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BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO
Ablehnung eines Beweisantrags (Wahrunterstellung; Bedeutungslosigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Aufhebung und Zurückverweisung eines Strafurteils; Tachomanipulation mittels eines Tachojustiergerätes; Gleichzeitige Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung und wegen Bedeutungslosigkeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
Verhältnis zwischen Wahrunterstellung und Bedeutungslosigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02
Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05
Abgesehen davon, dass die gleichzeitige Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung und wegen Bedeutungslosigkeit nicht möglich ist, weil eine Wahrunterstellung nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 2003, 268, 269; NStZ 2004, 51), begegnen beide Ablehnungsgründe durchgreifenden rechtlichen Bedenken:. - BGH, 26.11.2003 - 2 StR 302/03
Fälschung technischer Aufzeichnungen (Wegstreckenanzeige / Kilometerstand in …
Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05
Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 26. November 2003 - 2 StR 302/03 - dieses Urteil wegen Mängeln in der Beweiswürdigung und wegen der rechtsfehlerhaften Anwendung des § 268 StGB auf die dem Angeklagten vorgeworfenen Tachomanipulationen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. - BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02
Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen; …
Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05
Abgesehen davon, dass die gleichzeitige Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung und wegen Bedeutungslosigkeit nicht möglich ist, weil eine Wahrunterstellung nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 2003, 268, 269; NStZ 2004, 51), begegnen beide Ablehnungsgründe durchgreifenden rechtlichen Bedenken:.
- BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15
Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung …
Der Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung, der nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt, und der Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit schließen einander aber aus (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 431/05, StV 2007, 18, 19; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268).