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   BGH, 08.10.1999 - 2 StR 511/98 (3)   

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https://dejure.org/1999,6159
BGH, 08.10.1999 - 2 StR 511/98 (3) (https://dejure.org/1999,6159)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1999 - 2 StR 511/98 (3) (https://dejure.org/1999,6159)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1999 - 2 StR 511/98 (3) (https://dejure.org/1999,6159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 154 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Vorläufige Einstellung des Verfahrens; Verwerfung der weitergehenden Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 154 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Vorläufige Einstellung des Verfahrens; Verwerfung der weitergehenden Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 2 StR 511/98
    Zutreffend weisen Revisionsführer und Generalbundesanwalt darauf hin, daß die fünf Teillieferungen (Lieferungen von 50 Startvorbereitungsanlagen in Komponenten = IV 6 C b-f der Urteilsgründe; UA S. 79 ff) rechtlich als eine Tat anzusehen sind (vgl. auch BGHSt 41, 348, 356).
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 2 StR 511/98
    Hierbei wird er zu beachten haben, daß es der Bestimmung der Tagessatzhöhe auch dann bedarf, wenn - wie hier - aus Einzelgeldstrafen (Fälle IV 5 b und d der Urteilsgründe) und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1, 2).
  • BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88

    Unterlassen der Festsetzung der Tagessatzhöhe im tatrichterlichen Urteil

    Auszug aus BGH, 08.10.1999 - 2 StR 511/98
    Hierbei wird er zu beachten haben, daß es der Bestimmung der Tagessatzhöhe auch dann bedarf, wenn - wie hier - aus Einzelgeldstrafen (Fälle IV 5 b und d der Urteilsgründe) und Freiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1, 2).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    c) Das Bruttoprinzip ist auch auf Fälle der vorliegenden Art (Embargoverstoß) anwendbar (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1999 - 2 StR 511/98).
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