Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.02.2015

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 95/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44126
OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 95/14 (https://dejure.org/2014,44126)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2014 - 2 U 95/14 (https://dejure.org/2014,44126)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2014 - 2 U 95/14 (https://dejure.org/2014,44126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahme von Impressumpflicht bei XING?

  • haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Impressumspflicht bei Xing-Profilen?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    TMG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums im Internet

Besprechungen u.ä. (3)

  • haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Impressumspflicht bei Xing-Profilen?

  • internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Keine Impressumspflicht für Xing-Profile?

  • lhr-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bei XING-Profilen ist kein Impressum notwendig

Sonstiges (2)

  • wbs.legal (Sonstiges)

    XING: OLG Stuttgart verneint Impressumspflicht

  • rechtzweinull.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung - und Sitzungsbericht)

    #XINGGATE - Keine Impressumspflicht bei XING

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46729
OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14 (https://dejure.org/2015,46729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.02.2015 - 2 U 95/14 (https://dejure.org/2015,46729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - 2 U 95/14 (https://dejure.org/2015,46729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14
    Besondere Umstände in diesem Sinn hat der Senat beispielsweise in Fällen angenommen, in denen der Geschädigte ein besonderes Interesse an der Übernahme des Steuers durch den Schädiger hatte, das Haftungsrisiko des Schädigers durch besondere Umstände deutlich erhöht war, der Geschädigte für die Abdeckung seines Risikos zumutbarer sorgen konnte als der Schädiger oder der Geschädigte den Schutz der gesetzlichen Unfall- oder Krankenversicherung genoss (BGH, Urteil vom 10. Februar 2009 - VI ZR 28/08).
  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14
    Es genügt nicht, dass der Verletzte mit der Möglichkeit einer solchen Gefährdung nach der sachkundigen Beurteilung eines durchschnittlich sorgfältigen Menschen rechnen musste (BGHZ 2, 159).
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14
    Voraussetzung ist dann nur, dass das mitwirkende Verschulden des Geschädigten nach der aus den Entscheidungsgründen des vorinstanzlichen Gerichts deutlich erkennbaren Meinung zweifellos nur zu einer Minderung, nicht zu einer Beseitigung der Schadenhaftung führen kann (BGH, Urteil vom 11. Januar 1951 - III ZR 83/50 -, BGHZ 1, 34-42).
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