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   BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14   

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BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14 (https://dejure.org/2015,19595)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2015 - 2 WD 13.14 (https://dejure.org/2015,19595)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 (https://dejure.org/2015,19595)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 23 SG, § 1 Abs 3 WDO
    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG, § 23 SG, § 1 Abs 3 WDO
    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

  • Wolters Kluwer

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten auf Grundlage der Zweckausrichtung des Wehrdisziplinarrechts; Aberkennung des Ruhegehalts nach Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung; Bestimmung der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens ...

  • rewis.io

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten auf Grundlage der Zweckausrichtung des Wehrdisziplinarrechts; Aberkennung des Ruhegehalts nach Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung; Bestimmung der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.02.2015 - 2 WD 2.14

    Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Abwesenheit; Ausgangspunkt der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14
    Die Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sie erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Rn. 30 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Rn. 33 m.w.N.).

    Für Fälle des vorsätzlichen eigenmächtigen Fernbleibens eines Soldaten von der Truppe ist aus spezial- und generalpräventiven Gründen bei kürzerer unerlaubter Abwesenheit Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bis in den Mannschaftsdienstgrad; bei vorsätzlich länger dauernder, wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht ist das Dienstvergehen so schwerwiegend, dass es regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder den Ausspruch der sonst gebotenen Höchstmaßnahme indiziert (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Rn. 53 m.w.N.).

    Ein Fernbleiben über einen Zeitraum, der über den regulären Urlaubsanspruch ohne Weiteres abgedeckt werden könnte, dokumentiert in aller Regel bei objektiver Betrachtung noch keine Abkehr vom Dienstherrn, weil dies eine Zeitspanne ist, nach der ein Soldat typischerweise wieder zurückkommt (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Rn. 55 m.w.N.).

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Rn. 56).

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14
    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen auch die Milderungsgründe sein, die es erlauben, von der im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen vorgesehenen Regelmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43 und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 95).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14
    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen auch die Milderungsgründe sein, die es erlauben, von der im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen vorgesehenen Regelmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43 und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 95).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14
    Der besondere Unrechtsgehalt des Dienstvergehens wird dadurch verstärkt, dass der frühere Soldat nicht nur gegen seine soldatische Pflicht zur Dienstleistung, sondern mit dem Verstoß gegen § 15 Abs. 1 WStG auch gegen seine Pflicht zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung, vor allem zur Beachtung der Strafgesetze, verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 44 Rn. 47 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.):.
  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14
    Nicht zu Lasten des früheren Soldaten ist freilich zu berücksichtigen, dass der Vorfall den mit der Durchführung des (Wehr)Strafverfahrens befassten Organen bekannt wurde (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14
    Diese Vorschrift gilt auch für Verfahren gegen frühere Soldaten (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14
    Der Milderungsgrund der seelischen Ausnahmesituation liegt erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt ist, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft regelmäßig zu einer milderen Regelmaßnahme führen muss als bei Soldaten mit Vorgesetztenstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Dabei ist zur Abgrenzung der kürzeren von einer längeren Abwesenheit der Zeitraum herangezogen worden, der durch den regulären Jahresurlaub abgedeckt werden kann (BVerwG, Urteile vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 47 Rn. 55, vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 42 und vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 34).
  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, die es gebieten, von der Regelmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Die Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sie erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19

    Besitz; Chat; Dienstgradherabsetzung; Folgen der Tat; Kinderpornografische

    Zwar kann es grundsätzlich zu Lasten des früheren Soldaten gewichtet werden, wenn er durch sein Verhalten eine vorläufige Dienstenthebung verursacht und dem Bund dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 38 und vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 29; Dau/Schütz, WDO, 7. Aufl. 2017, § 38 Rn. 31).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, die es gebieten, von der Regelmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 WD 11.17

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers der Reserve wegen unerlaubten

    aa) Für einen höheren Schweregrad des Dienstvergehens spricht die besondere Dauer des sich über 84 Tage erstreckenden Fernbleibens, womit es sich weit jenseits des dem früheren Soldaten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung i.V.m. § 5 Abs. 1 EUrlV jährlich zustehenden Urlaubszeitraums von 30 Tagen bewegt (BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 WD 6.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 35 Rn. 30, vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 47 Rn. 55 und vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

    Für Fälle des (vorsätzlichen) eigenmächtigen Fernbleibens eines Soldaten von der Truppe ist aus spezial- und generalpräventiven Gründen bei kürzerer unerlaubter Abwesenheit nach der Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bis in den Mannschaftsdienstgrad; bei länger dauernder, wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht ist das Dienstvergehen so schwerwiegend, dass es regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder den Ausspruch der sonst gebotenen Höchstmaßnahme - wie vorliegend die Aberkennung des Dienstgrades - indiziert (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 10.10.2019 - 2 WD 32.18

    Disziplinarische Ahndung des unerlaubten Fernbleibens eines Sodaten vom Dienst

    Zur Abgrenzung der kürzeren von einer längeren Abwesenheit hat der Senat den Zeitraum herangezogen, der durch den regulären Jahresurlaub abgedeckt werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 47 Rn. 55, vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 42 und vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 34).

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen auch die Milderungsgründe sein, die es erlauben, von der im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen vorgesehenen Regelmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 45 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

    Dass die Pflichtverletzungen bei den Strafverfolgungsbehörden bekannt wurden, ist dem Soldaten hingegen nicht anzulasten (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

  • VG Schleswig, 05.08.2020 - 22 A 4/19

    Disziplinarrecht der Bundesbeamten

  • TDG Süd, 01.08.2019 - TDG S 5 VL 25/17

    Schweres Dienstvergehen eines Soldaten

  • BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung von

  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung;

  • BVerwG, 08.10.2020 - 2 WD 22.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholten vorsätzlichen unerlaubten

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