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BGH, 12.05.2020 - 2 StR 463/19 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB
Mittäterschaft (Maßstab) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Gemeinsamer Tatentschluss als Voraussetzung für die Mittäterschaft; Feststellungen zur Annahme mittäterschaftlichen Handelns in Abgrenzung der Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung
- rewis.io
Räuberische Erpressung: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe bei einem am Tatkerngeschehen unbeteiligten Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2 ; StPO § 265
Gemeinsamer Tatentschluss als Voraussetzung für die Mittäterschaft; Feststellungen zur Annahme mittäterschaftlichen Handelns in Abgrenzung der Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.06.2019 - 202 Js 698/18
- LG Aachen, 25.06.2019 - 96 KLs 4/18
- BGH, 12.05.2020 - 2 StR 463/19
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 354
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.2017 - 2 StR 220/17
Mittäterschaft (Voraussetzungen: vorherige Kenntnis allein unzureichend); …
Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 2 StR 463/19
Wesentliche Anhaltspunkte können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145 mwN).