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   BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05   

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https://dejure.org/2005,7206
BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05 (https://dejure.org/2005,7206)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2005 - 2 StR 431/05 (https://dejure.org/2005,7206)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2005 - 2 StR 431/05 (https://dejure.org/2005,7206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung und Zurückverweisung eines Strafurteils; Tachomanipulation mittels eines Tachojustiergerätes; Gleichzeitige Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung und wegen Bedeutungslosigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 268

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Verhältnis zwischen Wahrunterstellung und Bedeutungslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05
    Abgesehen davon, dass die gleichzeitige Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung und wegen Bedeutungslosigkeit nicht möglich ist, weil eine Wahrunterstellung nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 2003, 268, 269; NStZ 2004, 51), begegnen beide Ablehnungsgründe durchgreifenden rechtlichen Bedenken:.
  • BGH, 26.11.2003 - 2 StR 302/03

    Fälschung technischer Aufzeichnungen (Wegstreckenanzeige / Kilometerstand in

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 26. November 2003 - 2 StR 302/03 - dieses Urteil wegen Mängeln in der Beweiswürdigung und wegen der rechtsfehlerhaften Anwendung des § 268 StGB auf die dem Angeklagten vorgeworfenen Tachomanipulationen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen;

    Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 2 StR 431/05
    Abgesehen davon, dass die gleichzeitige Ablehnung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung und wegen Bedeutungslosigkeit nicht möglich ist, weil eine Wahrunterstellung nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 2003, 268, 269; NStZ 2004, 51), begegnen beide Ablehnungsgründe durchgreifenden rechtlichen Bedenken:.
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Der Ablehnungsgrund der Wahrunterstellung, der nur bei erheblichen Tatsachen in Betracht kommt, und der Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit schließen einander aber aus (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 431/05, StV 2007, 18, 19; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268).
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