Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,6356
BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11 (https://dejure.org/2013,6356)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2013 - 2 WD 25.11 (https://dejure.org/2013,6356)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 (https://dejure.org/2013,6356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,6356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 Abs 2 Alt 1 SG, § 10 Abs 3 SG, § 10 Abs 4 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG
    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarische Maßnahmen bei verspätetem Dienstantritt eines Soldaten und Auffunrderung eines rangniedrigeren Soldaten zur Beschaffung von Bier

  • rewis.io

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarische Maßnahmen bei verspätetem Dienstantritt eines Soldaten und Auffunrderung eines rangniedrigeren Soldaten zur Beschaffung von Bier

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06

    Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    Maßgeblich ist der Erklärungsgehalt nach dem Empfängerhorizont eines objektiven Betrachters (sog. objektivierter Empfängerhorizont gemäß §§ 133, 157 BGB, vgl. Urteil vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 WD 12.06 - Buchholz 449 § 10 SG Nr. 58 Rn. 65).

    Der Soldat hat mit diesem Verhalten zugleich vorsätzlich gegen § 7 SG verstoßen, der die Loyalität zur Rechtsordnung (Urteil vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 33.11 - ) und somit auch § 32 WStG einschließt (vgl. Urteil vom 3. Juli 2007 a.a.O. Rn. 71).

    Danach wiegt das Dienstvergehen des Soldaten, dessen Schwerpunkte - schon unabhängig von der Frage seiner Strafbarkeit (Urteil vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 WD 12.06 - juris Rn. 85) - im wiederholten Erteilen eines rechtswidrigen Befehls zu nichtdienstlichen Zwecken (Anschuldigungspunkt 2, Unterpunkt 1) sowie in der ebenfalls vorsätzlichen Nichtausübung der Dienstaufsicht (Anschuldigungspunkt 3, Unterpunkt 1) liegen, durchaus bereits schwer.

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    cc) Mit dem verspäteten Antritt zum Dienst verstieß der Soldat gegen die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG), da sie die Pflicht zur Anwesenheit und gewissenhafter Dienstleistung einschließt (Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5 m.w.N.).

    Die Schwere des Dienstvergehens wird ferner dadurch bestimmt, dass der Soldat als Hauptmann in einem Vorgesetztenverhältnis stand (§ 10 Abs. 1 SG) und er Chef einer Kompanie war, in der der Offiziernachwuchs ausgebildet wurde (zur Vorgesetztenstellung: Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).

    Der Verstoß gegen die Pflicht zur Dienstaufsicht (gemäß § 10 Abs. 2, Alt. 1 SG) nähert sich vorliegend in seiner Handlungsweise dem unerlaubten Fernbleiben vom Dienst, bei dem bei kürzerer unerlaubter Abwesenheit Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bildet (vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    Selbst dies hätte der Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 WDO nicht entgegen gestanden (vgl. Urteile vom 24. Mai 2012 - BVerwG 2 WD 19.11 - juris Rn. 26 m.w.N. und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 -).

    Ein fahrlässiges Handeln liegt dann vor, wenn der Täter eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden können (vgl. Urteile vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 13.09 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 54 Rn. 23 und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 - BVerwGE 120, 166 ).

    Der Soldat hat mit den festgestellten Verhaltensweisen vorsätzlich gegen das Verbot verstoßen, Befehle nur zu dienstlichen Zwecken zu erteilen, § 10 Abs. 4 SG (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 -).

  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    In Widerspruch zu dieser Verpflichtung steht, dass der Soldat durch das Angebot an den Hauptfeldwebel Kr. billigend dessen disziplinarische Verfolgung in Kauf genommen hat, weil dieser entgegen der ZDv 10/5 Nr. 403 während der Dienstzeit Alkohol konsumiert hätte (vgl. zur Rechtsqualität der ZDv 10/5: Urteil vom 12. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 44.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 31).

    Der Senat hat bei ihnen als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung angenommen (Urteil vom 12. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 44.09 - NZWehrr 2011, 121 = juris Rn. 23, 43).

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    Der Untergebene muss unter anderem das - berechtigte - Gefühl haben, dass er vom Vorgesetzten nicht nur als Befehlsempfänger betrachtet wird, sondern dass dieser sich bei allen Handlungen und Maßnahmen vom Wohlwollen gegenüber dem jeweiligen Soldaten leiten lässt und er stets bemüht ist, ihn vor Schäden und unzumutbaren Nachteilen zu bewahren (vgl. etwa Urteil vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 42).

    Die gleichzeitige Verletzung der Fürsorge- und Kameradschaftspflicht schließen sich nicht aus (vgl. Urteil vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 - BVerwGE 103, 144 ), und vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 16.02.2012 - 2 WD 7.11

    Folgen der Disziplinarmaßnahme; Nebeneinander von Beförderungsverbot und

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    Da er bereits seit April 2010 formal alle Voraussetzungen für eine Beförderung zum Major erfüllt, hat das Disziplinarverfahren als solches bereits Auswirkungen auf den dienstlichen Werdegang des Soldaten gezeitigt (vgl. dazu: Urteil vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 42).

    Zwar ist der Zeitraum der faktischen Beförderungssperre vorliegend nicht durch ein erfolgloses Rechtsmittel der Wehrdisziplinaranwaltschaft, sondern ausschließlich vom Soldaten verlängert worden (vgl. dazu Urteile vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 61, vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 42, und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 95); der Senat berücksichtigt jedoch insoweit zugunsten des Soldaten, dass die bereits für September 2012 anberaumte Berufungshauptverhandlung aus Gründen aufgehoben wurde, die in der Sphäre des Gerichts lagen.

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    Ein fahrlässiges Handeln liegt dann vor, wenn der Täter eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden können (vgl. Urteile vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 13.09 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 54 Rn. 23 und vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 WD 14.03 - BVerwGE 120, 166 ).

    Bei objektiver Auslegung der Ziffer 2 der Anschuldigungsschrift war dem Soldaten auch dies vorgeworfen worden (zu den Bestimmtheitsanforderungen einer Anschuldigungsschrift: Urteil vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 13.09 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 54 Rn. 18).

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    Die Einleitungsverfügung bestimmt weder den Umfang des Verfahrens, noch braucht sie - anders als die Anschuldigungsschrift - den disziplinaren Vorwurf im Einzelnen darzulegen (vgl. Urteil vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - juris Rn. 23 ff.).

    Zwar ist der Zeitraum der faktischen Beförderungssperre vorliegend nicht durch ein erfolgloses Rechtsmittel der Wehrdisziplinaranwaltschaft, sondern ausschließlich vom Soldaten verlängert worden (vgl. dazu Urteile vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 61, vom 16. Februar 2012 - BVerwG 2 WD 7.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 9 Rn. 42, und vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 2 WD 29.11 - Rn. 95); der Senat berücksichtigt jedoch insoweit zugunsten des Soldaten, dass die bereits für September 2012 anberaumte Berufungshauptverhandlung aus Gründen aufgehoben wurde, die in der Sphäre des Gerichts lagen.

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    Zudem bildet Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei der Erteilung rechtswidriger Befehle, die der Inanspruchnahme von Personal zu privaten Zwecken dienten, je nach Gewicht des Dienstvergehens eine Gehaltskürzung und/oder ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade (Urteil vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 ).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
    Die gleichzeitige Verletzung der Fürsorge- und Kameradschaftspflicht schließen sich nicht aus (vgl. Urteil vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 - BVerwGE 103, 144 ), und vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Unzulässigkeit von

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10

    Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes

  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
  • BVerwG, 12.10.1983 - 1 WB 128.82

    Förmliche Mißbilligung - Befehl - Kameradschaftlicher Hinweis - Anspruch auf

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06

    Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum;

  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89

    Alkoholverbot für Luftfahrzeugführer und Besatzungsangehörige der Bundeswehr

  • BVerwG, 15.04.1977 - 2 WD 34.76

    Manipulieren von Schusswaffen - Fahrlässiger Verstoß gegen Dienstpflichten -

  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 33.11

    Trennungsgeldbetrug; Maßnahmebemessung; besonders schwerer Fall; unterbliebene

  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 WD 53.85

    Voraussetzungen der Beschwerdeunterdrückung im Wehrstrafrecht - Unberechtigte

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 8.12

    Recht auf Gewährung der Schlussgehörs im vorgerichtlichen Verfahren; Unterbleiben

  • BVerwG, 21.02.1986 - 2 WD 9.85

    Bataillonskommandeur - MOT-Marsch - Trunkenheit der Kraftfahrer

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

  • BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 19.11

    Angemessenheit der Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten bei Errichtung

  • BVerwG, 14.03.2024 - 2 WNB 2.23

    Disziplinarbefugnis bei Zeugenstellung

    Maßgeblich ist der Erklärungsgehalt nach dem Empfängerhorizont eines objektiven Betrachters (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 45 und vom 21. September 2023 - 2 WD 5.23 - NVwZ-RR 2024, 110 Rn. 16).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

    Durch die Herausnahme des Soldaten aus der Ausbildung für den Laufbahnwechsel hat sich zudem das faktische Beförderungsverbot bereits konkret nachteilig und damit auch pflichtenmahnend auf ihn ausgewirkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 32.11 - juris Rn. 49, vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 84 und vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Zwar wäre die enthemmende Wirkung einer Alkoholisierung auch bereits im Vorstadium des § 21 StGB schuldmildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 74), wenn der frühere Soldat wegen einer Alkoholerkrankung schuldlos Alkohol konsumiert und wegen dieses Zustandes das Dienstvergehen begangen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

    Der Begriff des "Angebrachtseins" in § 108 Abs. 3 Satz 2 WDO eröffnet den Weg zu einer Opportunitätsentscheidung in Abwägung der Gründe in der Person des Soldaten, der Art und Weise des Dienstvergehens und seinen Auswirkungen mit den Interessen des Dienstherrn an der Aufrechterhaltung der Disziplin in den Streitkräften (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - Rn. 65; Dau/Schütz, WDO, Kommentar, 7. Aufl. 2017, § 108 Rn. 10).

    Es ist angebracht, von der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme abzusehen, wenn die Auswirkungen des Disziplinarverfahrens bereits eine pflichtenmahnende Wirkung gezeitigt haben, die das Maß der Pflichtenmahnung der an sich gebotenen Maßnahme erreichen und auch unter generalpräventiven Aspekten den Zwecken des Verfahrens Genüge tun (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 a.a.O. Rn. 66).

    Da die Pflichtverletzungen bereits mehr als vier Jahre zurückliegen und durch das gerichtliche Disziplinarverfahren, nicht zuletzt die bindenden Feststellungen des Urteils der Vorinstanz und die Bemessungserwägungen dieses Urteils, deutlich wird, dass Pflichtverletzungen der vom Soldaten begangenen Art grundsätzlich nicht geduldet werden, werden durch die Einstellung des Verfahrens auch generalpräventive Erwägungen nicht vernachlässigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. April 2008 - 2 WD 13.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 25 Rn. 55 und vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - Rn. 87).

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19

    Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle

    Ein fahrlässiges Handeln liegt nach der Rechtsprechung im Disziplinarrecht dann vor, wenn der Täter eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, die er nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten hätte vorhersehen und vermeiden können (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25/11 - juris Rn. 34; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Januar 2014 - 20 LD 10/13 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A

    Etwas anderes gilt dann, wenn der Soldat unverschuldet, wie etwa durch eine zum Zeitpunkt des Dienstvergehens bestehende Alkoholerkrankung (vgl. Urteile vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 21 und 25 = NZWehrr 2012, 26 = juris und vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - juris Rn. 74), in den Zustand der Alkoholisierung geriet.

    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende und auch für das Disziplinarrecht geltende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verbietet namentlich, eine schwerere Disziplinarmaßnahme als die nach den Bemessungsfaktoren des § 38 Abs. 1 WDO gebotene und damit individueller Schuld entsprechende zu verhängen (Urteil vom 4. März 2009 - BVerwG 2 WD 10.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 = juris jeweils Rn. 62; vgl. auch Urteile vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 74, vom 27. Juli 2010 - BVerwG 2 WD 5.09 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 30 Rn. 25 = NZWehrr 2012, 256 und vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 (258 f.); BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - NVwZ 2008, S. 669 f.).

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Der sachliche Umfang des streitgegenständlichen Dienstvergehens ergibt sich erst aus der Anschuldigungsschrift (BVerwG, Urteile vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - juris Rn. 23 ff. und vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 2 WD 4.13

    Rechtmäßigkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens u. Verhängung eines

    Aus der Warte eines objektiven Beobachters war der Alarmruf als Befehl zu entsprechendem Verhalten zu verstehen (Urteil vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 45) und ist auch so verstanden worden.

    Auch die Erteilung eines Befehls zu nichtdienstlichen Zwecken ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen eine zentrale Dienstpflicht eines Vorgesetzten (Urteile vom 20. Mai 2010 - BVerwG 2 WD 12.09 - Rn. 26 und vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - Rn. 68).

  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

    Zwar wäre die enthemmende Wirkung einer Alkoholisierung auch bereits im Vorstadium des § 21 StGB schuldmildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 74), wenn der frühere Soldat wegen einer Alkoholerkrankung schuldlos Alkohol konsumiert und wegen dieses Zustands ein Dienstvergehen begangen hätte (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35).

    Da Hinweise auf eine Alkoholerkrankung jedoch nicht vorliegen, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Soldat, der sich schuldhaft - also fahrlässig oder vorsätzlich - alkoholisiert und sich damit in einen zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (BVerwG, Urteile vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 42 sowie vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 73).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Zwar wäre die enthemmende Wirkung einer Alkoholisierung auch bereits im Vorstadium des § 21 StGB schuldmildernd zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 74), wenn der Soldat wegen einer Alkoholerkrankung schuldlos Alkohol konsumiert und wegen dieses Zustandes das Dienstvergehen begangen hätte (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35).
  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

  • BVerwG, 03.12.2015 - 2 WD 2.15

    Werfen des nicht zugelassenen Böllers im Fußballstadion; Enthemmung durch

  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

  • BVerwG, 09.10.2019 - 2 WDB 3.19

    Einbehalt der Bezüge; Mäßigungspflicht; Uniformtrageverbot; politische

  • VGH Bayern, 04.05.2022 - 16a D 19.1036

    Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, hier:

  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 05.09.2013 - 2 WD 24.12

    Außerdienstliches Dienstvergehen; zusätzliche disziplinarrechtliche Ahndung;

  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 WD 40.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Schießens mit einer Signalpistole

  • BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12

    Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten aufgrund des Fernbleibens vom

  • BVerwG, 14.02.2013 - 2 WD 27.11

    Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten bei vorsätzlichem Verstoß gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht