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   BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16   

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https://dejure.org/2016,43154
BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16 (https://dejure.org/2016,43154)
BGH, Entscheidung vom 24.08.2016 - 2 StR 135/16 (https://dejure.org/2016,43154)
BGH, Entscheidung vom 24. August 2016 - 2 StR 135/16 (https://dejure.org/2016,43154)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachweis des Vorliegens von Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung im Rahmen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Nachweis des Vorliegens von Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung im Rahmen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    In dubio pro reo - und die erforderliche Gesamtwürdigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 f.).
  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 435/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (unzureichende Feststellung von Indiztatsachen)

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16
    Auch als Indiztatsache kann eine andere Tat allerdings nur dann zum Nachteil eines Angeklagten gewertet werden, wenn sie prozessordnungsgemäß festgestellt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 435/15).
  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16
    Unterstellungen zugunsten eines Angeklagten sind nur rechtsfehlerfrei, wenn hierfür reale Anknüpfungspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 2015 - 5 StR 55/15, NStZ-RR 2015, 255 f.).
  • BGH, 02.12.2015 - 1 StR 292/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung bei Vielzahl von

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16
    Beweisanzeichen können in einer Gesamtschau wegen ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung die Überzeugung von der Richtigkeit eines Vorwurfs begründen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 1 StR 292/15).
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94

    Indiz - Gesamtwürdigung - Widerruf - Geständnis

    Auszug aus BGH, 24.08.2016 - 2 StR 135/16
    Die beweisrechtlich bedeutsame Frage der Eigenständigkeit oder gegenseitigen Abhängigkeit der Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 5 StR 664/94), die sich aus den Missbrauchsberichten verschiedener Zeugen über jeweils zu ihrem Nachteil begangene Taten des Angeklagten ergeben könnten, ist von der Strafkammer nicht erkennbar in den Blick genommen worden.
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtwürdigung der für und gegen

    Der Beweiswert einzelner Indizien ergibt sich zudem regelmäßig erst aus dem Zusammenhang mit anderen Indizien, weshalb ihrer Inbezugsetzung zueinander im Rahmen der Gesamtwürdigung besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19 Rn. 15; vom 24. August 2016 - 2 StR 135/16 Rn. 8; BGH, Urteile vom 10. Juni 2021 - 5 StR 377/20 Rn. 8; vom 21. Mai 2015 - 4 StR 577/14 Rn. 14; vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188, 2189; vgl. auch KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 76 ff.).
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