Rechtsprechung
BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Prüfung der besonderen Schwere eines Tatbeitrags - Vorliegen gewichtiger Strafmilderungsgründe - Widerlegbarkeit eines besonders schweren Falles bei Vorliegen eines Regelbeispiels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbemessung: Gehilfenstrafe, [unbenannter] besonders schwerer Fall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 05.06.1987 - 9 Js 4085/81
- BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82
Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser …
Auszug aus BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
Das war rechtsfehlerhaft, weil für jeden Beteiligten gesondert - wenn auch unter Berücksichtigung der Haupttat - zu prüfen ist, ob sein Tatbeitrag als besonders schwer erscheint (BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 unter Hinweis auf BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206 und die ständige Rechtsprechung). - BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
Das war rechtsfehlerhaft, weil für jeden Beteiligten gesondert - wenn auch unter Berücksichtigung der Haupttat - zu prüfen ist, ob sein Tatbeitrag als besonders schwer erscheint (BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 unter Hinweis auf BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206 und die ständige Rechtsprechung). - BGH, 10.01.1978 - 2 StR 716/77
Annahme eines besonders schweren Falls aufgrund des Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
Das Tatgericht hat darüber hinaus übersehen, daß zwar beim Vorliegen eines Regelbeispieles eine - allerdings widerlegbare - Vermutung dafür besteht, daß der Fall insgesamt als besonders schwer anzusehen ist und deshalb weit häufiger die Ablehnung als die Annahme eines besonders schweren Falles näherer Begründung bedarf, daß jedoch beim Fehlen eines Regelbeispiels die Bejahung eines unbenannten besonders schweren Falles jedenfalls dann einer zusammenfassenden Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände voraussetzt, wenn eine Reihe von gewichtigen Strafmilderungsgründen Unrecht und Schuld des Täters oder die Schuld allein gemindert erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 2 StR 716/77). - BGH, 03.08.1984 - 2 StR 345/84
Gesonderte Feststellung des Vorliegens von Beihilfe zu einem besonders schweren …
Auszug aus BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
Das war rechtsfehlerhaft, weil für jeden Beteiligten gesondert - wenn auch unter Berücksichtigung der Haupttat - zu prüfen ist, ob sein Tatbeitrag als besonders schwer erscheint (BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 unter Hinweis auf BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206 und die ständige Rechtsprechung).
- BGH, 06.09.2016 - 1 StR 575/15
Urteil gegen Steuerberater eines früheren Vorstandsmitglieds der BayernLB …
Für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den zugrunde zu legenden Strafrahmen ist somit entscheidend, ob sich die Beihilfe selbst - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - als besonders schwerer Fall darstellt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 1982 - 3 StR 19/82, NStZ 1982, 206; vom 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87; vom 17. März 1989 - 2 StR 712/88;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4, Gehilfe 2; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NJW 2009, 690; vom 13. September 2007 - 5 StR 65/07, wistra 2007, 461 und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 188/12, NStZ-RR 2012, 342). - BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive …
Für die Bewertung der Tat des Gehilfen und des zugrunde zu legenden Strafrahmens ist somit entscheidend, ob sich die Beihilfe selbst - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - als besonders schwerer Fall darstellt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 1982 - 3 StR 19/82, NStZ 1982, 206; vom 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87;… vom 17. März 1989 - 2 StR 712/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4, Gehilfe 2; vom 22. September 2008 - 1 StR 323/08, NJW 2009, 690; vom 13. September 2007 - 5 StR 65/07, wistra 2007, 461 und vom 31. Juli 2012 - 5 StR 188/12, NStZ-RR 2012, 342; Urteil vom 6. September 2016 - 1 StR 575/15, NStZ 2017, 356, 358). - BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88
Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen …
Denn für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den demnach zugrundezulegenden Strafrahmen kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 698/85 - und 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87).