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   BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18   

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BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18 (https://dejure.org/2018,25057)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2018 - 2 WD 4.18 (https://dejure.org/2018,25057)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 (https://dejure.org/2018,25057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen Tätlichkeit gegenüber seiner (früheren) Lebenspartnerin; Vorsätzliche Verletzung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht; Bestimmung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens; Bestimmung des ...

  • rewis.io

    Häusliche Gewalt; unterbliebene Beförderung; Beförderungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen Tätlichkeit gegenüber seiner (früheren) Lebenspartnerin; Vorsätzliche Verletzung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht; Bestimmung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens; Bestimmung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Diesen Verpflichtungen hat ein Soldat auch außer Dienst sowie außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen jederzeit zu entsprechen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 28 S. 14, vom 2. März 2000 - 2 WD 44.99 - Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 32 S. 21 f. und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 24 jeweils m.w.N.).

    Der Senat berücksichtigt aber zugunsten des Soldaten, wenn auch mit minderem Gewicht als im Falle eines klassischen Milderungsgrundes in den Umständen der Tat (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78, 91, vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 37), dass dieser sich in einer schwierigen, mit dauerhaften psychischen Belastungen verbundenen Lebensphase befand.

    Dasselbe gilt, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 46).

    Eine Dienstgradherabsetzung ist auch bei mehrfachen Wiederholungen von Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB grundsätzlich tat- und schuldangemessen (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 47).

    Dieser Umstand rechtfertigt trotz der außerdienstlichen Begehung die einschneidende Maßnahme einer Dienstgradherabsetzung (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Jedoch kann es davon unabhängig maßnahmemildernd wirken, wenn ein Soldat bereits erhebliche Nachteile im beruflichen Fortkommen durch das faktische Beförderungsverbot des laufenden Verfahrens erlitten hat (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 32.11 - juris Rn. 49, vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - Rn. 84 und vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Jedoch kann es davon unabhängig maßnahmemildernd wirken, wenn ein Soldat bereits erhebliche Nachteile im beruflichen Fortkommen durch das faktische Beförderungsverbot des laufenden Verfahrens erlitten hat (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2012 - 2 WD 32.11 - juris Rn. 49, vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - Rn. 84 und vom 27. Juni 2013 - 2 WD 5.12 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Dasselbe gilt, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - Rn. 43 und vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Dass außerdienstliches Fehlverhalten ohne zusätzlichen Bezug zur Dienstausübung § 17 Abs. 2 Satz 2 SG regelmäßig nur dann verletzt, wenn das Strafrecht dafür eine mittelschwere Strafe androht (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 Rn. 59 ff.), führt nicht dazu, dass der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei außerdienstlichen Tätlichkeiten mit einer milderen Maßnahmeart anzusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - BVerwGE 149, 315 Rn. 44).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Bei außerdienstlich begangenen vorsätzlichen Körperverletzungen bildet den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Herabsetzung im Dienstgrad jedenfalls dann, wenn eine brutale körperliche Misshandlung im Sinne der §§ 224 bis 227 StGB vorliegt (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32).
  • BVerwG, 24.04.2014 - 2 WD 39.12

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Stabsunteroffiziers der Besoldungsgruppe A

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Dass außerdienstliches Fehlverhalten ohne zusätzlichen Bezug zur Dienstausübung § 17 Abs. 2 Satz 2 SG regelmäßig nur dann verletzt, wenn das Strafrecht dafür eine mittelschwere Strafe androht (BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 WD 5.13 - BVerwGE 149, 224 Rn. 59 ff.), führt nicht dazu, dass der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei außerdienstlichen Tätlichkeiten mit einer milderen Maßnahmeart anzusetzen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2014 - 2 WD 39.12 - BVerwGE 149, 315 Rn. 44).
  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 WD 11.17

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers der Reserve wegen unerlaubten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Zu betrachten ist nur die Dauer des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens berechnet ab dem Eingang der Anschuldigungsschrift bei Gericht (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2017 - 2 WD 1.17 - juris Rn. 91, vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - Rn. 43 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Zu betrachten ist nur die Dauer des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens berechnet ab dem Eingang der Anschuldigungsschrift bei Gericht (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2017 - 2 WD 1.17 - juris Rn. 91, vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - Rn. 43 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 32.11

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Maßnahmebemessung; Beförderungsverbot

  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 WD 44.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Körperverletzung - Herabsetzung eines

  • BVerwG, 19.10.1999 - 2 WD 26.99

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen gemeinschaftlichen Raubes und

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 WD 21.15

    Sexuelle Belästigung von Rekrutinnen; Verleiten zur Falschaussage

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 23.01.1996 - 2 WD 32.95
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

  • BVerwG, 05.05.1998 - 2 WD 25.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Mißhandlung eines

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

    Denn bei einer auf die Bemessung der Disziplinarmaßnahme beschränkten Berufung wird der Prozessstoff nicht mehr von der Anschuldigungsschrift, sondern nur von den bindenden Tat- und Schuldfeststellungen des angefochtenen Urteils bestimmt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 18).

    Wer durch seine Unfähigkeit oder Unwilligkeit, die Grenzen der rechtmäßigen Anwendung von Gewalt im außerdienstlichen Bereich zu achten, Achtung und Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordern, ernsthaft beeinträchtigt, gefährdet damit die Voraussetzungen seiner Verwendungsfähigkeit und beeinträchtigt den Ablauf des militärischen Dienstes (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Wer in dieser Stellung eine Pflichtverletzung begeht, gibt ein schlechtes Beispiel, was das Gewicht seines Dienstvergehens erhöht (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 23).

    Das Motiv, Konflikte - hier in der Partnerschaft und mit Dritten - unter Einsatz von Gewalt oder durch Drohung mit ihr zu lösen, ist in hohem Maße sozialschädlich und gefährdet das Zusammenleben in der Gesellschaft, das auf eine friedliche Konfliktlösung angewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 26).

    Grundsätzlich wird verlangt, dass der geistig gesunde Mensch sich und seine Affekte beherrscht (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 29; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 375/00 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Für den Soldaten spricht auch, dass er der Verantwortung gegenüber seinen Kindern durch Unterhaltszahlungen kontinuierlich gerecht wird und er zu ihnen regelmäßig Kontakt pflegt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 35).

  • VG München, 23.10.2019 - M 21b K 18.6134

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit bei Verurteilung wegen vorsätzlicher

    Die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten kann durch sein Verhalten schon dann Schaden nehmen, wenn dieses Zweifel an seiner Redlichkeit und Zuverlässigkeit weckt oder seine Eignung für die jeweilige Verwendung in Frage stellt (BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4/18 - juris Rn. 52).

    Eine körperliche Misshandlung ist sowohl mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und dem Verfassungsprinzip der Wahrung der Menschenrechte als auch mit der gesetzlichen Verpflichtung eines Vorgesetzten zu vorbildhaftem Verhalten gemäß § 10 Abs. 1 SG unvereinbar (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4/18 - juris Rn. 22).

    Auch das Motiv, Konflikte - in der Partnerschaft - unter Einsatz von Gewalt zu lösen, ist als in hohem Maße sozialschädlich zu bewerten (vgl. auch BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4/18 - juris Rn. 26).

    Wer durch seine Unfähigkeit oder Unwilligkeit, die Grenzen der rechtmäßigen Anwendung von Gewalt im außerdienstlichen Bereich zu achten, Achtung und Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordern, ernsthaft beeinträchtigt, gefährdet damit auch die Voraussetzungen seiner Verwendungsfähigkeit und beeinträchtigt den Ablauf des militärischen Dienstes (BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4/18 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

    Dies kann dem früheren Soldaten zugutegehalten werden (vgl. BVerwG Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 30).

    Dagegen spricht, dass der frühere Soldat nicht alkoholsüchtig war, nach eigenen Angaben nur eine mittelschwere Depression hatte und seinen Pflichten im Dienst uneingeschränkt nachkommen konnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 32).

    Das Motiv, Konflikte unter Einsatz von Gewalt zu lösen, ist in hohem Maße sozialschädlich und gefährdet das Zusammenleben in der Gesellschaft, das auf eine friedliche Konfliktlösung angewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20

    Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder-

    Vielmehr muss eine konkret anstehende Beförderung durch das Disziplinarverfahren verhindert worden sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34 m.w.N.).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn - anders als hier - die Aushändigung einer bereits erstellten Beförderungsurkunde aktenkundig wegen des Disziplinarverfahrens unterbleibt (dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 ) oder wenn nach Bestehen einer beruflichen Prüfung regelmäßig eine Beförderung erfolgt und dies im konkreten Fall allein wegen des Disziplinarverfahrens entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34).

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Hierfür ist zwar nicht ausreichend, dass eine Beförderung während des Verfahrens nach den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich gewesen wäre; etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine konkret anstehende Beförderung durch das Disziplinarverfahren verhindert wurde (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

    Dieses setzt voraus, dass eine konkret anstehende Beförderung durch das Disziplinarverfahren verhindert wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 Rn. 44 und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34 m. w. N.).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Aushändigung einer bereits erstellten Beförderungsurkunde aktenkundig wegen des Disziplinarverfahrens unterbleibt (dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 Rn. 44) oder wenn nach Bestehen einer beruflichen Prüfung regelmäßig eine Beförderung erfolgt und dies im konkreten Fall allein wegen des Disziplinarverfahrens entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34).

  • VG München, 28.07.2021 - M 21a K 20.3020

    Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit wegen versuchter gefährlicher

    Die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten kann durch sein Verhalten schon dann Schaden nehmen, wenn dieses Zweifel an seiner Redlichkeit und Zuverlässigkeit weckt oder seine Eignung für die jeweilige Verwendung in Frage stellt (BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4/18 - juris Rn. 52).

    Was die dem Kläger im Bescheid vorgeworfene versuchte gefährliche Körperverletzung anbelangt, so ist zudem insbesondere zu berücksichtigten, dass eine körperliche Misshandlung sowohl mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und dem Verfassungsprinzip der Wahrung der Menschenrechte als auch mit der gesetzlichen Verpflichtung eines Vorgesetzten zu vorbildhaftem Verhalten gemäß § 10 Abs. 1 SG unvereinbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4/18 - juris Rn. 22).

    Wer durch seine Unfähigkeit oder Unwilligkeit, die Grenzen der rechtmäßigen Anwendung von Gewalt im außerdienstlichen Bereich zu achten, Achtung und Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordern, ernsthaft beeinträchtigt, gefährdet damit auch die Voraussetzungen seiner Verwendungsfähigkeit und beeinträchtigt den Ablauf des militärischen Dienstes (BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4/18 - juris Rn. 22).

  • VG Bremen, 07.02.2023 - 6 K 2388/19

    Fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis, Urteil vom 07.02.2023 - Ansehen

    Die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten kann durch sein Verhalten schon dann Schaden nehmen, wenn dieses Zweifel an seiner Redlichkeit und Zuverlässigkeit weckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2018 - 2 WD 4/18, juris Rn. 52; VG München, Urt. v. 23.10.2019 - M 21b K 18.6134, juris Rn. 30).

    Eine körperliche Misshandlung ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und dem Verfassungsprinzip der Wahrung der Menschenrechte unvereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2018 - 2 WD 4/18, juris Rn. 22).

    Amtsinhaber, die - wie Soldaten - rechtmäßig das staatliche Gewaltmonopol wahrnehmen, müssen jederzeit Gewähr dafür bieten, dies verantwortungsvoll zu tun und (straf-)gesetzliche Grenzen der Gewaltanwendung zu respektieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2018 - 2 WD 4/18, juris Rn. 22).

  • BerGH Heilberufe Hamburg, 04.11.2020 - 15 Bf 63/20

    Atteste - eine leidige Pflicht mit vielen Stolperfallen für den Arzt

    Es hat sich folglich nicht auf die Feststellung beschränkt, mangels geständiger Einlassung und Reuebekundung keinen für die Persönlichkeitsbeurteilung günstigen Umstand zu finden (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - Rn. 36).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    bbb) Im Übrigen ist weiterhin mildernd, wenn auch mit geringerem Gewicht als im Falle eines klassischen Milderungsgrundes, einzustellen, dass sich der frühere Soldat zum Zeitpunkt der Pflichtverletzungen in einer schwierigen, mit dauerhaften psychischen Belastungen verbundenen Lebensphase befunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

  • VG Schleswig, 05.08.2021 - 12 B 26/21

    Entlassung

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2021 - 5 ME 81/21

    Ansehen der Bundeswehr; Disziplinarmaßnahme; erhebliche Straftat; militärische

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1038

    Disziplinarbemessung bei Straftat im Dienst

  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge

  • OVG Hamburg, 04.11.2020 - 15 Bf 63/20
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