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   LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05   

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https://dejure.org/2006,12319
LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05 (https://dejure.org/2006,12319)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2006 - 2 Ta 275/05 (https://dejure.org/2006,12319)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 2 Ta 275/05 (https://dejure.org/2006,12319)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsweg: Hat das Arbeitsgericht im Prozesskostenhilfeverfahren durch Vorabbeschluss den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für zulässig erklärt, ist für den Gegner ein Rechtsmittel nicht gegeben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 118 Abs. 1 Satz 1, 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO; 17 a Abs. 2 und Abs. 4 Satz 3 GVG
    Rechtsweg: Hat das Arbeitsgericht im Prozesskostenhilfeverfahren durch Vorabbeschluss den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für zulässig erklärt, ist für den Gegner ein Rechtsmittel nicht gegeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten durch Vorabbeschluss im Prozesskostenhilfeverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05
    Die Bindungswirkung des im PKH-Verfahren ergangenen Beschlusses erstreckt sich nicht auf das Hauptsacheverfahren (BAG vom 27.10.1992 - 5 AS 5/92 - NJW 1993, 751; BGH vom 18.04.1991 - I ARZ 748/90 - AP Nr. 4 zu § 281 ZPO 1977).
  • BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00

    Rechtsmittelbelehrung - Revisionszulassung

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05
    Die irrtümlich erteilte Rechtsmittelbelehrung führt für sich allein nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (BAG vom 20.09.2000 - 2 AZR 345/00 - NJW 2001, 244).
  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05
    Die Bindungswirkung des im PKH-Verfahren ergangenen Beschlusses erstreckt sich nicht auf das Hauptsacheverfahren (BAG vom 27.10.1992 - 5 AS 5/92 - NJW 1993, 751; BGH vom 18.04.1991 - I ARZ 748/90 - AP Nr. 4 zu § 281 ZPO 1977).
  • BayObLG, 23.11.1999 - 3Z AR 27/99

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05
    § 17 a GVG ist im Prozesskostenhilfeverfahren auch nicht entsprechend anwendbar (Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 114 Rdnr. 26; Zöller/Gummer, ZPO, 25 Aufl., vor §§ 17 - 17 b GVG; Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl. 2005, § 17 GVG Rdnr. 6 a; BayObLG vom 23.11.1999 - 3 Z AR 27/99 - EWiR 2000, 335; MK-Wolf, ZPO, 2. Aufl., § 17 GVG Rdnr. 3), weil die Hauptsache noch nicht rechtshängig geworden ist.
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners

    Dies gilt auch für Entscheidungen über die der Prozesskostenhilfeentscheidung vorgeschaltete Frage, welches Gericht für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zuständig ist (LAG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 2 Ta 275/05, nv; OLG Karlsruhe, NJOZ 2007, 1772).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung

    Die Entscheidungen des LAG Hamm (Beschl. v. 20. Mai 2006 - 2 Ta 275/05, veröffentlicht in juris) und des OLG Karlsruhe (Beschl. vom 27. März 2007 - 9 W 5/07, veröffentlicht in juris) stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2007 - 9 W 5/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerderecht des Antragsgegners gegen einen

    Ebensowenig ist die analoge Anwendung von § 17a Abs. 4 S. 3 GVG und damit die Eröffnung der Beschwerde für den Antragsgegner bei erfolgter Verweisung des Rechtsstreits gerechtfertigt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 10.05.2006 - 2 Ta 275/05; OVG Bauzen VIZ 1998, 702).
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