Rechtsprechung
OLG Jena, 12.02.2003 - 2 U 547/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14
Berufspflichtverletzung des Rechtsanwalts: Verbot der Verauslagung von Kosten für …
Ein Rechtsanwalt, dem ein Mandat vermittelt wird, darf hierfür den Vermittler nicht belohnen (…Kilian, aaO Rn. 161; vgl. auch OLG Thüringen, DStRE 2003, 700, 702 zum Steuerberater). - FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1569/08
"Fachberater (DStV)" ist keine Berufsbezeichnung
Sie stellt letztlich - ergänzend zur Berufsbezeichnung 'Steuerberater' - einen 'Titel' bzw. einen 'anderen Zusatz' im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG dar (vgl. auch: Thüringer OLG vom 15. Januar 2003 - 2 U 547/2, DStRE 2003, 700). - KG, 08.06.2006 - 1 WiO 1/05
Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer: Berufspflichtwidrigkeit der Berufsbezeichnung …
Am 15. Januar 2003 bestätigte das Thüringer Oberlandesgericht (2 U 547/02) das von der Steuerberaterkammer Thüringen am 2. Mai 2002 vor dem Landgericht Erfurt erstrittene Urteil, durch das dem Berufsangehörigen nicht nur sein nachfolgend dargestelltes "Empfehlungsmanagement", sondern auch untersagt worden war, im geschäftlichen Verkehr die ihm nicht amtlich verliehenen Berufsbezeichnungen Unternehmensberater/Unternehmensberatung und/oder Insolvenzberater/Insolvenzberatung zu verwenden, sofern diese ohne einen Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt" oder "Interessenschwerpunkt" versehen sind.