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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11   

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BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11 (https://dejure.org/2012,863)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2012 - 2 WD 1.11 (https://dejure.org/2012,863)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - 2 WD 1.11 (https://dejure.org/2012,863)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 SG, § 10 Abs 3 SG, § 12 SG, § 17 Abs 2 SG, § 99 Abs 1 S 2 WDO 2002
    Misshandlung von Untergebenen; entwürdigende Behandlung; Regelmaßnahme; keine Einwilligungsfähigkeit; Verbotsirrtum

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer entwürdigenden Behandlung eines untergebenen Soldaten durch seinen Vorgesetzten; Kriterien zur Bestimmung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlung

  • rewis.io

    Misshandlung von Untergebenen; entwürdigende Behandlung; Regelmaßnahme; keine Einwilligungsfähigkeit; Verbotsirrtum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer entwürdigenden Behandlung eines untergebenen Soldaten durch seinen Vorgesetzten; Kriterien zur Bestimmung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens nach dem Unrechtsgehalt der Verfehlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unteroffiziere misshandeln Untergebenen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Marineoffiziere wegen Misshandlung degradiert

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unteroffiziere wegen Misshandlung Untergebener degradiert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 732
  • DÖV 2012, 740
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    Von dieser Verpflichtung kann der für den Staat handelnde Amtsträger oder Bedienstete durch das Einverständnis des Individualgrundrechtsträgers nicht freigestellt werden (Urteile vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00 und 2 WD 13.00 - juris Rn. 3, 13, und vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 - BVerwGE 86, 362 sowie BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 a.a.O. Rn. 61).

    Ein etwaiger Irrtum der Soldaten über die Bedeutung der Einwilligung eines Untergebenen wäre daher nach den Grundsätzen des Verbotsirrtums (§ 17 StGB) zu behandeln, der den Vorsatz unberührt lässt und der vorliegend nicht unvermeidbar war (vgl. Urteile vom 17. Oktober 2000 a.a.O. juris Rn. 9).

    Hinsichtlich der anschließenden Misshandlungen, an denen die Soldaten gemeinschaftlich mitwirkten, scheidet ein Verstoß gegen § 10 Abs. 2 SG nach der Rechtsprechung des Senats hingegen aus (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00 und 13.00 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 44 = juris Rn. 5).

    c) Die Soldaten zu 1 und 2 haben durch die unterlassene Intervention gegen den Übergriff des Zeugen Obermaat B., der Soldat zu 2 durch die unterlassene Intervention gegen den ausschließlichen Übergriff des Soldaten zu 1 und beide durch ihre gemeinschaftliche Mitwirkung an den nachfolgenden Misshandlungen gegen die Pflicht des Vorgesetzten nach § 10 Abs. 3 SG verstoßen, für seine Untergebenen zu sorgen (Urteil vom 17. Oktober 2000 a.a.O. juris Rn. 17).

    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht nur um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die auch objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (Urteil vom 17. Oktober 2000 a.a.O. juris Rn. 15 m.w.N.).

    Er gibt damit zu erkennen, dass er die Stellung eines Vorgesetzten, der nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll, grundlegend missverstanden hat (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2000 a.a.O. juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    Welche Bedeutung der Gesetzgeber dem Schutz Untergebener beimisst, ergibt sich aus der Tatsache, dass die Misshandlung und entwürdigende Behandlung Untergebener gemäß §§ 30, 31 WStG mit Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. Urteil vom 11. Juni 2002 - BVerwG 2 WD 38.01 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Wie der Senat wiederholt hervorgehoben hat, bedarf es in diesen Fällen erheblicher Milderungsgründe, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder um von ihr überhaupt absehen zu können (Urteil vom 11. Juni 2002 - BVerwG 2 WD 38.01 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Eine sadistische oder menschenverachtende Einstellung des Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen wirkt sich darüber hinaus erschwerend aus (Urteil vom 11. Juni 2002 a.a.O. Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    Von dieser Verpflichtung kann der für den Staat handelnde Amtsträger oder Bedienstete durch das Einverständnis des Individualgrundrechtsträgers nicht freigestellt werden (Urteile vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00 und 2 WD 13.00 - juris Rn. 3, 13, und vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 - BVerwGE 86, 362 sowie BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 a.a.O. Rn. 61).

    Dem entspricht, dass es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich ist, ob sich der in seiner Würde und Ehre missachtete Kamerad subjektiv beleidigt gefühlt oder ein solches Verhalten nachträglich verziehen hat (Urteil vom 27. November 1990 a.a.O. = juris Rn. 7).

    Als Vorgesetzter lässt er dabei die von ihm nach § 10 Abs. 1 SG geforderte beispielhafte Haltung und Pflichterfüllung außer Acht und verstößt gegen die Grundregeln der Menschenführung in der Bundeswehr (Urteil vom 27. November 1990 a.a.O. = juris Rn. 3).

