Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 95/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums im Internet
- Justiz Baden-Württemberg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ausnahme von Impressumpflicht bei XING?
- haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Impressumspflicht bei Xing-Profilen?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
TMG § 5 Abs. 1 Nr. 1
Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums im Internet
Besprechungen u.ä. (3)
- haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Impressumspflicht bei Xing-Profilen?
- internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Keine Impressumspflicht für Xing-Profile?
- lhr-law.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bei XING-Profilen ist kein Impressum notwendig
Sonstiges (2)
- wbs.legal (Sonstiges)
XING: OLG Stuttgart verneint Impressumspflicht
- rechtzweinull.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung - und Sitzungsbericht)
#XINGGATE - Keine Impressumspflicht bei XING
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.06.2014 - 11 O 51/14
- OLG Stuttgart, 20.11.2014 - 2 U 95/14
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
StVO § 7 Abs. 1 ; StVO § 21 Abs. 2 S. 2
Haftung des Fahrers und des Halters eines Lkw wegen des Sturzes von Personen von der Ladefläche - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.04.2014 - 21 O 243/11
- OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14
- BGH - VI ZR 188/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08
Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14
Besondere Umstände in diesem Sinn hat der Senat beispielsweise in Fällen angenommen, in denen der Geschädigte ein besonderes Interesse an der Übernahme des Steuers durch den Schädiger hatte, das Haftungsrisiko des Schädigers durch besondere Umstände deutlich erhöht war, der Geschädigte für die Abdeckung seines Risikos zumutbarer sorgen konnte als der Schädiger oder der Geschädigte den Schutz der gesetzlichen Unfall- oder Krankenversicherung genoss (BGH, Urteil vom 10. Februar 2009 - VI ZR 28/08). - BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51
Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14
Es genügt nicht, dass der Verletzte mit der Möglichkeit einer solchen Gefährdung nach der sachkundigen Beurteilung eines durchschnittlich sorgfältigen Menschen rechnen musste (BGHZ 2, 159). - BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50
Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 2 U 95/14
Voraussetzung ist dann nur, dass das mitwirkende Verschulden des Geschädigten nach der aus den Entscheidungsgründen des vorinstanzlichen Gerichts deutlich erkennbaren Meinung zweifellos nur zu einer Minderung, nicht zu einer Beseitigung der Schadenhaftung führen kann (BGH, Urteil vom 11. Januar 1951 - III ZR 83/50 -, BGHZ 1, 34-42).