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   BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4737
BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87 (https://dejure.org/1987,4737)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1987 - 2 StR 499/87 (https://dejure.org/1987,4737)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87 (https://dejure.org/1987,4737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der besonderen Schwere eines Tatbeitrags - Vorliegen gewichtiger Strafmilderungsgründe - Widerlegbarkeit eines besonders schweren Falles bei Vorliegen eines Regelbeispiels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbemessung: Gehilfenstrafe, [unbenannter] besonders schwerer Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82

    Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser

    Auszug aus BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
    Das war rechtsfehlerhaft, weil für jeden Beteiligten gesondert - wenn auch unter Berücksichtigung der Haupttat - zu prüfen ist, ob sein Tatbeitrag als besonders schwer erscheint (BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 unter Hinweis auf BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206 und die ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 21.07.1981 - 1 StR 281/81

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
    Das war rechtsfehlerhaft, weil für jeden Beteiligten gesondert - wenn auch unter Berücksichtigung der Haupttat - zu prüfen ist, ob sein Tatbeitrag als besonders schwer erscheint (BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 unter Hinweis auf BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206 und die ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 10.01.1978 - 2 StR 716/77

    Annahme eines besonders schweren Falls aufgrund des Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
    Das Tatgericht hat darüber hinaus übersehen, daß zwar beim Vorliegen eines Regelbeispieles eine - allerdings widerlegbare - Vermutung dafür besteht, daß der Fall insgesamt als besonders schwer anzusehen ist und deshalb weit häufiger die Ablehnung als die Annahme eines besonders schweren Falles näherer Begründung bedarf, daß jedoch beim Fehlen eines Regelbeispiels die Bejahung eines unbenannten besonders schweren Falles jedenfalls dann einer zusammenfassenden Abwägung aller wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände voraussetzt, wenn eine Reihe von gewichtigen Strafmilderungsgründen Unrecht und Schuld des Täters oder die Schuld allein gemindert erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1978 - 2 StR 716/77).
  • BGH, 03.08.1984 - 2 StR 345/84

    Gesonderte Feststellung des Vorliegens von Beihilfe zu einem besonders schweren

    Auszug aus BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87
    Das war rechtsfehlerhaft, weil für jeden Beteiligten gesondert - wenn auch unter Berücksichtigung der Haupttat - zu prüfen ist, ob sein Tatbeitrag als besonders schwer erscheint (BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 2 StR 345/84 unter Hinweis auf BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206 und die ständige Rechtsprechung).
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