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    Die Beurteilung der Erheblichkeit bestimmt sich dabei nach der Sicht eines objektiven Betrachters - nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen - und richtet sich insbesondere nach Dauer und Intensität der störenden Beeinträchtigung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - juris Rn. 36).

    Der Untergebene darf keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 a.a.O. Rn. 61).

    Von dieser Verpflichtung kann der für den Staat handelnde Amtsträger oder Bedienstete durch das Einverständnis des Individualgrundrechtsträgers nicht freigestellt werden (Urteile vom 17. Oktober 2000 - BVerwG 2 WD 12.00 und 2 WD 13.00 - juris Rn. 3, 13, und vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 - BVerwGE 86, 362 sowie BGH, Urteil vom 14. Januar 2009 a.a.O. Rn. 61).

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    Diese besteht darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (vgl. Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    f) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - Rn. 35 ff.):.
  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    Zwar wurden die sachgleich geführten Strafverfahren gem. § 153a Abs. 1 StPO eingestellt; § 153a Abs. 1 StPO setzt jedoch, auch wenn es sich um ein Beendigungsverfahren mit Selbstunterwerfungscharakter handelt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, Kommentar, 53. Aufl. 2010, § 153a Rn. 12), gerade voraus, dass der jeweilige Straftatbestand erfüllt und der Täter schuldig ist, wobei die Schwere der Schuld - anders als bei § 153 StPO - nicht einmal gering zu sein braucht (Urteil vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    Milderungsgründe in den Umständen der Tat, die die Schuld jeweils mindern könnten, sind nicht gegeben, insbesondere liegt keine unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat ansonsten tadelfreier und im Dienst bewährter Soldaten vor (vgl. Urteil 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 2 WD 12.09

    Achtungswürdiges Verhalten; Bagatellschaden; Befehlsbefugnis; Beförderungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    Liegt kein mittlerer, sondern ein höherer bzw. niedrigerer Schweregrad vor, ist gegenüber der Regeleinstufung die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach "oben" bzw. nach "unten" zu modifizieren (Urteil vom 20. Mai 2010 - BVerwG 2 WD 12.09 - Rn. 46).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 2 WD 3.95

    Soldatenrecht - Stabsgefreiter - Dienstvergehen - Dienstgradherabsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11
    Da eine Beschränkung der Degradierung auf den Dienstgrad eines Oberstabsgefreiten oder Stabsgefreiten (der Reserve) nicht in Betracht kommt, weil diese Dienstgrade nach der Rechtsprechung des Senats nur solchen Soldaten verliehen werden können, die sich nach ihren dienstlichen Leistungen sowie einer tadelfreien Führung in und außer Dienst deutlich unter den Angehörigen des Mannschaftsdienstes herausheben (Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - BVerwGE 103, 246 ), waren beide Soldaten in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten herabzusetzen.
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09

    Abbrennen; Anschuldigungsschrift; Auslegung; Befehl; Dienstpflichtverletzung;

  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 10700/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1/11 -, juris, Rn. 56; Köhler, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 6. Auflage 2016, A.I.3.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1/11 -, juris, Rn. 56; Beschluss vom 21. Februar 2008 - 2 B 1/08 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2016n - 3d A 1203/16.O -, juris, Rn. 6.

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Wegen der hohen Bedeutung der hier geschützten Grundrechte und den durch den technischen Fortschritt gestiegenen Gefahren des Einsatzes von vergleichsweise leicht zugänglichen Überwachungsmitteln auch durch Kameraden ist es nicht zuletzt aus generalpräventiven Erwägungen geboten, die Herstellung heimlicher Filmaufnahmen unter Verstoß gegen § 201a StGB nicht geringer zu sanktionieren als die entwürdigende Behandlung von Untergebenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - juris Rn. 72 f.) oder eine sexuelle Belästigung (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N. und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 72).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 - 4 S 2200/17

    Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale als Dienstpflichtverletzungen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen hierzu (vgl. Urteil vom 01.02.2012 - 2 WD 1.11 -, Ritual des "Tapens"; Urteil vom 17.10.2000 - 2 WD 12.00, 2 WD 13.00 -, "Unteroffiziersprüfung", Urteil vom 22.10.1998 - 2 WD 11.98 -, "Erziehungsritual", Urteil vom 27.11.1990 - 2 WD 20.90, 2 WD 21.90 -, "Bestrafungsritual", Urteil vom 12.07.1984 - 2 WD 17.84 -, "Fernmeldetaufen", jeweils Juris) immer betont, dass es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich ist, ob sich der in seiner Würde und Ehre missachtete Kamerad subjektiv beleidigt gefühlt oder ein solches Verhalten nachträglich verziehen hat.

