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   OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - 2 VAs 6/09   

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OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - 2 VAs 6/09 (https://dejure.org/2009,38890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.2009 - 2 VAs 6/09 (https://dejure.org/2009,38890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 2 VAs 6/09 (https://dejure.org/2009,38890)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Entscheidungen der Staatsanwaltschaft über ein Absehen von der Strafvollstreckung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12

    Unterliegen der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft der Überprüfung durch

    Erforderlich ist vielmehr eine - wenn auch zunächst in groben Zügen - die Schlüssigkeitsprüfung ermöglichende Sachdarstellung, also der Vortrag von Tatsachen, die im Falle ihres Zutreffens ergeben, dass dem Verurteilten zumindest unter einem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt die beanspruchten Rechte zustehen und die Behörde diese verletzt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 22.05.2009 - 2 VAs 6/09 -, vom 13.01.2009 - 2 VAs 21/08 -, vom 09.12.2008 - 2 VAs 20/08 - und vom 21.07.2008 - 2 VAs 12/08 -).
  • OLG Celle, 10.07.2015 - 2 VAs 5/15

    Kein Recht des Anzeigeerstatters auf Substitution des Staatsanwalts im

    Erforderlich ist vielmehr eine die Schlüssigkeitsprüfung ermöglichende Sachdarstellung, also der Vortrag von Tatsachen, die im Fall ihres Zutreffens ergeben, dass dem Verurteilten zumindest unter einem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt die beanspruchten Rechte zustehen und die Behörde diese verletzt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 22.05.2009 - 2 VAs 6/09 -, vom 13.01.2009 - 2 VAs 21/08 -, vom 09.12.2008 - 2 VAs 20/08 und vom 21.07.2008 - 2 VAs 12/08 -).
  • OLG Celle, 12.07.2012 - 2 VAs 12/12

    Möglichkeit der Übertragung der im Klageerzwingungsverfahren geltenden, erhöhten

    Erforderlich ist vielmehr eine - wenn auch zunächst in groben Zügen - die Schlüssigkeitsprüfung ermöglichende Sachdarstellung, also der Vortrag von Tatsachen, die im Falle ihres Zutreffens ergeben, dass dem Verurteilten zumindest unter einem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt die beanspruchten Rechte zustehen und die Behörde diese verletzt (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 22. Mai 2009 - 2 VAs 6/09 - vom 13. Januar 2009 - 2 VAs 21/08 - vom 9. Dezember 2008 - 2 VAs 20/08 - und vom 21. Juli 2008 - 2 VAs 12/08 -).
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