Rechtsprechung
LAG Hessen, 31.03.1999 - 2 Sa 570/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 10.10.1995 - 12 Ca 7845/94
- LAG Hessen, 31.03.1999 - 2 Sa 570/96
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 515/80
Zeugnisanspruch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86
Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 13.11.1985 - 10 Sa 42/85
Aufwendungsersatz bei der Verwendung des eigenen Kraftfahrzeugs für betriebliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 05.10.1987 - 9 Sa 72/87
Betriebsrat; Tarifvertrag; Ausschlußfrist; Geltendmachung
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- LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06
Zu den Voraussetzungen der Verwirkung eines Zeugnisberichtigungsanspruchs
Soweit der Kläger nach dem anwaltlichen Schreiben vom 12.12.2003 jeweils fast ein halbes Jahr bzw. fast 7 Monate verstreichen ließ (11.6.2004, 5.1.2005), bis er erneut eine Korrektur seines Zeugnisses forderte, ist der Beklagten zuzugestehen, dass sowohl das BAG (17.10.1972, AP Nr. 8 zu § 630 BGB) als auch die 2. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts (31.3.1999 - 2 Sa 570/96, juris) in zwei Einzelfällen einen Zeitraum von fünf Monaten für die Erfüllung des Zeitmoments der Verwirkung haben ausreichen lassen.Soweit zur Begründung darauf verwiesen wird, dass ein Zeugnis der Wahrheit entsprechen müsse und nach Ablauf eines längeren Zeitraums nicht mehr gewährleistet sei, dass es inhaltlich zutrifft, und dass das menschliche Erinnerungsvermögen nachlässt und damit der Eindruck, den der Beurteilende hat, mehr und mehr verblasst (Hessisches LAG, 31.3.1999 - 2 Sa 570/96, juris), kann dem zwar einerseits nicht widersprochen werden, andererseits wirkt sich das Nachlassen des menschlichen Erinnerungsvermögens auch auf die Durchsetzbarkeit anderer arbeitsrechtliche Ansprüche aus, ohne dass hier eine Verkürzung der Zeitdauer einer Verwirkung diskutiert wird - etwa wenn ein Arbeitnehmer Überstundenvergütungsansprüche durchsetzen will und hierüber keine schriftlichen Aufzeichnungen existieren oder ein Arbeitgeber Schadensersatzansprüche.
Anders als in den vom BAG am 17.10.1972 (AP Nr. 8 zu § 630 BGB) und vom Hessischen LAG am 31.3.1999 (2 Sa 570/96) entschiedenen Fällen hat der Kläger hier nicht nach Erteilung eines ihn nicht zufrieden stellenden Zeugnisses mehrere Monate gewartet, bevor er erstmalig die Korrektur des Zeugnisses begehrt hat.
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 4 Sa 54/22
Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung
Deshalb wird das Zeitmoment in der Rechtsprechungspraxis schon nach relativ kurzer Zeit als erfüllt betrachtet, z.B. bereits nach fünf Monaten (BAG 17. Oktober 1972 - 1 AZR 86/72 - Hessisches LAG 31. März 1999 - 2 Sa 570/96 -), elf Monaten (LAG Düsseldorf 11. November 1994 - 17 Sa 1158/94 -) zwölf Monaten (LAG Köln 8. Februar 2000 - 13 Sa 1050/99 -) oder 15 Monaten (LAG Hamm 3. Juli 2002 - 3 Sa 248/02 -).(3) Das Hessische LAG hat in seiner Entscheidung vom 31. März 1999 (2 Sa 570/96) das Umstandsmoment daraus entnommen, dass der Arbeitnehmer, obwohl ihm auf seine Beanstandung ein geändertes Zeugnis mit überdurchschnittlicher Beurteilung zugeleitet wurde, über fünf Monate zugewartet hat.
- LAG Hessen, 11.08.1999 - 5 Ta 513/99
Arbeitsgerichtsverfahren: fehlerhafte Aussetzung eines Rechtsstreits
Mit Urteil vom 31.03.1999 hat die Kammer 2 des Hessischen Landesarbeitsgerichts (2 Sa 570/96) einen Zeugnisanspruch für verwirkt gehalten, der erstmals 5 Monate nach der Erteilung eines geänderten Zeugnisses geltend gemacht wurde.