Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9116
VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90 (https://dejure.org/1992,9116)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 (https://dejure.org/1992,9116)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 2 S 37/90 (https://dejure.org/1992,9116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Beweislast im Rahmen des BBauG § 242 Abs 1 ("vorhandene Erschließungsanlage"); "endgültige Herstellung" im Sinne des BBauG § 132 Abs 2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1989 - 2 S 1879/88

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90
    Die in § 10 EBS 1980 für diese Flächen geforderte Befestigung weist der Schotterrasenstreifen jedoch nicht auf und hat dementsprechend auch keine ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise (zur unselbständigen Bedeutung dieses Merkmals vgl. die Urteile des Senats vom 28.7.1987 - 2 S 1109/86 - und vom 13.4.1989 - 2 S 1879/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1987 - 2 S 1109/86

    Herstellung eines Straßenteilstücks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90
    Die in § 10 EBS 1980 für diese Flächen geforderte Befestigung weist der Schotterrasenstreifen jedoch nicht auf und hat dementsprechend auch keine ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise (zur unselbständigen Bedeutung dieses Merkmals vgl. die Urteile des Senats vom 28.7.1987 - 2 S 1109/86 - und vom 13.4.1989 - 2 S 1879/88 -).
  • BVerwG, 31.08.1978 - 7 B 127.77

    Örtliches Gewohnheitsrecht - Kommunale Kirchenbaulasten - Religionsgesellschaft -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90
    Gewohnheitsrecht tritt im übrigen außer Kraft, wenn sich die ihm zugrundeliegenden Verhältnisse maßgeblich ändern, aber auch dann, wenn ihm eine förmliche gesetzliche Regelung, wie hier, entgegensteht (zum ganzen BVerwG, Beschluß vom 31.8.1978, DVBl. 1979, 116 m.N.).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90
    Endgültig hergestellt ist eine tatsächlich fertiggestellte Erschließungsanlage rechtlich aber erst dann, wenn sie den wirksamen Herstellungsmerkmalen einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entspricht (BVerwG, Urteil vom 22.8.1975, BVerwGE 49, 131; Urteil vom 29.11.1985, NVwZ 1986, 303 m.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1984 - 5 S 1411/82

    Zur Öffentlichkeit eines Wegs; Interessentenwege; unvordenkliche Verjährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90
    Eine Widmung kraft unvordenklicher Verjährung zum Gemeingebrauch, wie sie vom Kläger angeführt wird, setzt demgegenüber die Benutzung durch die Allgemeinheit voraus (dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.4.1984 - 5 S 1411/82 - m.w.N.) und ferner, daß es um die Benutzung eines Weges geht, die seit Menschengedenken besteht oder aus unvordenklicher Zeit überliefert ist.
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 37/90
    Endgültig hergestellt ist eine tatsächlich fertiggestellte Erschließungsanlage rechtlich aber erst dann, wenn sie den wirksamen Herstellungsmerkmalen einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entspricht (BVerwG, Urteil vom 22.8.1975, BVerwGE 49, 131; Urteil vom 29.11.1985, NVwZ 1986, 303 m.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11

    Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht

    Die Beitragsschuld entsteht aber erst dann, wenn die Erschließungsanlage sämtliche zu ihrer erstmaligen endgültigen Herstellung vorgesehenen Teileinrichtungen im erforderlichen Umfang aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung nach der Erschließungsbeitragssatzung entsprechen (§ 41 Abs. 1 Satz 1 KAG; s. auch BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131; Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 59.84 - NVwZ 1986, 303 m.N.; Senatsurteil vom 27.7.1992 - 2 S 37/90 - juris).

    Allein deshalb liegt im Falle einer ungebundenen Decke schon von der technischen Bauweise her betrachtet keine "ähnliche" Decke vor (vgl. zu einem Randstreifen aus Schotterrasen: Senatsurteil vom 27.7.1992 - 2 S 37/90 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Das Vorhandensein eines entsprechenden Plans wird auch von der Klägerin nicht behauptet, die im Übrigen die Beweislast dafür trägt, dass eine planerische Festsetzung für die Straße getroffen wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 -, juris; Beschluss vom 23.03.1990 - 2 S 2284/89 -, juris).
  • VG Freiburg, 06.07.2011 - 4 K 659/10

    Einordnung alter badischer Straßen als Ortsstraßen oder Gemeindewege

    Dabei ist davon auszugehen, dass für die Existenz von Ortsbau- bzw. Ortsstraßenplänen, die nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Voraussetzung für die Herstellung einer Ortsstraße zu fordern sind, derjenige die Beweislast trägt, der sich auf das Vorhandensein solcher Pläne beruft ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ), hier also die Klägerin.

    Demnach war die Festsetzung einer Bauflucht (entsprechend der heutigen Baulinie) zwingender Inhalt eines Ortsstraßenplans ( siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1998 - 2 S 615/96

    Erschließungsbeitrag: erstmalige planmäßige Herstellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats konnte im ehemals badischen Landesteil seit Inkrafttreten des Badischen Ortsstraßengesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 20.2.1868 (Gr.RegBl. S. 286) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach dem Ortsstraßengesetz oder dem Badischen Aufbaugesetz vom 25.11.1949 (GVBl. 1950, 29) aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rechtspr., vgl. nur die Senatsurteile vom 27.2.1992 - 2 S 37/90 - und vom 25.3.1982 - 2 S 233/80; Buhl, VBlBW 1984, 269, 270).

    Ihre Behauptung, neben dem Baufluchtenplan von 1937 hätten noch weitere Pläne existiert, hat die Klägerin nicht zu substantiieren vermocht, obgleich sie - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - für das Vorhandensein dieser Pläne die Beweislast trägt (vgl. das Senatsurteil vom 27.2.1992 - 2 S 37/90).

  • VG Freiburg, 11.07.2012 - 4 K 1621/10

    Großherzoglich Badisches Straßenrecht von 1868 entscheidend für

    Dabei ist davon auszugehen, dass für die Existenz von Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplänen, die nach dem Badischen Ortsstraßengesetz als Voraussetzung für die Herstellung einer Ortsstraße zu fordern sind, derjenige die Beweislast trägt, der sich auf das Vorhandensein solcher Pläne beruft ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.03.1998 - 2 S 615/96 - und vom 27.02.1992 - 2 S 37/90 - sowie Beschluss vom 14.11.1996 - 2 S 371/96 -, m.w.N.; Urteil der Kammer vom 06.07.2011, a.a.O.; Reif, a.a.O., § 49 Anm. 3.2.5.1, m.w.N. ), hier also der Kläger.
  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

    Dieser Nachweis ist dem Kläger, der hierfür beweisbelastet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 27. Februar 1992 - 2 S 37/90 - juris, Ls. 1, und vom 5. März 1998 - 2 S 615/96 - juris, Rn. 23; VG Freiburg, Urteil vom 11. Juli 2012 - 4 K 1621/10 - juris, Rn. 18), mit den von ihm angeführten Indizien aber nicht gelungen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht