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   OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06   

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https://dejure.org/2007,24568
OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06 (https://dejure.org/2007,24568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.06.2007 - 2 U 183/06 (https://dejure.org/2007,24568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 2 U 183/06 (https://dejure.org/2007,24568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in einer Kundenzeitschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer als redaktioneller Beitrag dem Verbraucher entgegentretenden redaktionellen Werbung mit Wettbewerbsrecht; Würdigung von dem Verbraucher einen Werbecharakter einer redaktionellen Anzeige vor Augen führenden Umständen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Dieses Gebot gilt für solche Zeitschriften, die nicht auf dem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als reine Werbeschriften gekennzeichnet sind (BGH, GRUR 1989, 516, 518 - Vermögensberater), wohingegen Aufmachung und Vertrieb als Kundenzeitschrift zur Klarstellung allein nicht ausreichen BGH, GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Klub).

    Dementsprechend misst er einem redaktionellen Beitrag, der Äußerungen über Unternehmen und deren Produkte enthält, regelmäßig größere Beachtung und Bedeutung bei und steht ihm weniger kritisch gegenüber, als wenn es sich um werbende Äußerungen des Unternehmens selbst handelt (st. Rspr; vgl etwa BGH, GRUR 1994, 441, 442 - Kosmetikstudio; BGH, GRUR 1997, 541, 543 - Produkt-Interview; BGH, GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Klub).

    Werbung im Gewande eines redaktionellen Beitrags führt daher regelmäßig zu einer Irreführung des Lesers durch Verschleierung des Werbecharakters der Veröffentlichung (vgl. BGHZ 81, 247, 250 = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; BGH, GRUR 1994, 821, 822 - Preisrätselgewinnauslobung I; BGH, GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Klub) und erfüllt damit den Tatbestand des § 4 Nr. 3 UWG (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm - Köhler, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. [2007], Rn. 3.20 zu § 4 UWG).

  • BGH, 10.07.1981 - I ZR 96/79

    Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Werbung im Gewande eines redaktionellen Beitrags führt daher regelmäßig zu einer Irreführung des Lesers durch Verschleierung des Werbecharakters der Veröffentlichung (vgl. BGHZ 81, 247, 250 = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; BGH, GRUR 1994, 821, 822 - Preisrätselgewinnauslobung I; BGH, GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Klub) und erfüllt damit den Tatbestand des § 4 Nr. 3 UWG (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm - Köhler, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. [2007], Rn. 3.20 zu § 4 UWG).

    Unlauter ist es insbesondere, Anzeigen in Stil und Aufmachung von Reportagen, public relations, redaktionellen Beiträgen oder wissenschaftlichen Aufsätzen zu bringen, ohne den Anzeigencharakter deutlich zu machen (BGH, GRUR 1968, 382 - Favorit II; BGHZ 81, 247, 250 = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; OLG Karlsruhe, WRP 1988, 757; Braun, WRP 1983, 600).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Das Gesetz gebietet die Trennung von Werbung und redaktionellem Text (vgl BVerfG WRP 2003, 69, 71 - Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Dementsprechend misst er einem redaktionellen Beitrag, der Äußerungen über Unternehmen und deren Produkte enthält, regelmäßig größere Beachtung und Bedeutung bei und steht ihm weniger kritisch gegenüber, als wenn es sich um werbende Äußerungen des Unternehmens selbst handelt (st. Rspr; vgl etwa BGH, GRUR 1994, 441, 442 - Kosmetikstudio; BGH, GRUR 1997, 541, 543 - Produkt-Interview; BGH, GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Klub).
  • BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91

    Kosmetikstudio - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Dementsprechend misst er einem redaktionellen Beitrag, der Äußerungen über Unternehmen und deren Produkte enthält, regelmäßig größere Beachtung und Bedeutung bei und steht ihm weniger kritisch gegenüber, als wenn es sich um werbende Äußerungen des Unternehmens selbst handelt (st. Rspr; vgl etwa BGH, GRUR 1994, 441, 442 - Kosmetikstudio; BGH, GRUR 1997, 541, 543 - Produkt-Interview; BGH, GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Klub).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 104/93

    Preisrätselgewinnauslobung I - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Werbung im Gewande eines redaktionellen Beitrags führt daher regelmäßig zu einer Irreführung des Lesers durch Verschleierung des Werbecharakters der Veröffentlichung (vgl. BGHZ 81, 247, 250 = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; BGH, GRUR 1994, 821, 822 - Preisrätselgewinnauslobung I; BGH, GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Klub) und erfüllt damit den Tatbestand des § 4 Nr. 3 UWG (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm - Köhler, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. [2007], Rn. 3.20 zu § 4 UWG).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 96/04

    "TV Digital"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Das genannte Gebot trägt der Erwartung des Lesers und damit des Verbrauchers Rechnung (vgl. nur OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 15, 16), in einem redaktionellen Beitrag eine objektive, nicht von gewerblichen Interessen geleitete Information einer unabhängigen und neutralen Redaktion, nicht aber eine in erster Linie von den Eigeninteressen des Werbenden geprägte Reklame vorzufinden.
  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87

    Vermögensberater

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Dieses Gebot gilt für solche Zeitschriften, die nicht auf dem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als reine Werbeschriften gekennzeichnet sind (BGH, GRUR 1989, 516, 518 - Vermögensberater), wohingegen Aufmachung und Vertrieb als Kundenzeitschrift zur Klarstellung allein nicht ausreichen BGH, GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Klub).
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Unlauter ist es insbesondere, Anzeigen in Stil und Aufmachung von Reportagen, public relations, redaktionellen Beiträgen oder wissenschaftlichen Aufsätzen zu bringen, ohne den Anzeigencharakter deutlich zu machen (BGH, GRUR 1968, 382 - Favorit II; BGHZ 81, 247, 250 = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; OLG Karlsruhe, WRP 1988, 757; Braun, WRP 1983, 600).
  • LG Stuttgart, 13.02.2006 - 40 O 16/06

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Kennzeichnung redaktionell aufbereiteter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06
    Ist der Werbetext als redaktioneller Beitrag aufgemacht, sind an die Kennzeichnung als Werbung hohe Anforderungen zu stellen (LG Stuttgart, WRP 2006, 773, 775; LG München, WRP 2006, 775, 776).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2009 - 4 U 31/08

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbung in der äußeren Gestalt eines

    Wenn ein Verlag unter diesen Umständen eine Irreführung der Leser vermeiden will, sind an die Klarstellung des Werbecharakters grundsätzlich hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Urteil vom 10.08.2006 - 4 U 68/06 -, Seite 6, 7; OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2007 - 2 U 183/06 -, Rdnr. 15, 17, zitiert nach Juris; Köhler, aaO., § 4 UWG Rdnr. 3.21).
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