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   OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 2 W 188/07 - 21   

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https://dejure.org/2007,6524
OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 2 W 188/07 - 21 (https://dejure.org/2007,6524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.10.2007 - 2 W 188/07 - 21 (https://dejure.org/2007,6524)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 2 W 188/07 - 21 (https://dejure.org/2007,6524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers; Umdeutung eines als "Erinnerung" bezeichneten Rechtsmittels in eine sofortige Beschwerde; Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 104 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG
    Geschäftsgebühr, Anrechnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 2 W 188/07
    Diese Anrechnung kann zwar grundsätzlich nur zu einer Verringerung der Verfahrensgebühr führen, und nicht, wie teilweise vertreten wird, zu einer Verringerung der Geschäftsgebühr (BGH, JurBüro 2007, 357; a.A. KG, JurBüro 2006, 202); daraus lässt sich jedoch entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht herleiten, dass im Kostenfestsetzungsverfahren in solchen Fällen stets nur noch die - um die teilweise anzurechnende Geschäftsgebühr - gekürzte Verfahrensgebühr gegen die unterlegene Partei festgesetzt werden kann.

    Daran hat sich im Grundsatz nichts dadurch geändert, dass nunmehr, anders als nach der früheren Rechtslage, die Geschäftsgebühr nicht mehr in vollem Umfang (§ 118 Abs. 2 BRAGO), sondern nur noch zum Teil auf die Gebühren eines denselben Gegenstand betreffenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist (KG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 1 W 256/07 - KG, JurBüro 2006, 202; OLG Hamm, JurBüro 2006, 202; Hansens, ZfS 2007, 345; AGS 2007, 285; Schneider AGS 2007, 285; s. aber auch Bay.VGH, Jur Büro 2006, 77).

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 2 W 188/07
    Diese Anrechnung kann zwar grundsätzlich nur zu einer Verringerung der Verfahrensgebühr führen, und nicht, wie teilweise vertreten wird, zu einer Verringerung der Geschäftsgebühr (BGH, JurBüro 2007, 357; a.A. KG, JurBüro 2006, 202); daraus lässt sich jedoch entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht herleiten, dass im Kostenfestsetzungsverfahren in solchen Fällen stets nur noch die - um die teilweise anzurechnende Geschäftsgebühr - gekürzte Verfahrensgebühr gegen die unterlegene Partei festgesetzt werden kann.
  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.10.2007 - 2 W 188/07
    Daran hat sich im Grundsatz nichts dadurch geändert, dass nunmehr, anders als nach der früheren Rechtslage, die Geschäftsgebühr nicht mehr in vollem Umfang (§ 118 Abs. 2 BRAGO), sondern nur noch zum Teil auf die Gebühren eines denselben Gegenstand betreffenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen ist (KG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 1 W 256/07 - KG, JurBüro 2006, 202; OLG Hamm, JurBüro 2006, 202; Hansens, ZfS 2007, 345; AGS 2007, 285; Schneider AGS 2007, 285; s. aber auch Bay.VGH, Jur Büro 2006, 77).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2007 - 2 W 259/07

    Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren trotz

    Nach der überwiegend vertretenen Ansicht, welcher der Senat sich im Grundsatz bereits angeschlossen hat (Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2007 - 2 W 188/07-21) und sich auch für die hier gegebene Fallgestaltung anschließt, hindert die Anrechnungsbestimmung die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die unterlegene Partei im Regelfall nicht (OLG München, a.a.O.; OLG Koblenz, Rpfleger 2007, 433; OLG Hamm, JurBüro 2006, 202; KG, JurBüro 2006, 202; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 2300, 2301, Rz. 41 sowie VV 3100, Rz. 201; N. Schneider, AGS 2007, 287; Hansens, ZfS 2007, 345; AnwBl. 2007, 841, 842; Enders, JurBüro 2007, 449, 450; a.A. VGH München, JurBüro 2006, 77; NJW 2006, 1990).
  • KG, 07.05.2008 - 1 W 168/07

    Terminsgebühr bei anwaltlicher Besprechung nach Erlass einer einstweiligen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (AGS 2007, 439 ff), die in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend Zustimmung gefunden hat (OLG Saarbrücken, AGS 2008, 46; OLG Schleswig, AGS 2008, 42; OLG Stuttgart AGS 2008, 43; OLG Rostock, AGS 2008, 46; Schneider, AGS 2007, 441; Hansens, ZfSch 2007, 586; derselbe AGS 2008, 1 ff) ist im Festsetzungsverfahren der Einwand, auf die festzusetzende Verfahrensgebühr sei nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV eine Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2300 anzurechnen, nur zu berücksichtigen, wenn die Geschäftsgebühr durch Urteil tituliert oder - was dem gleichsteht - unstreitig bezahlt worden ist.
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