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   LG Dortmund, 29.11.2012 - 2 O 220/12   

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https://dejure.org/2012,46261
LG Dortmund, 29.11.2012 - 2 O 220/12 (https://dejure.org/2012,46261)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29.11.2012 - 2 O 220/12 (https://dejure.org/2012,46261)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29. November 2012 - 2 O 220/12 (https://dejure.org/2012,46261)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch für Anschaffung eines Multifunktionsrollstuhl - private Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Krankheitskostenversicherung auf Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Multifunktionsrollstuhls NXT mit Kelvin-Komfortsitzelement und Anschubhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK § 1 Abs. 1 94
    Anspruch gegen eine Krankheitskostenversicherung auf Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Multifunktionsrollstuhls NXT mit Kelvin-Komfortsitzelement und Anschubhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2012 - 2 O 220/12
    Nicht kontrollfrei sind dagegen Klauseln, die nach ihrem Wortlaut und erkennbaren Zweck das vom Versicherer gegebene Hauptleistungsversprechen lediglich einschränken, verändern, ausgestalten oder sonst modifizieren (BGH VersR 2007, 1690).

    Unter dem Gesichtspunkt der Unbestimmtheit ist demnach ein Verstoß gegen das Transparenzgebot dann zu bejahen, wenn eine Klausel so unpräzise formuliert ist, dass für den Versicherungsnehmer selbst der Kern der von der Klausel erfassen Fälle nicht überblickt werden kann (BGH VersR 2009 1659; VersR 2007, 1690; Beckmann in Beckmann/Matusche/Beckmann, VersR Handbuch; 2. Aufl., § 10 Rn. 234; Bruns in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar VVG, § 307 BGB Nr. 86).

  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2012 - 2 O 220/12
    Unter dem Gesichtspunkt der Unbestimmtheit ist demnach ein Verstoß gegen das Transparenzgebot dann zu bejahen, wenn eine Klausel so unpräzise formuliert ist, dass für den Versicherungsnehmer selbst der Kern der von der Klausel erfassen Fälle nicht überblickt werden kann (BGH VersR 2009 1659; VersR 2007, 1690; Beckmann in Beckmann/Matusche/Beckmann, VersR Handbuch; 2. Aufl., § 10 Rn. 234; Bruns in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar VVG, § 307 BGB Nr. 86).

    Ein solcher Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot liegt z. B. dann vor, wenn die versicherte Person auch nach der gebotenen verständigen Durchsicht nicht in der Lage ist, verlässlich zu bestimmen, welcher Anspruch ihr nach der Regelung in den Versicherungsbedingungen zustehen soll (BGH VersR 2009, 1659).

  • LG Dortmund, 18.11.2010 - 2 S 39/10

    Anspruch eines Beamten im Ruhestand auf Ersatz der Kosten für die Anschaffung

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2012 - 2 O 220/12
    Nach alldem hält das Gericht die streitige Klausel wegen Intransparenz für unwirksam, wie es bereits durch Urteil vom 18.11.2010 NJW-RR 2011, 903, entschieden hat.
  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 11 U 131/16

    Verkehrsunfall; posttraumatische Belastungsstörung; haftungsrechtliche Zurechnung

    In dem Verfahren 2 O 220/12 LG Paderborn = 6 U 164/12 OLG Hamm nahm der Kläger die hiesigen Beklagten aus Anlass des auch vorliegend streitgegenständlichen Verkehrsunfalls auf Ersatz eines Verdienstausfallschadens für die Zeit vom 01.04.2011 bis 31.05.2011 in Anspruch, wobei er Zahlung von 5.199,74 EUR (14 × 371, 4 EUR) begehrte.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die beigezogenen Akten 2 O 220/12 LG Paderborn = 6 U 164/12 OLG Hamm verwiesen.

    Der Senat hat die Akten 321 Js 907/10 StA Paderborn und 2 O 220/12 LG Paderborn = 6 U 164/12 OLG Hamm beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

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