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   BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89   

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https://dejure.org/1989,22323
BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89 (https://dejure.org/1989,22323)
BSG, Entscheidung vom 27.07.1989 - 2 RU 10/89 (https://dejure.org/1989,22323)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 (https://dejure.org/1989,22323)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 70/85

    Versicherungsschutz - Weg - Ärztliche Behandlung - Arbeitsaufnahme - Ort der

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 27. August 1987 (2 RU 70/85 und 2 RU 15/87) entschieden, daß die Begrenzung allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Arbeitsplatz zurückgelegten Wegstrecke kein geeignetes Abgrenzungskriterium für den erforderlichen inneren Zusammenhang des Weges mit der versicherten Tätigkeit sei.

    Aus den Urteilen des BSG vom 27. August 1987 (2 RU 70/85 und 2 RU 15/87) sowie vom 30. März 1988 (2 RU 85/87) ergebe sich im Zusammenhang mit der dort in bezug genommenen Meinung von Brackmann (Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485r II), daß der von H. zurückgelegte Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem üblichen Arbeitsweg gestanden habe, weil er 30mal länger als dieser gewesen sei.

    Die Dauer ihres Krankenhausaufenthalts war so erheblich, daß der vorangegangene Weg von der Wohnung zum Krankenhaus eine selbständige Bedeutung im privaten, unversicherten Bereich der H. erlangt hatte (Urteile des Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 70/85 - in BSGE 62, 113 = SozR 2200 § 550 Nr. 76 und - 2 RU 15/87 - in BAGUV RdSchr 101/87 = HV-Info 1987, 1845 = USK 87121, jeweils mwN).

    In diesem Rahmen hängt der hier umstrittene Versicherungsschutz gegen Wegeunfälle entscheidend davon ab, ob der Weg zur Arbeitsstätte von einem dritten Ort rechtlich wesentlich von dem Vorhaben der Versicherten bestimmt war, die versicherte Tätigkeit am Ort der Tätigkeit aufzunehmen (Urteile des Senats vom 27. August 1987 aaO).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen (Urteile vom 27. August 1987 aaO), daß Brackmann (aaO Band II S 485r II und S 485s) in Auswertung der Rechtsprechung des BSG dafür insgesamt ein angemessenes Verhältnis zu dem üblichen Weg des Versicherten nach und von dem Ort der Tätigkeit fordert.

    Der Senat hat bereits mit aller Deutlichkeit entschieden (Urteile vom 27. August 1987 aaO), daß eine entfernungsmäßige Begrenzung des inneren Zusammenhangs allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Ort der Tätigkeit zurückgelegten Wegstrecke als Kriterium ungeeignet ist.

    Das gilt besonders für solche Versicherte, die nahe zum Ort der Tätigkeit wohnen, wie H. im vorliegenden Fall (s die Urteile des Senats vom 27. August 1987 aaO mit eingehender Begründung).

    Auf diesen Umstand hat der Senat ebenfalls schon hingewiesen (Urteile vom 27. August 1987, aaO).

    Diese Fallgestaltung lag schon den beiden Urteilen des Senats vom 27. August 1987 (aaO) zugrunde, wie das SG zutreffend erkannt hat.

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Abgrenzung - Arbeitsaufnahme - Vorhaben des

    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinen Urteilen vom 27. August 1987 (2 RU 70/85 und 2 RU 15/87) entschieden, daß die Begrenzung allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Arbeitsplatz zurückgelegten Wegstrecke kein geeignetes Abgrenzungskriterium für den erforderlichen inneren Zusammenhang des Weges mit der versicherten Tätigkeit sei.

    Aus den Urteilen des BSG vom 27. August 1987 (2 RU 70/85 und 2 RU 15/87) sowie vom 30. März 1988 (2 RU 85/87) ergebe sich im Zusammenhang mit der dort in bezug genommenen Meinung von Brackmann (Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485r II), daß der von H. zurückgelegte Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem üblichen Arbeitsweg gestanden habe, weil er 30mal länger als dieser gewesen sei.

    Die Dauer ihres Krankenhausaufenthalts war so erheblich, daß der vorangegangene Weg von der Wohnung zum Krankenhaus eine selbständige Bedeutung im privaten, unversicherten Bereich der H. erlangt hatte (Urteile des Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 70/85 - in BSGE 62, 113 = SozR 2200 § 550 Nr. 76 und - 2 RU 15/87 - in BAGUV RdSchr 101/87 = HV-Info 1987, 1845 = USK 87121, jeweils mwN).

