Rechtsprechung
   LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21126
LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11 (https://dejure.org/2012,21126)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04.07.2012 - 2 O 452/11 (https://dejure.org/2012,21126)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 2 O 452/11 (https://dejure.org/2012,21126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW bei Ansammlung von Schneemassen auf dem Dach und dadurch eindringendem Tauwasser

  • versicherung-recht.de

    § 1 VVG

  • rabüro.de

    Keine Überschwemmung durch eindringendes Tauwasser von Schnee auf Dach

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEW § 3
    Vorliegen einer Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW bei Ansammlung von Schneemassen auf dem Dach und dadurch eindringendem Tauwasser

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tauwasser vom Dach ist keine Überschwemmung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schnee auf dem Dach taut und sickert durch - Die Wohngebäudeversicherung "Rund ums Haus" umfasst diesen Schaden nicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tauwasser von Schneemassen auf Dach stellt keine Überschwemmung im Sinne einer Wohngebäudeversicherung dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elementarschadenversicherung: Ansammeln von Schneemassen auf einer Terrasse stellt keine "Überschwemmung" dar - Entstandene Feuchtigkeitsschäden nicht von Gebäudeversicherung gedeckt

Verfahrensgang

  • AG Castrop-Rauxel - 4 H 6/11
  • LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 42
  • NZM 2013, 168
  • BauR 2012, 1839
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung liegt eine in den Bedingungen nicht näher definierte "Überflutung von Grund und Boden" dann vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH NJW-RR 2005, 1052, OLG Karlsruhe a.a.O.; Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl., J 4.1; LG Kempten, r + s 2009, 71; LG Köln, Beschluss vom 05.04.2006, Az: 24 T 5/06 = BeckRS 2009, 05101).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 2007, 1690).
  • LG Kempten, 11.07.2007 - 5 S 704/07
    Auszug aus LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung liegt eine in den Bedingungen nicht näher definierte "Überflutung von Grund und Boden" dann vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH NJW-RR 2005, 1052, OLG Karlsruhe a.a.O.; Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl., J 4.1; LG Kempten, r + s 2009, 71; LG Köln, Beschluss vom 05.04.2006, Az: 24 T 5/06 = BeckRS 2009, 05101).
  • LG Köln, 05.04.2006 - 24 T 5/06
    Auszug aus LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung liegt eine in den Bedingungen nicht näher definierte "Überflutung von Grund und Boden" dann vor, wenn sich erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln (BGH NJW-RR 2005, 1052, OLG Karlsruhe a.a.O.; Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl., J 4.1; LG Kempten, r + s 2009, 71; LG Köln, Beschluss vom 05.04.2006, Az: 24 T 5/06 = BeckRS 2009, 05101).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11

    Wohngebäudeversicherungsvertrag: Niederschlagswasser in einem Lichtschacht als

    Auszug aus LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11
    Der Versicherungsnehmer wird hier zunächst erkennen, dass der Versicherungsvertrag ihn nicht gegen jegliche durch Wasser verursachte Schäden an seinem Wohngebäude absichert, sondern ihn nur schützen soll vor den nachteiligen Auswirkungen elementarer Schadensereignisse (OLG Karlsruhe r + s 2012, 179).
  • OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsfalls wegen Überschwemmung

    Auszug aus LG Dortmund, 04.07.2012 - 2 O 452/11
    Daneben ist es auch nicht ausreichend, wenn sich Niederschlagswasser erst in dem Gebäude selbst ansammelt (OLG Oldenburg r+s 2012, 342).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2017 - 7 U 53/16

    Hochwasser innerhalb des Flussbettes ist keine "Überschwemmung" im Sinne einer

    Aufgrund der Erläuterung zu der unter die Elementarschadendeckung fallenden Gefahr "Überschwemmung" in Ziffer 4.1.1 a) ABXGG, die als "Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser" definiert wird, wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer zunächst erkennen, dass der Versicherungsvertrag ihn nicht gegen jegliche durch Wasser verursachte Schäden am versicherten Gebäude absichert, sondern ihn nur schützen soll vor den nachteiligen Auswirkungen elementarer Schadensereignisse (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.09.2011, Az.: 12 U 92/11, zitiert nach juris, Rdnr. 14; LG Dortmund, Urt. v. 04.07.2012, Az.: 2 O 452/11, zitiert nach juris, Rdnr. 35).

    Aus der in Ziffer 4.1.1 a) ABXGG enthaltenen Definition der versicherten Gefahr "Überschwemmung" wird der um Verständnis bemühte Versicherungsnehmer somit entnehmen, dass eine Überschwemmung ein Zustand ist, bei dem eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche des versicherten Grundstücks von erheblichen Wassermassen bedeckt wird (vgl. OLG Karlsruhe Urt. v. 20.09.2011, Az.: 12 U 92/11, aaO, Rdnr. 15; LG Dortmund, Urt. v. 04.07.2012, Az.: 2 O 452/11, aaO, Rdnr. 36).

  • LG Aachen, 22.08.2014 - 9 O 129/14

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Ebenso ist eine Überschwemmung nicht gegeben, wenn sich Schneemassen auf einem Dach sammeln und sodann eindringendes Tauwasser Schäden an einem Gebäude verursacht (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 04.07.2012, 2 O 452/11 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht