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LG München I, 28.09.2018 - 2 O 19817/17 |
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Verfahrensgang
- LG München I, 28.09.2018 - 2 O 19817/17
- OLG München, 31.07.2019 - 7 U 3799/18
Wird zitiert von ...
- OLG München, 31.07.2019 - 7 U 3799/18
Einholung eines Schiedsgutachtens bei Bestimmung der Abfindungshöhe
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 28.9.2018 (Az.: 2 O 19817/17 (2)) dahin abgeändert, dass festgestellt wird, dass die gegen den Beklagten geltend gemachte Einlageforderung der Klägerin in Höhe von 4.500,- EUR bei der Berechnung des Abfindungsguthabens des Beklagten als unselbständiger Rechnungsposten zugunsten der Klägerin zu berücksichtigen ist.den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 28.9.2018 (Az.: 2 O 19817/17 (2)) zu verurteilen, an die Klägerin 15.070,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 4.500,- EUR vom 6.5.2014 bis 31.12.2014 sowie aus einem Betrag von 15.070,- EUR seit Rechtshängigkeit zu bezahlen;.