von besonderem Aussagewert für den Umfang des durch die ausgebaute Anlage (die Straße) gebotenen Vorteils (OVG Schleswig, Urt. v. 21.12.1993 - 2 L 185/93 -).
- VG Schleswig, 17.09.2015 - 9 A 164/13
Ausbaubeiträge
Für die Gestaltung eines Verteilungsmaßstabes ist an ein Merkmal anzuknüpfen, von dem - nach Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten - angenommen werden darf, es sei von besonderem Aussagewert für den Umfang des durch die ausgebaute Anlage (die Straße) gebotenen Vorteils (Senatsurt. v. 21.12.1993 - 2 L 185/93 -).