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   OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss (OWi) 60/17   

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https://dejure.org/2017,26009
OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss (OWi) 60/17 (https://dejure.org/2017,26009)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.03.2017 - 2 Ss (OWi) 60/17 (https://dejure.org/2017,26009)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. März 2017 - 2 Ss (OWi) 60/17 (https://dejure.org/2017,26009)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Umfang und Grenzen der Beförderungs- und der Betriebspflicht für den Verkehr mit Taxen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderungspflicht des Taxiunternehmens hinsichtlich tatsächlich bereit gehaltener Taxen

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Beförderungspflicht der Taxiunternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 21; PBefG § 22; PBefG § 47
    Umfang und Grenzen der Beförderungs- und der Betriebspflicht für den Verkehr mit Taxen nach dem PBefG

  • rechtsportal.de

    PBefG § 21; PBefG § 22; PBefG § 47
    Umfang der Beförderungspflicht der Taxiunternehmer

  • rechtsportal.de

    PBefG § 21 ; PBefG § 22 ; PBefG § 47
    Beförderungspflicht des Taxiunternehmens hinsichtlich tatsächlich bereit gehaltener Taxen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Hallo, hallo, ich brauche in drei Tagen ein Taxi", oder: Verstoß gegen die Beförderungspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Beförderungspflicht für Taxenunternehmer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2013 - 7 C 10969/12

    Taxenordnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich unwirksam

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Die für Taxen bestehende Betriebspflicht verlangt nicht eine jederzeitige Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Taxen, sondern hat zum Inhalt, dass die Unternehmer ihre Fahrzeuge an den behördlich zugelassenen Stellen zur sofortigen Ausführung von Beförderungsaufträgen bereitzuhalten haben (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2013 - 7 C 10969/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 08. Oktober 1976 - VII C 54.73 -, BVerwGE 51, 164-169).

    Nach ständiger Rechtsprechung bedarf der Inhalt der Betriebspflicht eines Taxenunternehmers sogar notwendigerweise der Konkretisierung nach Inhalt und Umfang durch den Erlass einer Verordnung, denn der Unternehmer ist nicht bereits von Gesetzes wegen verpflichtet, Taxenbeförderung in bestimmtem Umfang bereitzustellen (Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auflage 2014, § 47, Rn. 9; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2013 - 7 C 10969/12 -, juris).

  • BGH, 18.10.2012 - I ZR 191/11

    Taxibestellung

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Bereithalten kann schließlich auch durch das physische Vorhalten einer Taxe am Betriebssitz des Unternehmers begründet werden, wenn gleichzeitig die Bereitschaft des Unternehmers zur Beförderung von Fahrgästen zum Ausdruck gebracht wird (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 191/11, BeckRS 2013, 03162).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 54.73

    Inhalt und Umfang der Betriebspflicht von Taxis - Ableitung einer Pflicht des

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Die für Taxen bestehende Betriebspflicht verlangt nicht eine jederzeitige Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Taxen, sondern hat zum Inhalt, dass die Unternehmer ihre Fahrzeuge an den behördlich zugelassenen Stellen zur sofortigen Ausführung von Beförderungsaufträgen bereitzuhalten haben (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2013 - 7 C 10969/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 08. Oktober 1976 - VII C 54.73 -, BVerwGE 51, 164-169).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 92.78

    "Bereitstellen" im Sinne des PBefG § 47 Abs 1 und Abs 3 S 1 bedeutet das

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Zwar reicht der bloße Anschein der Beförderungsbereitschaft bei tatsächlich fehlendem Beförderungswillen nicht für die Annahme eines Bereithaltens aus (OLG Koblenz Urt. v. 19.3.2002 - 4 U 1198/01, BeckRS 2002, 30247776; BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - 7 C 92/78 -, BVerwGE 61, 9-14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.1986, 2 Ss (OWi) 17/86 - 13/86; …
  • OLG Koblenz, 19.03.2002 - 4 U 1198/01

