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   BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98   

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https://dejure.org/1998,6751
BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98 (https://dejure.org/1998,6751)
BayObLG, Entscheidung vom 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98 (https://dejure.org/1998,6751)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - 2 ObOWi 197/98 (https://dejure.org/1998,6751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10
    Akteneingang per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10
    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3213
  • NZV 1998, 513
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76

    Beginn der Untgerbrechung der Verjährung bei der Verfolgung von

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98
    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98
    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • BayObLG, 16.10.1975 - 2 ObOWi 269/75

    Zeitpunkt der Unterbrechung der Verjährung durch Vorlage der Akten an den Richter

    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98
    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • BayObLG, 24.04.1985 - 2 ObOWi 406/84
    Auszug aus BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98
    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • OLG Koblenz, 06.09.2016 - 1 OWi 3 SsRs 93/16

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für den Eintritt

    Zum einen handelt es sich um das Original der Papierakte, die bei der Zentralen Bußgeldstelle hergestellt wurden - eine andere Papierakte existiert nicht -, zum anderen folgt aus dem Gesetz nicht, dass nur der Eingang von Originaldokumenten verjährungsunterbrechende Wirkung hätte (BayObLG v. 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98 - NZV 1998, 513).
  • OLG Koblenz, 12.12.2017 - 2 OWi 4 SsRs 122/17

    Bußgeldverfahren - Unterbrechung Verfolgungsverjährung durch Übersendung

    Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass nur der Eingang von Originaldokumenten verjährungsunterbrechende Wirkung zur Folge hätte (vgl. OLG Koblenz, 1 OWi 3 SsRs 93/16 v. 06.09.2016 - ZfSch 2017, 50 ; BayObLG, 2 ObOWi 197/98 v. 30.06.1998 - NZV 1998, 513 ).
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