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   BSG, 02.06.1959 - 2 RU 3/57   

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https://dejure.org/1959,3020
BSG, 02.06.1959 - 2 RU 3/57 (https://dejure.org/1959,3020)
BSG, Entscheidung vom 02.06.1959 - 2 RU 3/57 (https://dejure.org/1959,3020)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 1959 - 2 RU 3/57 (https://dejure.org/1959,3020)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Das Verirren resultiert in einem solchen Fall aus Umständen, die sich gerade aus der äußeren Beschaffenheit des Verkehrsraumes ergeben, den der Versicherte zum Aufsuchen seiner Arbeitsstelle oder zur Rückkehr von seiner Arbeitsstelle zu seiner Wohnung - also betrieblich veranlasst - nutzen muss, und ist deshalb im Hinblick auf den Schutzzweck der Wegeunfallversicherung in den Versicherungsschutz einbezogen (vgl BSG vom 24.3.1998 - B 2 U 4/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 17 S 68 f; vgl auch BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 7/99 R - HVBG-INFO 2000, 1846; BSG vom 12.6.1990 - 2 RU 58/89 - HV-INFO 1990, 2064; BSG vom 2.6.1959 - 2 RU 3/57 - SozR Nr. 13 zu § 543 RVO; vgl auch BSG vom 28.4.1960 - 5 RKn 9/59 - SozR Nr. 23 zu § 543 RVO) .
  • SG Gelsenkirchen, 13.08.2003 - S 13 U 53/02

    Wegeunfall als Arbeitsunfall

    Sind nämlich neben persönlichen Umständen auch äußere Umstände rechtlich wesentlich für das Verirren, so wird der Unfallversicherungsschutz nicht gelöst (BSG, Urteil vom 02.06.1959, 2 RU 3/57).
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