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   BGH, 14.06.1991 - 2 StR 179/91   

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https://dejure.org/1991,8433
BGH, 14.06.1991 - 2 StR 179/91 (https://dejure.org/1991,8433)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1991 - 2 StR 179/91 (https://dejure.org/1991,8433)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1991 - 2 StR 179/91 (https://dejure.org/1991,8433)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Naheliegen der Schuldunfähigkeit bei einem 3 Promille deutlich übersteigenden Wert der Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit des motorisch kontrollierten, äußerlich geordneten, zielstrebigen und situationsangepassten Verhaltens trotz Fortfall des Hemmungsvermögens bei ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.1990 - 3 StR 187/90

    Schuldfähigkeit - Höchstmögliche Alkoholisierung - Tatzeit-BAK -

    Auszug aus BGH, 14.06.1991 - 2 StR 179/91
    Bei einem solchen, 3 %o deutlich übersteigenden Wert liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 8); bei einem alkoholgewohnten Täter, wie es der Angeklagte gewesen ist, stellt motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einem Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres entgegen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3; BGH, Beschl. v. 18. Juli 1990 - 3 StR 187/90 und 1. März 1991 - 3 StR 470/90).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 14.06.1991 - 2 StR 179/91
    Bei einem solchen, 3 %o deutlich übersteigenden Wert liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 8); bei einem alkoholgewohnten Täter, wie es der Angeklagte gewesen ist, stellt motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einem Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres entgegen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3; BGH, Beschl. v. 18. Juli 1990 - 3 StR 187/90 und 1. März 1991 - 3 StR 470/90).
  • BGH, 01.03.1991 - 3 StR 470/90

    Indizielle Bedeutung der Tatzeit-BAK

    Auszug aus BGH, 14.06.1991 - 2 StR 179/91
    Bei einem solchen, 3 %o deutlich übersteigenden Wert liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 8); bei einem alkoholgewohnten Täter, wie es der Angeklagte gewesen ist, stellt motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einem Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres entgegen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3; BGH, Beschl. v. 18. Juli 1990 - 3 StR 187/90 und 1. März 1991 - 3 StR 470/90).
  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

    Auszug aus BGH, 14.06.1991 - 2 StR 179/91
    Bei einem solchen, 3 %o deutlich übersteigenden Wert liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 8); bei einem alkoholgewohnten Täter, wie es der Angeklagte gewesen ist, stellt motorisch kontrolliertes, äußerlich geordnetes, zielstrebiges und situationsangepaßtes Verhalten einem Fortfall des Hemmungsvermögens nicht ohne weiteres entgegen (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 3; BGH, Beschl. v. 18. Juli 1990 - 3 StR 187/90 und 1. März 1991 - 3 StR 470/90).
  • BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00

    Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung;

    Zwar hat das Landgericht nicht verkannt, daß in die für die Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten vorzunehmende Gesamtbetrachtung neben dessen Leistungsverhalten und seiner nicht ausschließbaren Blutalkoholkonzentration auch eine mögliche Kombinationswirkung des Alkohols und des Kokains einzubeziehen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 14. Juni 1991 - 2 StR 179/91 - und vom 15. März 2000 - 1 StR 35/00; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 824 m. w. N.).
  • BGH, 15.03.2000 - 1 StR 35/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Aufklärungspflicht

    Eine solche Gesamtbetrachtung war geboten, weil der Kokaingenuß das Hemmungsvermögen zusätzlich mindern kann (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1991 - 2 StR 179/91; vgl. BGH StV 1992, 569 für die Kombination Heroin und Alkohol; vgl. zu allem Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 824).
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