Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28366
OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05 (https://dejure.org/2006,28366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2006 - 2 U 55/05 (https://dejure.org/2006,28366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2006 - 2 U 55/05 (https://dejure.org/2006,28366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,28366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 2 U 80/04

    Prüfung erfinderischer Tätigkeit im Patentnichtigkeitsverfahren bei Verfahren zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin hat der Senat dieses Urteil durch Urteil vom 20. Oktober 2005 (I-2 U 80/04) abgeändert und den Verfügungsbeschluss hinsichtlich seines Ausspruches zu I. 1. unter Zurückweisung des auf seinen Erlass gerichteten Antrages aufgehoben, nachdem im dortigen Nichtigkeitsverfahren weiterer Stand der Technik entgegengehalten worden war, der den Senat in einem Hauptsacheverfahren veranlasst hätte, die Verhandlung gemäß § 148 ZPO auszusetzen, bis im Nichtigkeitsverfahren eine diesen Stand der Technik mitberücksichtigende Entscheidung gefallen wäre.

    Die Akte 4 b O 199/04 Landgericht Düsseldorf (= I-2 U 80/04 Oberlandesgericht Düsseldorf [nachfolgend: Beiakte]) lag zur Information vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Düsseldorf, 31.05.1979 - 2 U 129/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05
    Eine solche Beweisaufnahme wäre für das Nichtigkeitsverfahren nicht verbindlich, könnte den Ablauf jenes Verfahrens stören, griffe letztlich in die Kompetenz der für die Entscheidung über die Nichtigkeitsklage ein und würde den Sinn und Zweck einer Aussetzung nach § 148 ZPO, überflüssig Mehrarbeit und einander widersprechende Entscheidungen in parallelen Prozessen zu verhindern, in sein Gegenteil verkehren (Senat in: GRUR 1979, 636, 637 - Ventilanbohrvorrichtung).
  • LG Düsseldorf, 19.08.2004 - 4b O 199/04

    Verfügungspatent hinsichtlich eines Verfahren zum Beschneiden von mehrlagigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05
    Die Akte 4 b O 199/04 Landgericht Düsseldorf (= I-2 U 80/04 Oberlandesgericht Düsseldorf [nachfolgend: Beiakte]) lag zur Information vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2017 - 2 U 23/17

    Durchsetzung von Ansprüchen betreffend ein SEP-Patent, für das eine

    In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung zwar schon dann zu bestätigen, wenn der präsentierte Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines erstinstanzlichen Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer, bestätigt vom OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator; LG Düsseldorf, Mitt 2014, 559 - Anforderungen an den Rechtsbestand des Verfügungspatents).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung

    Demgemäss war im Entscheidungsfall anders als bei Verfügungsverfahren, in denen der Antragsgegner nur zeitlich sehr begrenzte Möglichkeiten hat, Recherchen zum Stand der Technik durchzuführen und die Schutzfähigkeit des Verfügungspatents in Frage zu stellen, für die Frage, ob der Rechtsbestand des Verfügungspatents hinreichend gesichert ist, kein anderer Maßstab heranzuziehen als bei der Beurteilung des Aussetzungsantrags zur Hauptsache (vgl. auch Sen.Urt. v. 23.03.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer).
  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 131/08

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten III

    Die (hiesige) Verfügungsklägerin nahm die (hiesige) Verfügungsbeklagte u. a. wegen Verletzung des Verfügungspatents durch Vertrieb der Einsteckhilfe "News Trim" in einem Eilverfahren erfolgreich in Anspruch (Landgericht Düsseldorf, 4b O 199/04; OLG Düsseldorf, I - 2 U 55/05).

    Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in dem den Parteien bekannten Rechtsstreit I - 2 U 55/05 (Urteil vom 23.03.2006, Seiten 27 - 32) Bezug genommen.

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08

    Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung

    In einem solchen Fall ist die Beschlussverfügung schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer, bestätigt vom Senat, Urteil v 23.3.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator).
  • LG Düsseldorf, 09.12.2008 - 4b O 292/07

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten IV

    Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf in dem den Parteien bekannten Rechtsstreit I - 2 U 55/05 (Urteil vom 23.03.2006, Seiten 27 - 32) Bezug genommen.
  • LG Düsseldorf, 15.06.2009 - 4a O 255/08

    Glasplatten-Transport

    Die Beschlussverfügung ist vielmehr schon dann zu bestätigen, wenn der entgegengehaltene Stand der Technik keinen Anlass zur Aussetzung eines Hauptsacheprozesses gegeben hätte (LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer, bestätigt durch das OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2006, 2 U 55/05).
  • LG München I, 22.01.2015 - 7 O 13885/14

    Tonerkatusche: erfolgreicher Eilrechtsschutz

    Eine solche Konstellation liegt insbesondere dann vor, wenn das Verfügungsverfahren praktisch wie ein Hauptsacheverfahren geführt wird, so dass bis zum Verhandlungstermin für den Verfügungsbeklagten ausreichend Gelegenheit für Recherchen zum Rechtsbestand bestand (a. a. O.; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231, bestätigt vom OLG Düsseldorf - 2 U 55/05; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2051).
  • LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 172/09

    Fluvastatin II

    Auch das von der Verfügungsklägerin angeführte Urteil des LG Düsseldorf "Druckbogenstabilisierer" (LG Düsseldorf 4b O 199/04, InstGE, 5., 231; bestätigt vom OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2006, 2 U 55/05) streitet nicht für die Verfügungsklägerin.
  • LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 173/09

    Fluvastatin III

    Auch das von der Verfügungsklägerin angeführte Urteil des LG Düsseldorf "Druckbogenstabilisierer" (LG Düsseldorf 4b O 199/04, InstGE, 5., 231; bestätigt vom OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2006, 2 U 55/05) streitet nicht für die Verfügungsklägerin.
  • LG Düsseldorf, 03.07.2007 - 4a O 131/06

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten II

    Ergänzend wird insoweit auf die Ausführungen des 2. Senats des OLG Düsseldorf in dem den Parteien bekannten Rechtsstreit I-2 U 55/05 (Urteil vom 23.03.2006, Seiten 27 - 32) Bezug genommen.
  • LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 4b O 155/09

    Fluvastatin

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht