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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2015 - 2 M 118/14   

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https://dejure.org/2015,9174
OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2015 - 2 M 118/14 (https://dejure.org/2015,9174)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.02.2015 - 2 M 118/14 (https://dejure.org/2015,9174)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 2 M 118/14 (https://dejure.org/2015,9174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzelementen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensgerechte straßenrechtliche Anordnung bei formeller Illegalität einer Sondernutzung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - 11 A 1097/12

    Zugehörigkeit der Anlage einer Zufahrt von einem Anliegergrundstück zu einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2015 - 2 M 118/14
    Zu diesen Gründen können insbesondere ein einwandfreier Straßenzustand, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßenbenutzer und Straßenanlieger oder Belange des Straßen- und Stadtbildes zählen (vgl. OVG NW, Urt. v. 16.06.2014 - 11 A 1097/12 -, NVwZ-RR 2014, 796 [799], RdNr. 78 in juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13

    Vorgehen gegen unbefugtes Aufstellen von Altkleidercontainern auf Straßen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2015 - 2 M 118/14
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf abgestellt, dass eine straßenrechtliche Anordnung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA regelmäßig allein schon wegen formeller Illegalität der Sondernutzung ermessensgerecht ist, wenn der Sondernutzer keinen offensichtlichen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 05.03.2014 - 5 S 1775/13 -, NVwZ-RR 2014, 507, RdNr. 9 in juris, m.w.N.).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

    Zu diesen Gründen zählen insbesondere ein einwandfreier Straßenzustand, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen verschiedener Straßenbenutzer und Straßenanlieger und Belange des Straßen- und Stadtbildes, d. h. baugestalterische oder städtebauliche Vorstellungen, sofern diese einen Bezug zur Straße aufweisen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 16.06.2015 - 11 A 1131/13 -, juris, und Beschluss vom 02.08.2006 - 11 A 2642/04 -, juris; OVG Nieders., Urteil vom 19.02.2015 - 7 LC 63/13 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2015 - 2 M 118/14 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 17.04.2012 - 8 ZB 11.2785 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Dagegen geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 5 VwGO keinen Erfolg hat, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage als aller Voraussicht nach rechtmäßig erweist und gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. Beschl. v. 22.03.2019 - 2 R 9/19 -, juris, RdNr. 22, 24; Beschl. v. 18.10.2018 - 2 M 76/18 -, juris, RdNr. 7 f.; Beschl. v. 09.02.2015 - 2 M 118/14 -, juris, RdNr. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 136/18

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzungen und Einbauten;

    Eine straßenrechtliche Anordnung nach § 20 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA ist regelmäßig allein schon wegen formeller Illegalität der Sondernutzung ermessensgerecht, wenn der Sondernutzer keinen offensichtlichen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis hat (Beschl. d. Senats v. 09.02.2015 - 2 M 118/14 -, juris, RdNr. 7, m.w.N.).
  • VG Halle, 03.05.2016 - 6 B 57/16

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Hindernissen und künftiger

    In diesem Fall ist die Straßenbaubehörde aufgrund der im Vordergrund stehenden formellen Illegalität des Verhaltens des Sondernutzers im Regelfall nicht zu weiteren Darlegungen verpflichtet (vgl. OVG LSA, B. v. 09.02.2015, 2 M 118/14, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. November 2011, - 11 A 2511/10 -, NVwZ-RR 2012, 422; VG Aachen, Beschluss vom 07. Februar 2014 - 6 L 316/13 - Juris, Rdnr. 13 f., m.w.N.).
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