  • BSG, 11.10.1973 - 2 RU 1/73
    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Er verweist dabei insbesondere auf die Urteile des BSG vom 11. Oktober 1973 (2 RU 1/73) und vom 2. Februar 1978 (8 RU 48/77), in denen der Aufenthalt am dritten Ort dem Zusammensein mit der Verlobten und im zweiten Fall der Pflege eines Sohnes diente.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 48/77
    Auszug aus BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Er verweist dabei insbesondere auf die Urteile des BSG vom 11. Oktober 1973 (2 RU 1/73) und vom 2. Februar 1978 (8 RU 48/77), in denen der Aufenthalt am dritten Ort dem Zusammensein mit der Verlobten und im zweiten Fall der Pflege eines Sohnes diente.
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Entgegen der Ansicht des LSG ist daher schließlich auch unerheblich, ob sich Weglänge und Fahrzeit noch im Rahmen der üblicherweise von Pendlern zurückgelegten Wegstrecke halten (in diesem Sinne wohl BSG Urteil vom 27.7.1989 - 2 RU 10/89 - juris RdNr 21: Weg vom dritten Ort für einen Autofahrer ungewöhnlich lang) oder - wie mutmaßlich hier - darüber hinaus gehen (nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrug im Jahr 2004 die mittlere Pendeldistanz zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz 9, 4 km; IAB-Kurzbericht 10/2018) .
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 20/18 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg

    Schließlich ist auch unerheblich, ob sich Weglänge und Fahrzeit noch im Rahmen der üblicherweise von Pendlern zurückgelegten Wegstrecke halten (in diesem Sinne wohl BSG Urteil vom 27.7.1989 - 2 RU 10/89 - juris RdNr 21: Weg vom dritten Ort für einen Autofahrer ungewöhnlich lang) oder darüber hinaus gehen.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Wenn nicht der häusliche Bereich, sondern ein "dritter Ort" der Ausgangspunkt bzw Endpunkt des nach oder von dem Ort der Tätigkeit angetretenen Weges ist, ist für den inneren Zusammenhang entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten rechtlich wesentlich geprägt ist, sich zur Arbeit zu begeben oder von dieser zurückzukehren (BSGE 22, 60 = Nr. 54 zu § 543 aF RVO; BSGE 62, 113, 116 = SozR 2200 § 550 Nr. 76; BSG Urteile vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286 und vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 - HV-Info 1987, 1845 = USK 87121; BSG SozR 3-2200 § 550 Nrn 5 und 13) oder davon geprägt ist, einen eigenwirtschaftlichen Besuch am dritten Ort abzuschließen (BSG Urteile vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - aaO und vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - HV-Info 1989, 2417 = USK 8995).

    Die neuere Rechtsprechung des BSG berücksichtigt zwar weiterhin die genannten Entfernungen, mißt ihnen aber ausdrücklich nicht die allein entscheidende Bedeutung zu und verlangt, daß alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles stärker zu berücksichtigen sind (BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - NJW 1983, 2286; BSGE 62, 113 = SozR 2200 § 550 Nr. 76; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; BSG Urteile vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - HVBG-Info 1989, 2417 = USK 8995 und vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 15/91 - HV-Info 1992, 658; BSG SozR 3-2200 § 550 Nrn 5 und 13; vgl Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 198 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt

    Im Urteil vom 27.07.1989 (2 RU 10/89) hat das BSG daher ausdrücklich im Falle einer ganz in der Nähe der Betriebsstätte wohnenden Versicherten den Umstand, dass der vom dritten Ort zurückgelegte Weg das Dreißigfache der üblichen Wegstrecke betrug, für unerheblich bezeichnet und es als maßgeblich erachtet, ob der längere Weg nach den herrschenden Verkehrsverhältnissen für einen Autofahrer als ungewöhnlich lang einzu-schätzen sei (juris Rn 21).

    Hingegen ist - entsprechend den vom BSG im Urteil vom 27.07.1989, 2 RU 10/89 herangezogenen Kriterien (juris Rn 21) - bei Wegstrecken, die sich noch in dem Bereich bewegen, die üblicherweise Versicherte zum Erreichen der Arbeitsstätte zurücklegen, grundsätzlich Versicherungsschutz zu bejahen, wobei nach den tatsächlichen gesellschaftlichen Lebensumständen und der heute von Arbeitnehmern verlangten Mobilität ein eher großzügiger Maßstab anzulegen ist (Ziegler, aaO, Rn 222; nicht eindeutig Keller, aaO, der zwar einerseits einen großzügigen Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der Wegstreckendifferenz befürwortet, andererseits aber eine Verlängerung der Wegstrecke um 50 km als versicherungsunschädlich ablehnt).

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Denn bei der vom LSG zitierten Rechtsprechung (BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - USK 8995; BSG Urteil vom 27. August 1987 - 2 RU 15/87 - USK 87121; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78) geht es nicht um die Verlängerung des kürzesten Weges zwischen dem "dritten Ort" und der Arbeitsstätte, für welche die gleichen Kriterien gelten wie für Verlängerungen des kürzesten Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen, 17.01.2002 - L 6 U 429/99

    Zahlung unfallbedingter Entschädigungsleistungen; Wertende Ermittlung des inneren

    Als solche werden zB Arztbesuche angesehen, weil sie der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dienen (BSG Urteil 27. Juli 1989, -- 2 RU 10/89 --).

    Es gibt aber nach ständiger Rechtsprechung des BSG keine starre Kilometergrenze, innerhalb derer eine Wegstrecke als noch angemessen oder aber schon unangemessen lang zu beurteilen ist (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989, -- 2 RU 10/89 --).