    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden zu achten, ist nicht nur um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die auch objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (zuletzt BVerwG, Urteil vom 01.02.2012 - 2 WD 1.11 -, m.w.N., Juris).

  • BVerwG, 15.08.2023 - 2 WDB 1.23

    Beschwerde der Wehrdisziplinaranwaltschaft gegen den Beschluss des

    Dem entspricht, dass es für die Verletzung der Kameradschaftspflicht unerheblich ist, ob sich in ihrer Würde und Ehre missachtete Kameraden subjektiv beleidigt gefühlt oder ein solches Verhalten verziehen haben (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 59).

    Die bisherige Würdigung der den Ausbildungsrahmen charakterisierenden Tatumstände deuten auf eine Behandlung hin, durch die Untergebene zum bloßen Objekt degradiert und ihre Subjektqualität prinzipiell in Frage gestellt worden sein könnte (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 55), ihnen ihr Dienst aber jedenfalls böswillig erschwert worden sein könnte (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 2 WD 6.07 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 59 Rn. 58 f.).

  • VG Düsseldorf, 14.05.2019 - 38 K 9264/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1/11 -, juris, Rn. 56; Beschluss vom 21. Februar 2008 - 2 B 1/08 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 3d A 1203/16.O -, juris, Rn. 6.
  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 9371/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1/11 -, juris, Rn. 56; Köhler, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 6. Auflage 2016, A.I.3.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1/11 -, juris, Rn. 56; Beschluss vom 21. Februar 2008 - 2 B 1/08 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 3d A 1203/16.O -, juris, Rn. 6.

  • VG Düsseldorf, 22.03.2018 - 35 K 10458/16

    Disziplinarmaßnahmen wegen Teilnahme an sog. Aufnahmeritualen rechtmäßig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1/11 -, juris, Rn. 56; Köhler, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 6. Auflage 2016, A.I.3.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1/11 -, juris, Rn. 56; Beschluss vom 21. Februar 2008 - 2 B 1/08 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 3d A 1203/16.O -, juris, Rn. 6.

  • BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15

    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition;

    b) Durch die Annahme der Tasche, das Belassen im Kofferraum seines privaten PKW, die Verneinung der Frage des Zeugen B. und die Veranlassung einer Ersatzbeschaffung durch den Zeugen D. hat der Soldat vorsätzlich die Pflicht aus § 7 SG verletzt, zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, vor allem zur Beachtung der Strafgesetze (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - m.w.N. Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 und vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 50 ff.), weil er eine Unterschlagung im Sinne von § 246 StGB zulasten des Bundes begangen hat.
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    b) Zugleich hat er damit nach § 15 Abs. 1 WStG vorsätzlich und wiederholt eine Straftat verwirklicht und auch dadurch gegen die Pflicht zum treuen Dienen verstoßen, da diese auch die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der geltenden Rechtsordnung, vor allem die Beachtung der Strafgesetze, einschließt (BVerwG, Urteil vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Rn. 50 ff.).
  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18

    Mobbing; Persönlichkeitsstörung; Posttraumtische Belastungsstörung;

    b) Zudem hat die frühere Soldatin gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG verstoßen, die Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, vor allem zur Beachtung der Strafgesetze, verlangt (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 und vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 Rn. 50 ff).
  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

  • BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18

    Streit um den Vorwurf des versuchten Erschleichens des Berufssoldatenstatus durch

  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

  • BVerwG, 24.07.2013 - 2 WD 11.12

    Anforderungen an die Herabsetzung des Dienstgrades eines Soldaten wegen sexueller

  • BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen

  • VG Düsseldorf, 15.04.2019 - 38 K 280/19

    Disziplinarrecht (Kürzung des Ruhegehalts)

  • BVerwG, 10.03.2016 - 2 WD 8.15

    Schadensmeldung für verlorene Speisebehälter trotz Wiederauffinden

  • BVerwG, 24.10.2013 - 2 WD 12.13

    Herabsetzung eines Oberfeldwebels in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der

  • VG Düsseldorf, 06.01.2020 - 38 K 5465/19
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2011 - 2 WD 1.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70700
BVerwG, 20.12.2011 - 2 WD 1.11 (https://dejure.org/2011,70700)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2011 - 2 WD 1.11 (https://dejure.org/2011,70700)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 2 WD 1.11 (https://dejure.org/2011,70700)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 2.11

    Dienstgradherabsetzung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2011 - 2 WD 1.11
    Die gerichtlichen Disziplinarverfahren BVerwG 2 WD 1.11 und BVerwG 2 WD 2.11 werden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 WD 1.11 verbunden.
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