Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - I-2 U 42/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Fluidfiltriervorrichtung
- ra.de
- rewis.io
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.06.2014 - 4c O 95/13
- OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 2 U 42/14
- OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - I-2 U 42/14
- OLG Düsseldorf - 2 U 42/14 (anhängig)
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - I-2 U 42/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Filtrieren eines Fluids insbesondere für Kunststoff verarbeitende Anlagen, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre des Klagepatents nicht Gebrauch macht
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Fluidfiltriervorrichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 138; EPÜ Art. 64
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Filtrieren eines Fluids insbesondere für Kunststoff verarbeitende Anlagen, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre des Klagepatents nicht Gebrauch macht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.06.2014 - 4c O 95/13
- OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - I-2 U 42/14
- OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 2 U 42/14
- OLG Düsseldorf - 2 U 42/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 03.06.2014 - 4c O 95/13
Fluidfiltriervorrichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 2 U 42/14
Die Klägerin beantragt, I. das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 03.06.2014, Az. 4c O 95/13, abzuändern und die Beklagten zu verurteilen, 1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen, Vorrichtungen zum Filtrieren eines verflüssigten Kunststoffes mit einem Gehäuse, mit einem Zufuhrkanal, einem Abfuhrkanal und Rückspülkanälen, wobei im Strömungsweg der Kunststoffschmelze in zwei quer zur Strömungsrichtung verschieblich gelagerten Siebträgern wenigstens je ein Filterelement in einem entsprechenden Siebraum angeordnet und mit dem Zufuhrkanal und dem Abfuhrkanal in Verbindung bringbar sind, sowie einem Verdrängerkolben, der, wenn der Siebträger in der Rückspülstellung steht, die Reinsiebseite mit gereinigter Kunststoffschmelze beaufschlagt, herzustellen oder herstellen zu lassen (nur Beklagte zu 1), anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, zu gebrauchen oder zu diesen Zwecken zu besitzen, bei denen der Verdrängerkolben in einen vom Siebraum zum Abfuhrkanal führenden Teilkanal einführbar ist, der die verschmutzungsfreie Masse aus dem Teilkanal durch das Filterelement dem zugeordneten Rückspülkanal zuführt, wenn der Siebträger in der Rückspülstellung steht, mindestens zwei Filterelemente in entsprechenden Siebräumen und mindestens zwei Verdrängerkolben vorgesehen sind, mindestens zwei Teilkanäle und mindestens zwei Rückspülkanäle vorgesehen sind, und im Zufuhrkanal ein Druckerzeuger angeordnet ist, der einen konstanten Prozessdruck am Abfuhrkanal und dem nachgeschalteten Arbeitsgerät während der Produktionsphase aufrechterhält;.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf - 2 U 42/14 |
Anhängiges Verfahren
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.06.2014 - 4c O 95/13
- OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 2 U 42/14
- OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 2 U 42/14
- OLG Düsseldorf - 2 U 42/14 (anhängig)
Rechtsprechung
BSG, 24.06.2014 - B 2 U 42/14 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Würzburg - S 5 U 300/11
- LSG Bayern - L 18 U 113/12
- BSG, 24.06.2014 - B 2 U 42/14 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10
Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare …
Auszug aus BSG, 24.06.2014 - B 2 U 42/14 B
Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
Rechtsprechung
SG Bremen, 21.08.2017 - S 2 U 42/14 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung