Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Anforderungen an die Feststellungen, Voreintragungen, Fahrverbot; Absehen. Begründungsumfang
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen, wenn dem Betroffenen eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt wird; Verhängung des Fahrverbots gegen den Betroffenen
- verkehrsrechtsforum.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Geschwindigkeitsüberschreitung (vorsätzliche) - Voraussetzungen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267; StVO § 3; BKatV § 4
Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Anforderungen an die Feststellungen, Voreintragungen, Fahrverbot; Absehen. Begründungsumfang
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei Vorsatz
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 25.08.2009 - 2 Ss OWi 593/09
Anforderungen an die Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots
Denn gemindert ist in einem solchen Fall für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (zu vgl. Senatsbeschluss vom 22.05.2002 -2 Ss OWi 200/02 - sowie vom 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03 - OLG Hamm, Beschluss vom 28.06.2003 - 3 Ss OWi 182/03 -). - OLG Hamm, 28.07.2005 - 2 Ss OWi 461/05
Fahrverbot; Verhängung, Absehen; Begründung
Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen, entfällt auch dann nicht, wenn ein Regelfall des § 4 Abs. 2 BKatV vorliegt; gemindert ist in solchen Fällen für den Tatrichter allein der notwendige Begründungsaufwand (zu vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03 -). - OLG Hamm, 01.12.2009 - 2 Ss OWi 827/09
Umfang der Feststellungen für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes
Der Tatrichter muss sich jedoch der Möglichkeit, von der Verhängung eines Fahrverbots unter gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße ggf. absehen zu können, bewusst gewesen sein und dies in den Entscheidungsgründen grundsätzlich erkennen lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03 -' vom 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03 - und vom 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1078/99 -' jew. m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.06.2004 - 3 Ss OWi 348/04 - Hentschel/ König/Dauer, a.a.O. Rdnr. 19 m.w.N.). - OLG Hamm, 14.12.2009 - 2 Ss OWi 826/09 Dazu muss nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung das Urteil Ausführungen enthalten (vgl. Senatsbeschluss vom 18.08.2003 - 2 Ss OWi 390/03 m.w.N.).