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Taxigewerbe

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Zwar reicht der bloße Anschein der Beförderungsbereitschaft bei tatsächlich fehlendem Beförderungswillen nicht für die Annahme eines Bereithaltens aus (OLG Koblenz Urt. v. 19.3.2002 - 4 U 1198/01, BeckRS 2002, 30247776; BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - 7 C 92/78 -, BVerwGE 61, 9-14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.1986, 2 Ss (OWi) 17/86 - 13/86; …
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1991 - 2 Ss OWi 397/90
    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Ein Zulassungsgrund ist in solchen Fällen immer nur dann gegeben, wenn der angefochtenen Entscheidung eine Indizwirkung beigemessen werden muss, dass entweder derselbe Richter den gleichen Rechtsfehler wiederholt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 1991 - 2 Ss (OWi) 397/90 - (OWi) 2/91 III -, juris ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. September 1994 - 5 Ss (OWi) 362/94 - (OWi) 170/94 I -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 4 Ss 194/94 -, juris) oder aber dem Nachahmungseffekt entgegengetreten werden muss, der darin liegt, dass andere Gerichte die fehlerhafte Rechtsprechung zum Vorbild nehmen.
  • BayObLG, 28.05.2002 - 3 ObOWi 42/02

    Bereitstellung des Taxis nach Münchner Taxiordnung

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Darüber hinaus fällt auch jedes andere Verhalten des Taxifahrers oder Unternehmers, welches die Bereitschaft zur Aufnahme eines Fahrgastes und zur Durchführung eines Beförderungsauftrages zum Ausdruck bringt, unter das sog. Bereithalten i.S.v. § 47 PBefG (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 1 - 14/10 (RB) -, juris; OLG Düsseldorf VRS 85, 474 ff., 477; BayObLG NZV 2002, 413).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1994 - 4 Ss 194/94

    Richter; Behauptungen; Entlastung; Entlastende Angaben ; Ausnahmesituation;

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Ein Zulassungsgrund ist in solchen Fällen immer nur dann gegeben, wenn der angefochtenen Entscheidung eine Indizwirkung beigemessen werden muss, dass entweder derselbe Richter den gleichen Rechtsfehler wiederholt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 1991 - 2 Ss (OWi) 397/90 - (OWi) 2/91 III -, juris ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. September 1994 - 5 Ss (OWi) 362/94 - (OWi) 170/94 I -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 4 Ss 194/94 -, juris) oder aber dem Nachahmungseffekt entgegengetreten werden muss, der darin liegt, dass andere Gerichte die fehlerhafte Rechtsprechung zum Vorbild nehmen.
  • BayObLG, 17.04.1997 - 3 ObOWi 29/97

    Verstoß gegen Beförderungspflicht des Taxifahrers bei Ablehnung einer Fahrt im

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Taxenunternehmer und -fahrer sind verpflichtet, das Bereithalten ihres Taxis i. S. v. § 47 PBefG zu beenden, wenn ihnen die unverzügliche Erledigung eines Fahrauftrages nicht mehr möglich ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. April 1997 - 3 ObOWi 29/97 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 5 Ss OWi 140/93
    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
    Darüber hinaus fällt auch jedes andere Verhalten des Taxifahrers oder Unternehmers, welches die Bereitschaft zur Aufnahme eines Fahrgastes und zur Durchführung eines Beförderungsauftrages zum Ausdruck bringt, unter das sog. Bereithalten i.S.v. § 47 PBefG (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 1 - 14/10 (RB) -, juris; OLG Düsseldorf VRS 85, 474 ff., 477; BayObLG NZV 2002, 413).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1994 - 5 Ss OWi 362/94
  • KG, 21.09.1992 - 3 Ws (B) 216/92
  • OLG Oldenburg, 11.08.2011 - 2 SsRs 187/11

    Zur ausreichenden Entschuldigung durch Vorlage einer

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 2 Ss OWi 17/86
  • OLG Hamburg, 10.06.2010 - 1-14/10
  • LG Köln, 12.07.2018 - 81 O 33/18

    Unterlassungsanspruch wegen einer Beförderungsleistung aufgrund der Annahme einer

    Bereithalten ist jedes Verhalten, dass die Bereitschaft zur Aufnahme von Fahrgästen erkennen lässt (OLG Celle, 31.3.2017, Az.: 2 Ss (OWi) 60/17; Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auflage 2014, § 47, Rn 14 m.w.N.).
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