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   BSG, 25.08.1965 - 2 RU 167/62   

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BSG, 25.08.1965 - 2 RU 167/62 (https://dejure.org/1965,1261)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1965 - 2 RU 167/62 (https://dejure.org/1965,1261)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1965 - 2 RU 167/62 (https://dejure.org/1965,1261)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfallfolgen - Freiwillige Unternehmensversicherung - Wirkung der Beitrittserklärung - Verwaltungsaktsqualität einer Bestätigung - Umfang des Versicherungsschutzes - Zusage von Versicherungsschutz - Berichtigung gesetzwidriger Zusage

Papierfundstellen

  • BSGE 23, 248
  • MDR 1966, 87
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.12.1959 - 3 RJ 199/56
    Auszug aus BSG, 25.08.1965 - 2 RU 167/62
    Das LSG hat die RCavision zugelassen9 da seine Rechtsauffase sung mit Entscheidungen.des BSG (BSG 11, 226; 14, 10) nicht \.4.
  • BSG, 12.03.1958 - 9 RV 1122/55
    Auszug aus BSG, 25.08.1965 - 2 RU 167/62
    Mit @ 1744 RVO würden also nicht die Fälle erfaßt, in denen ein unriehtiger Verwaltungsakt für die Zukunft zu berichtigen sei° Angesichts der Unanwendbarkeit der 55 608, 609, 1744 RVO fehle im sozialen Versicherungsreeht eine gesetzlich fixierte Norm, welehe die Möglichkeit einer Änderung von Verwaltungsakten regele, die nicht Leistungsbeseheide seien und wegen ihrer Fehlerhaftigkeit für die Zukunft aufgehoben werden müßten° Deshalb seien insoweit die anerkannten Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts über die Zurüeknahme fehlerhafter, aber unanfechtbar gewordener Ver» waltungsakte heranzuziehen (BSG 7, 51; 8, 11; 10, 72), Da der Verwaltungsakt vom 290 August 1952 wegen der rechtswidrigen Zusage von UV-Schutz für Privatfahrten fehlerhaft gewesen sei, müsse das Interesse der Verwaltung an der Herstellung der Gesetzmäßigkeit gegen den Vertrauensschutz des Klägers an der Unabänderliehkeit bindender Verwaltungsakte abgewogen werdeno.
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Jedenfalls lag darin - auch aus der Sicht des die Mitgliedschaft Beantragenden - kein Verwaltungsakt über das Vorliegen der Versicherungspflicht, wenn es zur Aufnahme der vorgesehenen Beschäftigung nicht kam und die Kasse hiervon bei Abfassung des Schreibens keine Kenntnis hatte (BSG SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 7; vgl auch BSG Urteil vom 16.10.1968 - 3 RK 8/65 - SGb 1969, 176, 178, insoweit in SozR Nr. 61 zu § 165 RVO nicht abgedruckt; zu einem Begrüßungsschreiben bei freiwilligem Beitritt zur Unfallversicherung vgl BSGE 23, 248, 251 = SozR Nr. 2 zu § 539 RVO aF) .
  • BSG, 17.05.2011 - B 2 U 18/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Pflichtversicherung kraft Satzung - Beendigung

    Bereits zu den Vorgängerregelungen des § 6 SGB VII, nach der sich Unternehmer versichern (so § 539 RVO idF des 6. UVÄndG vom 9.3.1942 - RGBl I 107) oder freiwillig der Unfallversicherung beitreten konnten (so § 545 Abs. 1 RVO idF des UVNG vom 30.4.1963 - BGBl I 241), hat das BSG ausgeführt, dass es zur Begründung der freiwilligen Versicherung eines Antrags, also einer auf die Begründung des Versicherungsverhältnisses gerichteten Willenserklärung des Unternehmers, bedarf (vgl BSG vom 25.8.1965 - 2 RU 167/62 - BSGE 23, 248, 251; BSG vom 22.9.1988 - 2/9b RU 36/87 - BSGE 64, 89, 91 - Juris RdNr 20).
  • LSG Hamburg, 15.06.2015 - L 1 KR 122/13

