Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 22.12.2010 - 2 O 362/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,48954
LG Dessau-Roßlau, 22.12.2010 - 2 O 362/10 (https://dejure.org/2010,48954)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 22.12.2010 - 2 O 362/10 (https://dejure.org/2010,48954)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 2 O 362/10 (https://dejure.org/2010,48954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,48954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.2009 - VII ZB 30/08

    Pfändbarkeit eines Pflichtteilsanspruchs vor vertraglicher Anerkennung oder

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.12.2010 - 2 O 362/10
    Vollstreckt werden darf dieser gepfändete Anspruch aber erst, wenn die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO vorliegen (BGH NJW-RR 2009, 997 ff.; BGHZ 123, 183).

    Der gepfändete Pflichtteilsanspruch dürfe dem Gläubiger jedoch erst zur Einziehung überwiesen werden, wenn die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO vorliegen (BGH NJW-RR 2009, 997 ff.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann der Gläubiger vom Schuldner nach der Pfändung in entsprechender Anwendung von § 836 Abs. 3 ZPO Auskunft darüber verlangen, ob die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO vorliegen bzw. kann er die Auskunft über alle erheblichen Tatsachen und wesentlichen Umstände zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung und zu ihrer Durchsetzung verlangen (BGH NJW-RR 2009, 997 ff.).

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92

    Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 22.12.2010 - 2 O 362/10
    Vollstreckt werden darf dieser gepfändete Anspruch aber erst, wenn die Voraussetzungen des § 852 Abs. 1 ZPO vorliegen (BGH NJW-RR 2009, 997 ff.; BGHZ 123, 183).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    Insoweit ist es jedoch an der Klägerin als Gläubigerin zum geltend gemachten Bestand der gepfändeten Forderung zumindest schlüssig vorzutragen (keine Fiktion des Forderungsbestandes: LG Dessau-Roßlau 22. Dezember 2010 - 2 O 362/10 - Rn. 24, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht