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   BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96   

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BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96 (https://dejure.org/1997,3043)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 2 WD 24.96 (https://dejure.org/1997,3043)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 (https://dejure.org/1997,3043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche Thesen und Gewalttaten im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 48
  • NJW 1997, 2338
  • NVwZ 1997, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Die diskriminierenden und menschenverachtenden Äußerungen des früheren Soldaten widersprechen nicht nur eindeutig diesem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes, sondern auch dem ständigen Bemühen des Dienstherrn, die "Hypothek abzutragen", die auf Grund der nationalsozialistischen Verbrechen noch auf der Bundesrepublik Deutschland lastet (vgl. Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [334 f.]>).

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Senats dann verletzt, wenn sich ein Soldat nicht mit der Idee der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, der er dienen soll, identifiziert, sondern sich für Ziele einsetzt, die geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen (vgl. BVerwGE 86, 321 [327] m.w.N.).

    Dieser Sachverhalt ist jedoch gegeben, wenn der frühere Soldat aus seiner Auffassung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art und Weise der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit anderenSoldaten oder für Aktivitäten im Sinne seiner Überzeugung zieht (<BVerwGE 86, 321 [327 f.]>).

    Die Würde des Menschen und das Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung gehören jedoch zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit sowie der Freiheit und Gleichheit aller darstellt (BVerwGE 86, 321 [329] m.w.N.).

  • BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Sodaten wegen wiederholter Abgabe von

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Im übrigen sind die Äußerungen des früheren Soldaten nicht anders zu werten als die Forderung nach Vergasung u.a. auch der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Türken, die der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - <NZWehrr 1984, 167 [f.]> als Verstoß gegen die politische Treuepflicht nach § 8 SG gewürdigt hat.

    Bereits in seiner Entscheidung vom 24. Januar 1984 (BVerwG 2 WD 40.83 <NZWehrr 1984, 167>) hat der Senat bei der Forderung nach Erschießung oder Vergasung der in Deutschland lebenden Türken von einem "besonders erschreckenden Unverständnis" gesprochen.

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Diese Normen stellen insoweit allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG dar, die nicht eine bestimmte Meinung wegen ihres Inhalts verbieten, sondern in Ausfüllung des Art. 17 a Abs. 1 GG die Freiheit der Meinungsäußerung beschränken, um dadurch die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr und die Erfüllung der ihr gestellten Aufgaben zu sichern (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [325]> m.w.N.).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [332 f.] m.w.N.>) sind Besonnenheit, Unvoreingenommenheit und Toleranz sowie ein sachliches, abgewogenes Urteil für einen Vorgesetzten unerläßlich, um Untergebenen ein Vorbild sein zu können.

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Die Rechtsprechung zählt hierzu beispielsweise die unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteil vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 2> m.w.N.).
  • BVerwG, 15.07.1982 - 2 WD 63.81

    Disziplinarverfahren gegen einen früheren Soldaten - Nachwirkende Verpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Hierbei ist der Senat gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 WDO nicht an die in § 57 Abs. 1 Satz 1 WDO bezeichneten Beschränkungen gebunden, wenn bei einem Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit die Entfernung aus dem Dienstverhältnis gerechtfertigt wäre (Urteile vom 12. Januar 1967 - BVerwG 2 WD 44.66 -<BVerwGE 33, 81 [BVerwG 21.01.1967 - II WD 44/66] [f.]> und vom 15. Juli 1982 - BVerwG 2 WD 63.81 - <BVerwGE 76, 7 [10]>).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 2 WD 74.79

    Verstoß gegen die Pflicht des Eintretens für die Erhaltung der freiheitlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Ein Soldat, der extrem-politische Ansichten wie Völkermord und massenhafte Vernichtung von Menschen anderer Rasse oder Hautfarbe vor dem historischen Hintergrund des NS-Regimes in Deutschland von 1933 bis 1945 vertritt, hat grundsätzlich die härteste disziplinargerichtliche Maßnahme verwirkt (vgl. Urteil vom 4. September 1980 - BVerwG 2 WD 74.79 -).
  • Drs-Bund, 07.03.1995 - BT-Drs 13/700
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Deswegen hat es der Wehrbeauftragte als einen besonderen Aspekt seines parlamentarischen Auftrags angesehen, dem Deutschen Bundestag regelmäßig über Entwicklungen des Rechtsextremismus und der Ausländerfeindlichkeit in der Bundeswehr zu berichten (Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten - Jahresbericht 1994 (36. Bericht) - Deutscher Bundestag Drucksache 13/700 vom 7. März 1995).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Die Achtung der Menschenrechte ist ein grundlegendes Prinzip der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [13]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Das Grundrecht der Betroffenen auf unbedingte Achtung ihres privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) und ihr Anspruch, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6 f.]), waren in der Situation an Bord eines Schiffes besonders gefährdet und deshalb in besonderem Maße schützenswert (BVerfGE 44, 197 [203]).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96
    Das Grundrecht der Betroffenen auf unbedingte Achtung ihres privaten Lebensbereichs (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) und ihr Anspruch, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6 f.]), waren in der Situation an Bord eines Schiffes besonders gefährdet und deshalb in besonderem Maße schützenswert (BVerfGE 44, 197 [203]).
  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen

  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80

    Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen -

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 -), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z. B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 BVerwGE 111, 45 - = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 34 = NZWehrr 2000, 255) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (Urteil vom 25. Januar 2000 a. a. O. und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 -), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 BVerwGE 111, 25 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 32 = NZWehrr 2000, 126 m. w. N.), wenn er im Unterkunftsbereich vor der NS Hakenkreuzfahne oder anderen NS Symbolen posiert und sich fotografieren lässt (Urteil vom 12. Februar 2003 a. a. O.), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 34 = NZWehrr 2001, 171), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 BVerwGE 113, 48, [51] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 NZWehrr 1997, 161) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 NZWehrr 1984, 167).

    Ruft ein Soldat durch sein dienstliches oder außerdienstliches Verhalten (z. B. durch die Verwendung menschenverachtender Formulierungen, vgl. Urteil vom 22. Januar 1997 a. a. O.) eine Erinnerung an die Verbrechen und Ideologien des NS Regimes wach oder gerät er sonst in den Verdacht, dass er das NS-Regime und dessen verbrecherische Ideologie und Politik rechtfertigt oder als Vorbild hinstellt, und hält er dies für unbegründet, ist er gehalten, glaubhaft diesem Eindruck aktiv entgegenzuwirken und unzweideutig darzutun, dass dieser Verdacht ungerechtfertigt ist (BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [348] = NJW 1975, 1641).

  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48, , vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Die Bundeswehr als Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland kann erwarten und muss davon ausgehen, dass sich die Soldaten zu den rechtsstaatlichen Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, insbesondere zu den Grundrechten, bekennen und für ihre Verwirklichung einsetzen (BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58 und vom 20. Oktober 1999 - 2 WD 9.99 - BVerwGE 111, 25 ).

    Da die politische Treuepflicht zu den elementarsten soldatischen Pflichten gehört, ist ihre Verletzung eine der schwersten denkbaren Pflichtwidrigkeiten (BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40.83 - NZWehrr 1984, 167, vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58, vom 28. September 1990 - 2 WD 27.89 - BVerwGE 86, 321, vom 25. Januar 2000 - 2 WD 43.99 - BVerwGE 111, 45, vom 7. November 2000 - 2 WD 18.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 40, vom 28. Februar 2002 - 2 WD 35.01 - Buchholz 236.1 § 8 SG Nr. 4 S. 24 f. und vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 39 Rn. 49).

  • BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 35.22

    Erfolgreicher Antrag eines Soldaten gegen die Feststellung eines

    (b) Der Geheimschutzbeauftragte ist überdies zutreffend davon ausgegangen, dass rechtsextremistische, rassistische und insbesondere antisemitische Äußerungen, wie sie hier von dem Antragsteller am 16. September 2017 artikuliert worden sind, Indizien für ein mangelndes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die fehlende Bereitschaft, für ihre Erhaltung jederzeit einzutreten, sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 und Beschluss vom 27. Juli 2020 - 2 WDB 5, 20 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung;

    Die Bundeswehr als Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland kann erwarten und muss davon ausgehen, dass sich die Soldaten zu den rechtsstaatlichen Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, insbesondere zu den Grundrechten, bekennen und für ihre Verwirklichung einsetzen (Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 58 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 = NZWehrr 1997, 161 und vom 20. Oktober 1999 - BVerwG 2 WD 9.99 - BVerwGE 111, 25 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 32).
  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

    Dementsprechend hat der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass eine Verletzung der in § 8 SG normierten Pflicht nicht nur dann vorliegt, wenn ein Soldat Propagandamaterial einer verfassungswidrigen Organisation wie einer NSDAP Auslandsorganisation verbreitet (Urteil vom 1. Juni 1983 BVerwG 2 WD 48.82 ); vielmehr ist dies auch dann der Fall, wenn ein Soldat das "Horst-Wessel-Lied" singt (Urteil vom 4. September 1980 BVerwG 2 WD 74.79 ), wenn er NS Gesten und Äußerungen verwendet, in dem er z.B. "Sieg Heil" ruft (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 ) oder in der Öffentlichkeit den "Hitler Gruß" ausführt (Urteil vom 25. Januar 2000 BVerwG 2 WD 43.99 und Beschluss vom 29. August 2002 BVerwG 2 WDB 6, 02 ), wenn er die Massenmorde an Menschen jüdischen Glaubens während des NS Regimes ernsthaft in Zweifel zieht und den Angriff des Deutschen Reichs auf Polen leugnet (Urteil vom 20. Oktober 1999 BVerwG 2 WD 9.99 ), im Dienst Ausdrücke verwendet, die auf Sympathien zum NS Regime und zur Waffen SS schließen lassen (Urteil vom 21. November 2000 BVerwG 2 WD 27.00 ), wenn er die Erschießung und Vergasung von in Deutschland lebenden "Nichtariern" und damit Gewalttaten im Sinne der NS Ideologie propagiert (Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 , ) oder wenn er einzelnen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen das Existenzrecht abspricht (Urteil vom 24. Januar 1984 BVerwG 2 WD 40.83 ).

    Ruft ein Soldat durch sein dienstliches oder außerdienstliches Verhalten (z.B. durch die Verwendung menschenverachtender Formulierungen, vgl. Urteil vom 22. Januar 1997 BVerwG 2 WD 24.96 ) eine Erinnerung an die Verbrechen und Ideologie des NS Regimes wach oder gerät er sonst in den Verdacht, dass er das NS-Regime und dessen verbrecherische Ideologie und Politik rechtfertigt oder als Vorbild hinstellt, und hält er dies für unbegründet, ist er gehalten, glaubhaft diesem Eindruck aktiv entgegenzuwirken und unzweideutig darzutun, dass dieser Verdacht ungerechtfertigt ist.

  • BVerwG, 23.01.1997 - 2 WD 37.96

    Verfassungsrecht - Recht auf freie Meinungsäußerung

    Durch die Einbringung einer solchen Schmähkritik in den dienstlichen Bereich und die Aushändigung an seine Kameraden hat der Soldat zwar nicht gegen die Pflichten nach §§ 7, 8, 10 Abs. 3 und 6, § 12 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SG verstoßen (siehe hierzu Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 -), weil ihm eine eigene Meinungsäußerung nicht zweifelsfrei nachweisbar war; er hat jedoch die Pflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG verletzt, sich im dienstlichen Bereich achtungs- und vertrauensgerecht zu verhalten.

    Der Senat hat "gehässige und bornierte Auslassungen" eines Soldaten, die "mit polemischen Stellungnahmen zur Ausländerfrage oder mit berechtigter Kritik an Erscheinungen in diesem Staat" nichts zu tun haben, als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet (vgl. Urteil vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 WD 40.83 - <NZWehrr 1984, 167 [168]>) und unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - <BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] [12 f.]>) mehrfach darauf hingewiesen, daß die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte bzw. die Würde des Menschen zu den grundlegenden Prinzipien der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gehören (vgl. Urteile vom 22. Januar 1984 a.a.O., vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [329]>, und vom 22. Januar 1997 a.a.O.).

    Die Bundeswehr als Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland muß davon ausgehen können, daß sich die Soldaten in besonderer Weise zu den Grundrechten bekennen und für ihre Verwirklichung einsetzen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1997 a.a.O.).

  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme;

    Rechtsextremistische, ausländerfeindliche und rassistische Äußerungen stellen gewichtige Indizien für ein mangelndes Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und die fehlende Bereitschaft, für ihre Erhaltung jederzeit einzutreten, dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1997 - 2 WD 24.96 - Beschl. v. 27.07.2020 - 2 WDB 5, 20, juris Rn. 40).
  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48, 54).
  • BVerwG, 20.10.1999 - 2 WD 9.99

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen Bestreitens der

    Die Bundeswehr als Organ der Exekutive der Bundesrepublik Deutschland kann erwarten und muß davon ausgehen, daß sich die Soldaten zu den rechtsstaatlichen Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes, insbesondere zu den Grundrechten bekennen und für ihre Verwirklichung einsetzen (Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - NZWehrr 1997, 161 >).

    In der bereits zitierten Entscheidung vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - hat der Senat in bezug auf einen Angehörigen der Reserve (§ 61 Abs. 1 WDO) folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15

    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition;

    Wer vorsätzlich die Wahrheitspflicht verletzt, vorsätzlich Vermögensstraftaten zulasten des Dienstherrn begeht oder seine Vermögensbetreuungspflicht zugunsten des Dienstherrn außer Acht lässt, erschüttert das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Integrität (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1997 - 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 , vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).
  • VG Sigmaringen, 27.07.2023 - DL 12 K 1086/23

    Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens bei Aussetzung aufgrund eines

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

  • BVerwG, 11.09.2014 - 2 WD 11.13

    Ordnungsgemäße Verurteilung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht wegen

  • BVerwG, 11.06.2015 - 2 WD 12.14

    Unerlaubtes Fernbleiben von der Dienststelle; Wahrheitspflichtverletzung

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

  • BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der

  • BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 18.21

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in seiner erweiterten

  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung

  • BVerwG, 27.07.2020 - 2 WDB 5.20

    Vorläufige Anordnungen bei Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens

  • BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines

  • BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten Schikanierung von Untergebenen während der

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