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   BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16   

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https://dejure.org/2017,18766
BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16 (https://dejure.org/2017,18766)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2017 - 2 StR 593/16 (https://dejure.org/2017,18766)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2017 - 2 StR 593/16 (https://dejure.org/2017,18766)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in Fällen des Bestehens eines erheblichen Tatverdachts gegen den Angeklagten nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung; Lückenhaftigkeit der tatrichterlichen Beweiserwägungen; Notwendigkeit der Erörterung der vorgefundenen Wohnsituation ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in Fällen des Bestehens eines erheblichen Tatverdachts gegen den Angeklagten nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung; Lückenhaftigkeit der tatrichterlichen Beweiserwägungen; Notwendigkeit der Erörterung der vorgefundenen Wohnsituation ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an die Beweiswürdigung in Fällen des Bestehens eines erheblichen Tatverdachts gegen den Angeklagten nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung; Lückenhaftigkeit der tatrichterlichen Beweiserwägungen; Notwendigkeit der Erörterung der vorgefundenen Wohnsituation ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch - und die Beweiswürdigung der Strafkammer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 58/15

    Beihilfe (erforderlicher Taterfolg: Förderung oder Erleichterung der Haupttat);

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil, soweit es ihn betraf, mit den Feststellungen auf und wies die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere große Strafkammer des Landgerichts zurück (Senat, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris).
  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16
    Insbesondere in Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein erheblicher Tatverdacht gegen den Angeklagten besteht, ist es erforderlich, in die Beweiswürdigung und ihre Darlegung in den Urteilsgründen alle wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände einzubeziehen und sie einer umfassenden Gesamtwürdigung zu unterziehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2011, 50).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16
    Insbesondere in Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein erheblicher Tatverdacht gegen den Angeklagten besteht, ist es erforderlich, in die Beweiswürdigung und ihre Darlegung in den Urteilsgründen alle wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände einzubeziehen und sie einer umfassenden Gesamtwürdigung zu unterziehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 285/10, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2011, 50).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 185/20

    Geldwäsche (taugliches Tatobjekt: Surrogat, Kette von Verwertungshandlungen,

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherten Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18

    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall,

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN; Senat, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16).

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherten Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (Senat, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16).

  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).
  • BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16, juris Rn. 11 und vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).
  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

    Insbesondere in Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung ein erheblicher Tatverdacht gegen den Angeklagten besteht, ist es erforderlich, in die Beweiswürdigung und ihre Darlegung in den Urteilsgründen alle wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände einzubeziehen und sie einer umfassenden Gesamtwürdigung zu unterziehen (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16 Rn. 11; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47 f.).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 167/20

    Betäubungsmittelkriminalität (Bandenabrede); Urteilsgründe (Feststellungen zu

    Abgesehen davon, dass Schlussfolgerungen nicht zwingend sein müssen, es vielmehr genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN; Senat, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16 Rn. 11), lassen die Urteilsgründe eine nachvollziehbare Würdigung des DNA-Befunds vor dem Hintergrund und im Zusammenspiel mit den weiteren Feststellungen vermissen.

    Soweit das Landgericht allein aufgrund der Einlassungen der Angeklagten B. und M. festgestellt hat, letzterer habe nicht vor dem 15. April 2018 auf der Plantage gearbeitet, erweist sich die Beweiswürdigung auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsumfangs (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16, aaO) als durchgreifend rechtsfehlerhaft.

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