Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 25.01.1989 - 2 W 28/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,16168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2012 - 3 S 767/12
Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers …
Die Anschlussbeschwerde kann auch auf die - nach Erlass des Vollstreckungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts eingetretenen - Zuwiderhandlungen (März, April 2012) gestützt werden (BayerObLG, Beschluss vom 24.08.1995 - 2 Z BR 57/95 -,Juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.1989 - 2 W 28/88 -, WRP 1990, 134 ff.).Denn erstere wäre jedenfalls sachdienlich, weil der bisherige Streitstoff überwiegend verwertet werden kann und es deshalb nicht prozessökonomisch - und vor dem Ziel der Gewährung effektiven zeitnahen Vollstreckungsschutzes - kontraproduktiv wäre, den Vollstreckungsgläubiger mit dem Antrag wieder an das Verwaltungsgericht zu verweisen (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.1989, a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 30.11.2016 - 5 WF 77/16
Vollstreckung von Unterlassungsverpflichtungen im Umgangsrecht
Solche neuen Verstöße sind nach den Grundsätzen der Antragsänderung zu berücksichtigen, wenn die Mitberücksichtigung sachdienlich, nämlich verfahrensökonomisch ist (vgl. OLG Stuttgart vom 25.01.1989 - 2 W 28/88, juris Rn. 52).