    Deshalb sind auch Wege, die um das 30fache länger sind als der übliche Weg, vom BSG noch als angemessen beurteilt worden (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989, a.a.O.).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 31/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer

    Der Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung einen anderen Ort als die Wohnung nur dann als Ausgangspunkt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit an (s. u.a. BSGE 1, 171, 172; 62, 113, 115; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 11. Aufl., S. 485 r; Krasney, NZV 1989, 369, 371), wenn die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort so erheblich ist, daß der vorangegangene Weg eine selbständige Bedeutung erlangt und deshalb nicht in einem rechtlich erheblichen Zusammenhang mit der bevorstehenden Aufnahme der Arbeit an der Arbeitsstätte steht (BSGE 62, 113, 115; Brackmann, a.a.O., S. 485 r I; Krasney, a.a.O.).

    Der Senat hat danach auch bei einem Arztbesuch vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit den Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO auf dem Weg von der Arztpraxis oder dem Krankenhaus zum Ort der Tätigkeit bejaht, wenn der Aufenthalt dort von rechtserheblicher Dauer war (BSGE 62, 113, 115; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 a.a.O.).

    Dabei hat es sich um eine dem privaten unversicherten Bereich zuzurechnende sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeit gehandelt (s. BSGE 4, 219, 223; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 31; BSG Urteil vom 27. Juli 1989 a.a.O.).

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 15/91

    Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Entschädigung wegen eines

    In diesem Rahmen hängt der hier umstrittene Versicherungsschutz gegen Wegeunfälle entscheidend davon ab, ob der Weg zur Arbeitsstätte von einem dritten Ort rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten bestimmt war, die versicherte Tätigkeit an der Arbeitsstätte aufzunehmen (Urteile des Senats vom 27. August 1987 - 2 RU 70/85 - in BSGE 62, 113, 116 und - 2 RU 15/87 - in BAGUV RdSchr 101/87 = HV-Info 1987, 1845 = USK 87121) oder ob der Weg rechtlich allein wesentlich davon geprägt war, den eigenwirtschaftlichen Besuch am dritten Ort abzuschließen (Urteil des Senats vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - in HV-Info 1989, 2417 = BAGUV RdSchr 94/89 = USK 8995).

    Sie können überwiegend so gelagert sein, daß sie einen Weg, der nicht von oder nach der Wohnung angetreten ist, nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes seiner betriebsbedingten Notwendigkeit entkleiden, weil er zu dem von dem Beschäftigten üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis steht (Urteil des Senats vom 30. Juli 1971 aaO; vgl auch die Urteile des Senats vom 27. Juli 1989 aaO und vom 27. August 1987 aaO sowie Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl Band II S 485r II und 485s, der insbesondere auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11. Oktober 1973 - 2 RU 1/73 - und vom 2. Februar 1978 - 8 RU 48/77 - verweist, in denen der Aufenthalt am dritten Ort dem Zusammensein mit der Verlobten und im zweiten Falle der Pflege eines Sohnes diente).

    Zwecke allgemeinen privaten Interesses, des Vergnügens oder der allgemeinen Erholung stehen der Aufnahme und Leistung der versicherten Arbeit weniger nahe als zB notwendige ärztliche Behandlungen (Urteil des Senats vom 27. Juli 1989 aaO mwN).

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Der wesentliche innere Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit entfiele damit (BSG Urteile vom 27. Juli 1989 - 2 RU 10/89 - in HV-Info 1989, 2417; BAGUV RdSchr 94/89; USK 8995 und vom 20. April 1978 - 2 RU 1/77 - in HVGBG RdSchr VB 126/78).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.1999 - L 7 U 549/98

    Versicherter Weg in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Die Urteile des BSG in SozR 2200 § 550 RVO Nr. 25 und vom 27.07.1989 - 2 RU 10/89 - könnten auf den Fall des H. nicht angewendet werden.

    Deshalb hat das BSG z.B. für unerheblich gehalten, daß ein unfallbringender Weg von ca. 31 km das Dreißigfache der Wegstrecke zwischen der Wohnung der Verletzten und dem Ort der Tätigkeit betrug, weil die Verletzte sich zunächst in ärztliche Behandlung begeben hatte und von dort aus den Weg zum Ort der Tätigkeit antrat (BSG Urteil vom 27.07.1989 - 2 RU 10/89) - vgl. HVBG-INFO 1989, 2417-2422 -.

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht

  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2000 - L 10 U 1677/99

    Wegeunfall wegen unerhebliche Wegeverlängerung

  • LSG Bayern, 12.07.2001 - L 17 U 305/00

    Anspruch einer Altenpflegepraktikantin auf Entschädigungsleistungen aus der

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 70/90

    Anspruch der Kinder und des Ehegatten auf Hinterbliebenenentschädigung nach einem

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91

    Verkehrsunfall als Folge eines Arbeitsunfalls - Umfang des Versicherungsschutzes

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 35/90

    Einordnung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Unfall auf dem Weg von der

  • SG Lüneburg, 25.01.2012 - S 2 U 10/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99

    Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall

  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - L 7 U 2522/98

    Kein versicherter Wegeunfall - dritter Ort

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