    Rückkehr eines vormals Privatversicherten in die gesetzliche KV

    Jedenfalls lag darin - auch aus der Sicht des die Mitgliedschaft Beantragenden - kein Verwaltungsakt über das Vorliegen der Versicherungspflicht, wenn es zur Aufnahme der vorgesehenen Beschäftigung nicht kam und die Kasse hiervon bei Abfassung des Schreibens keine Kenntnis hatte (BSG SozR 3-2200 § 306 Nr. 2 S 7; vgl auch BSG Urteil vom 16.10.1968 - 3 RK 8/65 - SGb 1969, 176, 178, insoweit in SozR Nr. 61 zu § 165 RVO nicht abgedruckt; zu einem Begrüßungsschreiben bei freiwilligem Beitritt zur Unfallversicherung vgl BSGE 23, 248, 251 = SozR Nr. 2 zu § 539 RVO aF).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Dementsprechend hat es auch ähnliche Schreiben der Versicherungsträger bei freiwilliger Weiterversicherung in der Krankenversicherung (BSGE 14, 104, 106, 107) und bei freiwilligem Beitritt zur Unfallversicherung (BSGE 23, 248, 251 = SozR Nr. 2 zu § 539 aF RVO) nicht als Verwaltungsakte gewertet.
  • SG Aachen, 31.03.2010 - S 1 U 85/09

    Unternehmerversicherung: Schweigen führt nicht zum Versicherungsschutz

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bedarf es für die freiwillige Unternehmerversicherung seit jeher einer auf die Begründung des Versicherungsverhältnisses gerichteteten Willenserklärung in der Gestalt des vom Unternehmer zu stellenden Antrags (Urteil des 2. Senates des Bundessozialgerichtes vom 25.08.1965, 2 RU 167/62, BSGE 23, 248, 252).

    Zu einer dem Wesen des Sozialstaats (Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz) entsprechenden Verwirklichung sozialer Rechte gehört auch ein Verwaltungsverfahren, dass auf einem engen Zusammenwirken (Kooperation) des Antragstellers und des Versicherungsträgers beruht und eine sachgerechte Aufklärung und Beratung des Antragstellers durch den Versicherungsträger einschließt (BSGE 23, 248, 252).

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R

    Gewalttat - Arbeitsunfall - Systemabgrenzung - freiwillige Versicherung -

    Dieses gilt insgesamt auch für den Todesfall des E, da der Umfang einer freiwilligen UV grundsätzlich demjenigen einer Pflichtversicherung entspricht (vgl dazu BSGE 23, 248, 252 = SozR Nr. 2 zu § 539 RVO aF; BSGE 40, 113 = SozR 2200 § 545 Nr. 2).
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bedarf es für die freiwillige Unternehmerversicherung einer auf die Begründung des Versicherungsverhältnisses gerichteten Willenserklärung in der Gestalt des vom Unternehmer zu stellenden Antrags (BSGE 23, 248, 252).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 5 B 41/06

    Krankenversicherung

    Dementsprechend hat es auch ähnliche Schreiben der Versicherungsträger bei freiwilliger Weiterversicherung in der Krankenversicherung (BSG, Urteil vom 21.03.1961, 3 RK 10/56, BSGE 14, 104 [106, 107]) und bei freiwilligem Beitritt zur Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 25.08.1965, 2 RU 167/62, BSGE 23, 248 [251] = SozR Nr. 2 zu § 539 a.F. RVO) nicht als Verwaltungsakte gewertet.
  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 22/83

    Rentenversicherung - Beitragserstattungsbescheid - Zulässigkeit der Aufhebung

    Auch nach den im März 1977 bei Abgabe der unterstellten Zusage geltenden Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts konnte nur eine im Zuständigkeitsbereich der Behörde abgegebene Zusage verbindlich sein (BSGE 38, 50, 52), wobei dahinstehen kann, ob diese Verbindlichkeit schon bei Rechtswidrigkeit oder erst bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Zusage entfiel (vgl. hierzu auch BSGE 23, 248, 252).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06

    Krankenversicherung

    Anders als etwa im Bereich der freiwilligen Unternehmerunfallversicherung ( vgl. dazu BSG Urt.v. 25.8.65 2 RU 167/62 = BSGE 23, 248 ) war hier nämlich aufgrund der Wahlrechte des Versicherten nach den §§ 173 ff SGB V gleichwohl ein feststellender Bescheid der gewählten Krankenkasse zu erwarten.
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RA 1/78

    Höchstdauer der Berufsförderung

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2013 - L 11 KR 1754/12
  • SG Oldenburg, 19.04.2007 - S 71 U 3/04
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