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   OLG Düsseldorf, 03.09.2004 - IV-2 Ss (OWi) 99/04 - (OWi) 43/04 III   

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https://dejure.org/2004,24830
OLG Düsseldorf, 03.09.2004 - IV-2 Ss (OWi) 99/04 - (OWi) 43/04 III (https://dejure.org/2004,24830)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2004 - IV-2 Ss (OWi) 99/04 - (OWi) 43/04 III (https://dejure.org/2004,24830)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2004 - IV-2 Ss (OWi) 99/04 - (OWi) 43/04 III (https://dejure.org/2004,24830)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 2a Ss OWi 129/00

    Bindung der Richter an verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2004 - 2 Ss OWi 99/04
    Derartige verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung können für das Gericht jedoch allenfalls grobe Orientierungshilfen darstellen, die eine Prüfung der Einzelfallumstände nicht entbehrlich machen und die unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte nur dann Beachtung finden müssen, wenn sie festgestellter Maßen in der Praxis einen breiteren Anwendungsbereich erreicht haben (Lemke, OWiG, § 17 Rdnr. 45; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 17 Rdnr. 32; OLG Düsseldorf NZV 2000, 425).
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 318/57
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2004 - 2 Ss OWi 99/04
    Die Aufhebung des Urteils ist gemäß § 357 StPO auch auf den Betroffenen ......... erstrecken, der als Mittäter des Betroffenen .........verurteilt wurde und daher durch die zur Urteilsaufhebung führenden Gesetzesverletzungen schon aus Gründen des rechtlichen Zusammenhangs ebenfalls betroffen ist (vgl. hierzu BGHSt 11, 18ff.; KK-Kuckein, StPO, 5. Auflage, § 357 Rn. 15; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 357 Rn. 14).
  • OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons

    Auch wenn der Tatbestandskatalog als nur verwaltungsinterne Richtlinie keine Bindungswirkung für die Gerichte entfaltet (vgl. Beschluss des Senats vom 23.05.2006, Az.: 1 Ss 54/06) und allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellt, war die Vorgabe vorliegend unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleich gelagerter Sachverhalte zu beachten, da diese in der Praxis einen breiten Anwendungsbereich erreicht hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2004, Az.: IV-2 Ss (OWi) 99/04, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06

    Anwendung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs durch das Gericht -

    Dass das Amtsgericht die mangelnde Bindungswirkung des Tatbestandskataloges als nur verwaltungsinterner Richtlinie verkannt hat (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2004, 712; Schäpe, Anm. zu OLG Hamm, DAR 2005, 695), geht aus den Urteilsgründen, die die konkrete Bemessung wesentlich auf die erheblichen verkehrsrechtlichen Vorbelastungen des Betroffenen stützen, nicht hervor.
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