Rechtsprechung
OLG Naumburg, 26.03.2013 - 2 Ss 73/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Bedrohung, Ernstlichkeit der Äußerung,
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 241 Abs 1 StGB
Bedrohung mit einem Verbrechen: Beiläufige Äußerung eines Angetrunkenen "die nächste Kugel ist für Dich"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Bedrohung bei Äußerungen im Vorbeigehen "Die nächste Kugel ist für dich!" durch den angetrunkenen Angeklagten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Die nächste Kugel ist für dich.”…..
- kuczyfu.de
(Leitsatz)
StGB § 241
Bedrohung durch Angetrunkenen - kuczyfu.de
(Leitsatz)
Bedrohung: Ernstlichkeit der Äußerung
Papierfundstellen
- StV 2013, 709
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19 Soweit in der Rechtsprechung etwa die Ankündigung "Die nächste Kugel ist für Dich" teilweise lediglich als Inaussichtstellung einer gefährlichen Körperverletzung begriffen wird (so etwa: OLG Naumburg, Beschluss vom 26.06.2013 - 2 Ss 73/13), vermag sich die Kammer dem jedenfalls ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht anzuschließen.